…Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Berufungswerber als Drittschuldner herangezogen wurde. Die im Exekutionsverfahren zu pfändenden Forderungen bestanden einerseits aus Schadenersatzforderungen auf Grund schuldhaftem und rechtwidrigem Verhalten des Drittschuldners als Geschäftsführer und andererseits aus Forderungen auf Rückzahlung von Honoraren, die laut Klageschrift rechtlich unzulässig gewesen wären. …
…Begründend wurde ausgeführt, dass infolge eines Ausfertigungsfehlers - "keine Berechnung des L 48 (Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für das Jahr 2002)" - der Einkommensteuerbescheid 2002 unrichtig sei. Der Bw stellte daher den Antrag, die Einkommensteuer unter Zugrundelegung des in der Beilage übermittelten Formulars…
…2003 und rund 70% für 2004 betragen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob in den Berufungsjahren eingegangene Honorarerlöse des Bw., die auf Grund einer vor dem Berufungszeitraum durchgeführten Verpfändung an eine Bank zur Rückzahlung von Darlehen geflossen sind, zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen…
…nicht verfügen könne. Nachdem über diese Honorare keine Verfügungsmacht bestehe, würden diesbezüglich keine steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen. Bei den strittigen Kosten würde es sich um Umbuchungen von Honoraren seitens eines Bankinstitutes handeln, welche auf die Rückzahlung alter Darlehen auf Grund von Verpfändungen entfielen. Mit Bescheiden betreffend…
…Rückzahlung wollte ich eigentlich mit Anfang dieses Jahres beginnen, meine jetzigen schweren Belastungen durch Finanzamtsnachzahlungen haben dies wieder verhindert. Auch wenn die besagten Vereinbarungen für einen Außenstehenden ungewöhnlich erscheinen sollten, so gehören sie dennoch dem Rechtsbestand an, weil immer noch Vertragsfreiheit herrscht und die von…
…dass die Rückzahlung bis 31. Dezember 1996 zu leisten ist und dass eine Verzinsung mit 10% vorgesehen ist. Zum Zeitpunkt der Kreditzusage des Bw. schuldete die Fa. A der Kanzlei bereits Honorare in der Höhe von rund 1,650.000 S. Nach Vorbringen des Bw…
…30.06.1999 - die Restzahlung für die Zinsbelastung. Im Prüfungszeitraum seien somit keinerlei Rückzahlungen geleistet worden, wohl aber Zinszahlungen für zweieinhalb Jahre in einem Ausmaß von rund 210 % des Nennbetrages. Firma CAL: Nach Abfragen bei Internationalen Datenbanken handle es sich bei der CAL, GB Edingburgh…
…Börsengang auch durchgeführt werden hätte können. Der Vorstand der AG (bestehend aus zwei Personen) habe finanzielle Mittel in der Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt und der Gesellschaft vorübergehend die Zahlung von laufenden Honoraren für die Durchführung der Vorstandstätigkeit gestundet. Seitens der Hausbanken seien der…
…ab Juni 2005 € 3.500,00) wurden im Prüfungszeitraum jeden Monat - also laufend - ausbezahlt. Dafür wurden von Herrn B. monatlich Honorarnoten gelegt mit folgenden Inhalt: Für Verkaufsaktivitäten im In- und Ausland verrechne ich wie vereinbart. Die wirtschaftliche Erscheinungsform lässt nicht auf ein Zielschuldverhältnis bzw…
…Pacht sohin in den vom Pächter durchgeführten Investitionen lag, standen diese Investitionen in einem Austauschverhältnis und hatten den Charakter von Mietvorauszahlungen. Ein Anspruch auf aliquote Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Bestandsverhältnisses stand dem Verein nicht zu, da die vorgelegten Pachtverträge einen Anspruch auf Rückerstattung ausdrücklich…
…Rückzahlung eines bereits vereinnahmten Honorars. Eine etwaige Rückzahlung würde eine Betriebsausgabe im Jahr der Verausgabung darstellen. An der ursprünglichen Zurechnung der Einnahmen im Jahr 1986 würde sich dadurch in keinem Fall etwas ändern. Hinsichtlich der Honorarnote 1987 räumt der Bw. selbst ein, einen Betrag von…
…Dienstnehmer, die Gemeinde, die Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse sowie an die Gebietskrankenkasse in Höhe von € 164.309,98 getätigt worden wären, denen Einnahmen aus bereits vereinbarten Honoraren sowie Rückzahlung der BUAK von € 165.208,00 gegenüber gestanden wären. Diese Zahlungen wären notwendig gewesen, da…
…Rückzahlung wollte ich eigentlich mit Anfang dieses Jahres beginnen, meine jetzigen schweren Belastungen durch Finanzamtsnachzahlungen haben dies wieder verhindert. Auch wenn die besagten Vereinbarungen für einen Außenstehenden ungewöhnlich erscheinen sollten, so gehören sie dennoch dem Rechtsbestand an, weil immer noch Vertragsfreiheit herrscht und die von…
…Apfl. tätigt vor verschiedenen Behörden zu denselben Sachverhalten sich widersprechende Angaben. Der Apfl. wiederholte die Angaben, dass er Honorare von diversen Nachrichtensendern in A. erhält über die Jahre bei mehreren Behörden. Erst jetzt im Betriebsprüfungsverfahren widerruft er diese, da ihm die steuerlichen Konsequenzen bewusst werden…
…die Bw ins Treffen, die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers orientiere sich am Betriebserfolg, sodass es im Falle eines wirtschaftlichen Einbruches zu keiner Vergütung bzw. im Falle von geleisteten Akontozahlungen zu einer Rückzahlung bzw. Rückverrechnung der Akontierungen kommen würde. Auch der Umstand, dass die erfreuliche Geschäftsentwicklung…
…der beiliegenden Prognoserechnung sei zu entnehmen, dass nach Rückzahlung des Darlehens an die Hausverwaltung aufgrund steigender Auszahlungen die laufenden Steuern zu bezahlen sein werden, ein Aufholen des Rückstandes jedoch nicht möglich sei, umso mehr als die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Seiten des K.H…
…habe sich aber heraus gestellt, dass im Jahr 2004 keine entsprechende Rückzahlung an den Bw. erfolgt sei. Infolge Vermischung der Geldscheine im Tresor könne nicht mehr nachvollzogen werden, welche dieser Geldscheine, die Bestandteil der Bareinlage von € 30.000 waren, konkret aus den im Vorfeld…
…erheblichen Ausmaß, unter anderem auch von der X.. Bauleistungs GmbH, die selbst keine Dienstnehmer beschäftige, zugekauft werden müssen. Die Leistungserstellung für die GmbH habe er als Gesellschafter-Geschäftsführer erbracht, was üblich sei und keine ungewöhnliche Gestaltung bedeute. Da er dafür kein Honorar erhalten habe, handle…
…Übergangsgewinn seien auch endbesteuerte Zinserträge mit einem Betrag von S 56.462,93 berücksichtigt. Entsprechend dem Verhältnis der Forderungen wären auch diese Beträge den beiden ehemaligen Gesellschaftern zuzuordnen gewesen. Im Endeffekt hätte der gesamte Übergangsgewinn entsprechend dem Honorarverhältnis zu 75,57% dem ehemaligen Gesellschafter AS…
…Darlehen des Landes Niederösterreich in Anspruch genommen worden wäre. Die Rückzahlungen des Darlehens wären zum überwiegenden Teil von seiner Frau aus ihren Ersparnissen und Einkünften geleistet worden. Für die Einrichtung des Hauses wären kaum Geldmittel benötigt worden, da die Einrichtungsgegenstände aus dem Familienverband beschafft worden…