…SN 046-2005/00008-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde…
…durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, vom 7. Februar 2007, SN 046-2000/00114-001, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass zur Entrichtung…
…001 bzw. StNr. 12, vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des unabhängigen Finanzsenates, Finanzstrafsenat…
…Jahr bewilligt wurde. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es dem Bf. offen steht, vor Ablauf dieser Ratenbewilligung im Jahr 2009 neuerlich ein (gebührenfreies) Ratenzahlungsansuchen unter Darlegung seiner aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzubringen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 4. Jänner 2008
…der Berufung zu. Gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide ist, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig (§ 152 Abs. 1 FinStrG). Die als "Berufung" bezeichnete Eingabe vom 12. Februar 2007 ist daher als Beschwerde im Sinne des § 152…
…2001/16/0371). Andererseits steht aber auch eine sich an den tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestraften orientierende Bewilligung einer mehrjährigen Abstattungsfrist für eine im Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe nicht zwangsläufig im Widerspruch zu den Strafzwecken, sofern durch die gewährten Teilzahlungen das angestrebte und beabsichtigte…
…selbst angezeigten Umsatzsteuervorauszahlungen seine ständige Arbeitsüberlastung angegeben und auch dargelegt, dass aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Situation eine sofortige Entrichtung seiner Verbindlichkeiten nicht möglich wäre und deshalb um Ratenbewilligung angesucht. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 19. Mai 2008 bekannte sich der Bw…
…geb. 19XX, whft. in W, vertreten durch Dr. Otmar Wacek, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, im Finanzstrafverfahren StrNr. 041-2009/00028-001, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 49 Abs…
…den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen zulässig. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. III. Der Beschwerdeführer wird mit seinem Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, auf…
…Februar 2009 leisten könne. Eine weitergehende Ratenbewilligung kann aus derzeitiger Sicht schon deshalb nicht verfügt werden, weil die Geldstrafen bereits seit April 2005 bzw. Juni 2007 fällig sind, der Beschwerdeführer also mit der Entrichtung der Strafen bereits seit langem im Verzug ist, wenngleich nicht verkannt…
…Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr…
…Johannes Stäudelmayr, vom 21. Jänner 2008, StrNr. 041-2007/00120-001, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß §…
…StNr. 996/0421, vertreten durch Amtsrat Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. März 2005 wurde der Bf. des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…
…998/6269, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der auf dem Strafkonto 998/6269 aus SN 046-2000/00269…
…7. Mai 2012, StrNr. 52-2012/00310-001). Da der Bf offenbar außer Stande war, die im Zusammenhang mit den Vorstrafen gewährten Ratenbewilligungen vom 5. Juli 2011 und vom 21. November 2011 einzuhalten, mit welchen ihm monatliche Zahlungen zu je 30,00 € bzw. 50…
…und 51 Abs.1 lit.a FinStrG eine Geldstrafe von 7.000,00 €, im Nichteinbringungsfall sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt und die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit 363,00 € festgesetzt. Die nach § 171 Abs.1 FinStrG zu beurteilende Fälligkeit von Geldstrafe und auferlegtem Kostenersatz ist…
…1 leg. cit. gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. Die als "Berufung" bezeichnete Eingabe vom 8. Februar 2004 war daher als Beschwerde im Sinne des § 152 FinStrG zu qualifizieren. Nach § 212…
…Beschuldigten vom 20. Juli 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bezüglich des sich aus den Feststellungen im Finanzstrafverfahren ergebenden Rückstandes sei mit dem Finanzamt eine Ratenvereinbarung getroffen worden, wobei weitgehend die Zahlungen im Jahr 2010 erfolgen sollten. Aufgrund dessen, dass der gesamte…
…gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig ist. Die als Berufung bezeichnete Eingabe vom 15. September 2009 war daher als Beschwerde zu qualifizieren, weshalb im vorliegenden Fall eine Beschwerdeentscheidung zu ergehen hatte…
…nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt § 185 Abs. 5 FinStrG zufolge für die im Finanzstrafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber aufgrund eines Rückstandsausweises (§ 229…