…Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch - anders als die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG - eine Entrichtung der verkürzten Abgaben nicht vorsieht. Damit ist - unabhängig von einer vollständigen Entrichtung der zunächst vorübergehend verkürzten Abgaben - die strafbefreiende Wirkung für die Jahresumsatzsteuer 2008 eingetreten, sodass eine Bestrafung wegen versuchter Abgabenhinterziehung…
…im Unterschied zu § 16 Strafgesetzbuch (StGB) nicht freiwillig handelt, nicht bestraft (Rücktritt vom Versuch; vgl. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG). Eine grundsätzlich gegebene Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…eingereicht, daher stellt die Nachreichung der Steuererklärung keinen Strafaufhebungsgrund eines Rücktritts vom Versuch für den Beschuldigten dar. Der Differenzbetrag zwischen E-Vorauszahlungen und tatsächlicher Zahllast an Einkommensteuer 2019 in der Höhe von € 13.082,00 ist objektiv als strafbestimmender Wertbetrag einer versuchten Abgabenhinterziehung nach …
…des OLG Köln vom 31.1.2017, III-1 RVs 253/16 (./A), ist Hinterziehung „bei Kenntnis der Finanzbehörden von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bezogen auf den maßgeblichen Verkürzungszeitpunkt" ausgeschlossen. Mit dieser Kernaussage wurde der Freispruch des Anklagten bestätigt bzw. der Einspruch (Revision) der…
…sich vor Augen, dass der Bf. zu den Tatzeitpunkten in steuerlichen Belangen geschulter und qualifizierter Mitarbeiter einer Steuerberatungskanzlei war, dann kann eine derartige Vorgangsweise nur von Hinterziehungsvorsatz getragen sein. Der Bf. hat es zweifelsfrei zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, die Honorareinkünfte…
…dem Gesetz. 6. Eine Finanzstraftat ist gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung (hier: der Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Von einer versuchten Hinterziehung an Einkommensteuer nach §§ 13, 33 Abs…
… 14 Abs.1 wird der Täter wegen einer versuchten Hinterziehung und der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch bei Betretung auf frischer Tat ist ausgeschlossen…
…4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung…
…April 2025 wurde die Beschwerdeführerin von einer gegen sie im Jahr 2008 erhobenen Anklage wegen § 33 Abs. 1 und 3 lit. a (Abgabenhinterziehung) FinStrG und §§ 13, 33 Abs 1 und 3 lit. a (versuchte Abgabenhinterziehung) FinStrG gemäß § 259 Z 2 (Rücktritt von der Anklage) StPO…
…ausgewiesenen Umsatzsteuerschuld in Höhe von € 12.429,17 und die Umsatzsteuererklärung 2008 mit einer ausgewiesenen Zahllast von € 16.124,02 vor. In dieser Höhe ist eine versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG an Umsatzsteuer 2007 und eine Hinterziehung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1…
…allgemein erstreckt werden. Folgt einer Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a eine zumindest versuchte Jahres-USt-Hinterziehung (§ 33 Abs 1), so wird die Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a von einer nachfolgenden (zumindest versuchten) Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 konsumiert. Die Abgabenhinterziehung nach …
…liegt ein Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung vor und verbleibt lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, zu der jedoch bei Einleitung des Verfahrens bereits gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen ist. Bf.: ja V.: Zu den Verkürzungen von Vorauszahlungen…
…000,00 zu hinterziehen, wäre zu erwarten gewesen, dass die Beschuldigte und Frau C. ein deutlich weniger distanziertes Verhalten gepflogen hätten als jenes, das im Verfahren bekannt geworden ist. Die Beschuldigte hat dem FA auch umfangreiche Listen zur Verfügung gestellt, die von der Beschuldigten handschriftlich…
…Zahllast von € 2.169,80. Gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG gilt: wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom…
…zweite Fallvariante vor und nicht Versuche der Verkürzung bescheidmäßiger Abgaben, wobei bei Annahme von Finanzvergehen im Versuchsstadium (alte Rechtsansicht) die Nachreichungen der Jahreserklärungen jeweils als Rücktritte vom Versuch anzusehen gewesen wären. Finanzordnungswidrigkeiten: Es liegen hinsichtlich der Nichtabgabe der Jahreserklärungen 2016 und 2017 bei Eintritt der…
…anhängige Finanzstrafverfahren zu Schuldspruch b) des angefochtenen Erkenntnisses betreffend die Anschuldigung, er habe unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht - nämlich durch Nichtabgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2016 - zu bewirken versucht, dass Körperschaftsteuer 2016 in der Höhe von € 15.251 verkürzt werde, gemäß …
…der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat dazu eingewendete Teilzahlung eines Betrages von € 1.672,89, welche laut Abgabenkonto aufgrund einer Saldozahlung vom 1. April 2004 entsprechend der Bestimmung des § 214 Abs. 1 BAO zu einer Abdeckung des ältesten auf dem Abgabenkonto verbuchten Rückstandes führte…
…Der Differenzbetrag von S 60.301,00 resultierte aus der Hinzurechnung des strittigen Sicherheitszuschlages und wurde als Verkürzungsbetrag der Bestrafung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zugrunde gelegt. Nach § 14 Abs. 1 FinStrG (Rücktritt vom Versuch) wird der Täter wegen des Versuches eines vorsätzlichen…
…hat, einen teilweisen Rücktritt vom Versuch darstellt (€ 56,84), somit verbleibt ein Betrag von € 16.969,09 nach § 33 Abs.1, 3 lit. a i. V. 13 FinStrG und der übersteigende Betrag nach der Betriebsprüfung € 1.143,51 als vollendete Hinterziehung nach …
…jedoch nicht weiß und auch nicht herausfinden kann, welches die aktuelle Adresse des von ihm beantragten Zeugen ist - dies nachdem die Richterin erfolglos versucht hat, Herrn ***5*** an die mehrfach im Akt aufscheinende liechtensteinische Adresse einen schriftlichen Fragenkatalog zuzusenden sowie das Angebot zu einer Einvernahme…