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UFSW RV/0877-W/04Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…iVm § 11 UStG ist, dass sich u.a. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Dem Sinn des Gesetzes entsprechend begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass…

UFSW RV/1279-W/11Kein Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…Verkauf von der B GmbH an die Bw. GmbH ausgestellt und der Vorsteuerabzug bei der Bw. GmbH auch geltend gemacht. Die Rechnungsurkunde enthält somit jedenfalls in Bezug auf den Kaufgegenstand unrichtige Angaben, weshalb die Erfordernisse einer Rechnung iSd § 11 UStG nicht gegeben und somit auch…

UFSW RV/1390-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 1/3

…Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 iVm § 11 UStG sei, dass sich ua Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde ergäben. Dem Gesetz begnüge sich nicht mit Angaben, aus denen iZm dem übrigen Sachverhalt hervorgehe, dass ein Unternehmer…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 8/8

… 11 Abs. 1 UStG 1994 ist, dass sich ua. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. zB VwGH vom 24.2.2000, 97/15/0151, mwN). Die Angabe des Namens und der Anschrift des liefernden oder…

UFSW RV/0139-W/05Unternehmereigenschaft, Vorbereitungshandlungen, Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…Berechtigung zum Vorsteuerabzug u.a. voraus, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine…

UFSW RV/0198-W/051.) Vorsteuerabzüge aus Gutschriften, 2.) Vorsteuerabzug/Mietaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…1 iVm § 11 UStG ist, dass sich u.a. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Dem Sinn des Gesetzes entsprechend begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen iZm dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein…

UFSW RV/2180-W/05Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…11 UStG 1994 sei, dass sich u. a. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Da dies nicht möglich wäre, sei die Berufung als unbegründet abzuweisen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP führte die Bw. aus…

UFSW RV/1763-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

…Berechtigung zum Vorsteuerabzug u.a. voraus, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine…

UFSW RV/0070-W/06Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung mit Bedingung, Beweisverfahren, Rechnungsmerkmale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 1/2

…Bw.) nicht nachvollziehbar. Außerdem ist die angebliche Lieferung im Hinblick auf die folgende Veräußerung nach Deutschland als entbehrlich zu betrachten, da es sich dabei offensichtlich um eine Begünstigung des Unternehmens des Geschäftsführers handelt. Die in den vorliegenden Rechnungsurkunden vom 11. und 30. Juni 2001 ausgewiesene…

UFSW RV/4203-W/02Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen gem. § 11 Abs.1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006Teil 1/2

…Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs setzt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug unter anderem voraus, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle…

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…ist vielmehr, dass aus der Rechnungsurkunde die richtige Anschrift des leistenden Unternehmens hervorgeht. Die Behörde muss auf Grund der Angaben in der Rechnung ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens den tatsächlichen Namen des Unternehmers samt seiner Anschrift erkennen können. Im konkreten Fall steht außer Streit, dass der…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist somit unter anderem, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle…

UFSW RV/0441-W/04Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmangel trotz Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2004

…Abs. 1 Z 1 iVm § 11 Abs. 1 UStG 1994 ist daher auch u.a., dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. beispielsweise das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Februar 2000, 97/15/0151)…

UFSW RV/1418-W/03Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Ausweis in einer dem § 11 UStG entsprechenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.05.2004

…Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist aber unter anderem, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat…

UFSW RV/1155-W/03Schätzung infolge festgestellter Deckungsrechnungen; Kein Vorsteuerabzug aus Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…cit. voraus, dass sich der Name des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben muss. Dem Sinn des Gesetzes entsprechend begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in…

UFSW RV/2083-W/03Nachweis von Betriebsausgaben (Provisionszahlungen), Voraussetzungen für den Vorsteuer­abzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…Abs. 8 Z 3 UStG 1994 Gutschriften enthalten. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist somit unter anderem, dass sich Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde ergeben. Hierunter ist der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Diese…

UFSW RV/1506-W/07Schätzung gemäß § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

… 11 Abs. 1 UStG 1994 ist, dass sich u.a. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunden selbst ergeben. Im vorliegenden Fall weicht aber die Bezeichnung auf den streitgegenständlichen Rechnungen von jener des Firmenbuchauszuges ab. Eine, jedem Unternehmer zumutbare…

UFSG RV/0625-G/10Vorsteuer: Pauschale Aberkennung der Vorsteuern ohne Konkretisierung der Gründe rechtfertigt Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.09.2011

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb&WPGmbH, Wien, vom 30. Juli 2010 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2007 vom 23. Juni 2010, die Berufung vom 2. September 2009 gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 3. August 2009 sowie den…

UFSW RV/1139-W/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung, wenn keine formell ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XGmbH, Ort,Straße, vertreten durch Stb, vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 28. August 2003 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSL RV/1217-L/10Kein Vorsteuerabzug bei nicht ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2013Teil 2/2

Sind die Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw -zeitraum fehlerhaft, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Nach Ansicht des VwGH (26.02.2004, 2004/15/0004; 21.12.2010, 2009/15/0091; 28.09.2011, 2006/13/0064) begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht…