…vom 7. Juli 2003 die unentgeltliche Abtretung wegen groben Undankes im Sinne des § 948 ABGB widerrufen und hat gleichzeitig die Bw einem Rückabtretungsvertrag zugestimmt. Zur Begründung des groben Undankes haben die Geschenkgeber im Nachhang zur notariellen Urkunde erklärt, dass sich nunmehr herausgestellt habe, insbesondere im…
…dass der überwiegende Teil der Abgaben durch die Abtretung der Forderung an die Firma Kfz-GmbH, gedeckt sei. Da die Einbringung dieser Forderung sehr ungewiss sei und eingeklagt werden müsse, sei diese Forderung mit Rückabtretungserklärung vom 27. Juni 2005 wieder an den Bw. abgetreten worden…
…sodass danach wieder die selben Beteiligungsverhältnisse wie vor seinem Eintritt als Gesellschafter und Stiller bestanden haben. Der Kaufpreis für die Rückabtretung der stillen Einlage betrug € 105.000. Im Beteiligungszeitraum 1.7.2004 bis 30.4.2005 wurden U ein Vorweggewinn für Einlagezinsen von €…
…und Treuhandvertrages hervor. Auch gehe es im § 1 Abs. 4 dieses Vertrages keineswegs um das Regulativ der Rückabtretung, sondern dem klaren Wortlaut der Vereinbarung entsprechend um die Einräumung des Anbotes auf Abtretung des im zivilrechtlichen Eigentum von X. verbliebenen Geschäftsanteiles durch X. an die X…
…im Grundbuch eintragen/wiederherstellen zu lassen. Die Käufer hätten daher mittels (unentgeltlichem) Übergabevertrages bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages der (formellen) Rückabtretung der in den Plänen grün umrandeten und schraffierten Flächen zugestimmt. Weiters beziehe sich der Kaufpreis gem. Punkt 2.1 explizit nur auf…
…lukrieren könne. Der Bw. habe sich bereits damals beim Hauseigentümer abgesichert, dass eine Rückabtretung der Stammanteile keine mietenrechtlichen Probleme darstellen würde. Der Bw. habe absolut nicht grundlos einer Mietzinserhöhung (eigentlich die Vorwegnahme der ursprünglich vereinbarten Staffelung) zugestimmt, sondern sich einen wertvollen Vorteil beschafft, denn grundsätzlich…
…in Österreich zurück. Dies berücksichtigend habe das Finanzamt X die Kosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt. Nach Abschluss der Haupttätigkeit sei die Rückabtretung an das zuständige Finanzamt erfolgt. Es könne daher gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben an diese Verwaltungspraxis nicht verlangt werden, wenige Jahre…
…berechtigt sei, zur Einbringung des vorliegenden Abgabenrückstandes alle ihr geeigneten Maßnahmen einzuleiten und dass die Republik Österreich auch berechtigt sei eine Rückabtretung der abgetretenen Forderungen zur Gänze oder teilweise vorzunehmen. Diese Abtretungserklärung hätte vom Bw. als Geschäftsführer nicht mehr an das Finanzamt eingereicht werden dürfen…
…ist ebenfalls nicht unter § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zu subsumieren, weil die Abtretung, Rückabtretung, nochmalige Abtretung etc. nicht als Verwertung iSd UrhG anzusehen ist, denn es fehlen Vervielfältigung und Verbreitung der Werke, als der Gang an die Öffentlichkeit. Bereits in dem bezüglich…
…hat diese Würdigung nicht beanstandet. Die "Verwertung" der Rechte erfolgt durch LP mit weiteren Abtretungen im Kreise dieser Personengruppe und durch Rückabtretung an den ursprünglichen Rechnungsleger. Der UFS ist bei LP zur zweiten Personengruppe von einem gewerblichen Handel mit Rechten ausgegangen, der wegen Fehlens der…
…als Fruchtgenussberechtigten auch die Verwaltungsbefugnisse zustehen. Der Bezug der Früchte werde vom VwGH als eine der wesentlichsten Eigentümerfunktionen bezeichnet. Im vorgelegten Schenkungsvertrag sei überdies eine Option auf Rückabtretung vereinbart. S. stehe auf Grund des Gesellschaftsvertrages ein 20-faches Stimmrecht je 1.000,00 S Stammeinlage…
…Unterlagen zwecks Nachweises einer Täuschung seiner Mandanten und der Wertlosigkeit der Anteile. Mit Schreiben vom 30. Juni 2005 wurde eine Kopie des Dissolutions- und Rückabtretungsvertrages vom 22. Februar 2002 sowie des Protokolls der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschafter der Elfi Rauch Cosmetics Handelsgesellschaft m.b.H…
…mit Geldmitteln, sondern mit (Gegen)Leistungen beglichen werden, dass also eine Begleichung auf Naturalebene vorliege. Zu diesen Gegenleistungen gehören nach ihrer niederschriftlichen Aussage auch die Rückabtretungen von Rechten. In der Folge wurde dem UFS das Kontokorrentkonto vorgelegt. Die Bw vertritt dazu die Auffassung, dass erst…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner, Steuerberatungskanzlei, 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 85 Abs. 2…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, ADR, vertreten durch Mag. Hans Bruckberger, 1050 Wien, Mittersteig 10/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. Jänner 2007 zu ErfNr.xxx.xxx/2004 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 8. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. April 2006 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 17 GrEStG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber und…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X., des Y., des Z. und der W., alle vertreten durch Dr. Eckhard Pitzl, 4040 Linz, Hauptstraße 9, vom 6. März 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 1. Februar 1996…