…im Unterschied zu § 16 Strafgesetzbuch (StGB) nicht freiwillig handelt, nicht bestraft (Rücktritt vom Versuch; vgl. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG). Eine grundsätzlich gegebene Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
… 14 Abs.1 wird der Täter wegen einer versuchten Hinterziehung und der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch bei Betretung auf frischer Tat ist ausgeschlossen…
…ausgewiesenen Umsatzsteuerschuld in Höhe von € 12.429,17 und die Umsatzsteuererklärung 2008 mit einer ausgewiesenen Zahllast von € 16.124,02 vor. In dieser Höhe ist eine versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG an Umsatzsteuer 2007 und eine Hinterziehung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1…
…Zahllast von € 2.169,80. Gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG gilt: wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom…
…der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat dazu eingewendete Teilzahlung eines Betrages von € 1.672,89, welche laut Abgabenkonto aufgrund einer Saldozahlung vom 1. April 2004 entsprechend der Bestimmung des § 214 Abs. 1 BAO zu einer Abdeckung des ältesten auf dem Abgabenkonto verbuchten Rückstandes führte…
…Der Differenzbetrag von S 60.301,00 resultierte aus der Hinzurechnung des strittigen Sicherheitszuschlages und wurde als Verkürzungsbetrag der Bestrafung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zugrunde gelegt. Nach § 14 Abs. 1 FinStrG (Rücktritt vom Versuch) wird der Täter wegen des Versuches eines vorsätzlichen…
…hat, einen teilweisen Rücktritt vom Versuch darstellt (€ 56,84), somit verbleibt ein Betrag von € 16.969,09 nach § 33 Abs.1, 3 lit. a i. V. 13 FinStrG und der übersteigende Betrag nach der Betriebsprüfung € 1.143,51 als vollendete Hinterziehung nach …
…neuntausend) und gemäß § 21 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen verhängt. I.2. Das unter der StrLNr. 120/98 des Finanzamtes Salzburg-Stadt gegen RF überdies wegen des Verdachtes, er habe betreffend die Monate Februar bis Mai 1995 ebenfalls Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs…
…der Selbstanzeige eingereichten Umsatzsteuererklärungen (abgesehen von den nicht rechtskräftig festgesetzten und finanzstrafrechtlich unbeachtlichen Sicherheitszuschlägen) in zutreffender Höhe erklärt. Insofern liegt jedenfalls keine Verwirklichung der objektiven Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG durch Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen vor. Tathandlung einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kann auch die Unterlassung…
…trete Straffreiheit trotz Rücktritts vom Versuch nicht ein. Zur subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, bei den nicht erklärten Einkünften handle es sich um einen Betrag, der rund einem Viertel des Gesamtbetrages der Einkünfte des Jahres 2001 entspreche, weshalb von vorsätzlicher Begehungsweise auszugehen sei. Gegen den Bescheid…
…so hat diese gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG zunächst u.a. zu prüfen, ob nicht ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und erforderlichenfalls selbst nach Abs. 2 leg.cit. vorzugehen. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2012…
…zugestellt am 31. Oktober 2007, auf, innerhalb von vier Wochen folgende inhaltliche Mängel zu beheben, wobei auf die Rechtsfolge einer Versäumung dieser Frist hingewiesen wurde: hinsichtlich Umsatzsteuer 2005: - die fehlende Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird - die fehlende Erklärung, welche Änderungen beantragt werden…
…eine Krankenhausaufenthaltsbestätigung beigeschlossen war, wurde von S ausgeführt: "Betrifft: Mängelbehebunsauftrag- Sachbearbeiter:Dr. Richard Tannert Zu a.) lege ich das Erkenntnis der Finanzstrafbehörde bei Zu b.) möchte ich eine Änderung aus folgenden Gründen beantragen: 1.) bestand nie die Absicht irgendwas zu Hinterziehen, den kein normal denkender…
…ob nicht ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und erforderlichenfalls selbst nach Abs. 2 leg.cit. vorzugehen. Da im genannten Straferkenntnis zur StrNr. 068/2007/00694-001 der Einschreiterin keine Hinterziehung von Abgaben vorgeworfen worden war…
…Schreiben sei so zu verstehen, dass er mit seiner Eingabe in Wirklichkeit eine rasche Abwicklung des Vollzuges seiner Ersatzfreiheitsstrafe erreichen habe wollen. Den Vollzug von Haftstrafen sei er ohnehin schon gewöhnt, er wolle aber jetzt alle alten Geschichten endgültig bereinigen. Vom Vorsitzenden wurde G auch…
…Mangel (Fehlen der Unterschrift des Bw. auf der Berufung) gemäß § 85 Abs. 2 BAO binnen einer Frist von vier Wochen ab Zustellung des Mängelbehebungsauftrages zu beheben, andernfalls die Berufung als zurückgenommen gelte. Da dem Mängelbehebungsauftrag vom 15. September 2010, den Mangel der Berufung zu beheben…
…Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da…
…zuzuführen. Gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG macht sich der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer ohne den Tatbestand des Schmuggels zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt, wobei die Abgabenverkürzung dann bewirkt ist, wenn eine entstandene Eingangsabgabenschuld…
…vom 1. März 2004 gegen den Rechtsmittelwerber ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und hiedurch das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…Parteienvertreterin - M. - zum Fehlen der Begründung in der eingebrachten Berufung unter anderem Folgendes aus: "2. Die Begründung: Der Verein "I" hat als überwiegende Einnahmequelle beinahe ausschließlich echte Mitgliedsbeiträge bzw. echte Spenden von Mitgliedern. Echte Mitgliedsbeiträge sind körperschaftsteuerbefreit, dies auf Grund der Bestimmungen des § 29 Abs…