…erfolgt sind. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte die zu entrichtende Quote ohne großen Aufwand abgeleitet werden. Es ist daher das Ausmaß der Haftung auf den Quotenschaden einzuschränken. Hinsichtlich der haftungsgegenständliche Lohnsteuer wird auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach aufgrund der Bestimmung des § 78…
…zeitlichen Nahbereich fällig gewordenen sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der Zug um Zug Geschäfte der Gesellschaft dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderungen jeweils entsprochen hätte. Aus diesem Liquiditätsstatus geht hervor, dass der Quotenschaden € 3.898,07 beträgt. Da die Berechnung schlüssig und nachvollziehbar ist…
…in Höhe von € 72.117,47 unberichtigt aus, daher war die Haftung für diese Abgabe auf diesen Betrag einzuschränken. Hinsichtlich des verbleibenden Haftungsbetrages von € 72.714,06 wurde vom Bw eine konkrete Berechnung des Quotenschadens vorgelegt, welche zumindest eine überschlägige Ermittlung der Quote …
…aus dem Haftungsbescheid übernommen worden seien. Die in der Gleichbehandlungsaufstellung angeführten Zahlungen entsprächen in etwa den vorhanden gewesenen Mitteln. Auf Vorhalt der Berechnungsmethode, wonach es zu einem Quotenschaden bei periodenweiser Betrachtung von € 218.989,03 komme, erklärte der Vertreter, dass ihm diese Berechnung neu…
…bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass der Bw. zwar gegen das Gebot der gleichmäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger verstoßen hat und ein geringfügiger Quotenschaden eingetreten ist. Demgegenüber steht der vom Finanzamt selbst dargelegte Umstand, dass dieses in Kenntnis des Vorhandenseins der nicht verbuchten Umsatzsteuervoranmeldung, welche im Übrigen…
…des Konkursverfahrens erforderlich sei. Der Haftungsbescheid könne sich höchstens auf einen denkmöglichen Quotenschaden erstrecken. Eine bevorzugte Entrichtung der Umsatzsteuer hätte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger verstoßen. Bei einem Haftungsbescheid sei zu berücksichtigen, dass sämtliche Schulden gleich zu behandeln seien. Die Schulden seien nach…
…Kammerumlage 10-12/09 in Höhe von 901,90 € verrechnet wurden und nur der danach verbleibende Teil auf die aushaftende Umsatzsteuer 2004 angerechnet wurde. Der "Quotenschaden" für den Zeitraum 15.11.2010 bis 17.03.2011 und der sich daraus ergebende Haftungsbetrag der Bw…
…abzuleiten, dass ein möglicher Schaden aufgrund einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes "mit deutlich unter 8%" zu veranschlagen sei. Das Finanzamt hat sich weder mit diesem Beweismittel auseinandergesetzt noch den Bw. zu einer Ergänzung seiner Ausführungen betreffend die Höhe des Quotenschadens angehalten, sondern seine diesbezüglichen Ausführungen übergangen…
…unter Berücksichtigung der Zug um Zug Geschäfte enthalte (zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen) und sich je nach Berechnungsvariante keine wesentliche Benachteiligung der Abgabenbehörde ergebe. In einigen Berechnungsvarianten sei eine Bevorzugung der Abgabebehörde aus anderen ein marginaler Quotenschaden, welcher den Bw. keinesfalls als schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne…
…eine Unrichtigkeit vor. Daher hat der Bw. den Nachweis dafür erbracht, dass für das Finanzamt kein Quotenschaden eingetreten ist, weshalb der Berufung mit Ausnahme der Lohnsteuern stattzugeben und der Haftungsbescheid aufzuheben war. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Lohnsteuern ist zunächst auf § 78 Abs.3 EStG zu verweisen…
…weil Altverbindlichkeiten ebenfalls nicht mehr bedient worden sind. Im Falle der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes könne lediglich von einem Ouotenschaden ausgegangen werden. Im Konkursverfahren wurden Forderungen von Gläubigern in Höhe von € 595.393,88 angemeldet. Davon wurden Forderungen in Höhe von € 461.500,00…
…149,42 | 71.712,42 | | | 33.657,59 | abzüglich Konkursquote | - 10.589,57 | | 23.068,02 Von diesem Betrag wäre gemäß den Ausführungen in der Berufung darüber hinaus noch der "Quotenschaden" für die Umsatzsteuer 04/2008 abzuziehen…
…Im Hinblick auf den vom Bw. errechneten Quotenschaden in Höhe von 16,20% wird die Haftung daher auf € 2.351,16 eingeschränkt. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung kann davon ausgegangen werden kann, dass die Pflichtverletzung die Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabe war (VwGH…
…und 2/2004 ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Wie aus dem Sachverhalt ersichtlich, hat der Bw. den Quotenschaden für den Zeitraum 15. Februar 2004 bis zur Konkurseröffnung mit 7% errechnet. Dieser Berechnung folgt der Unabhängige Finanzsenat mit der Einschränkung, dass die Zahlung an die U…
…GZ. 2006/13/0053, berechne bereits die Behörde den Quotenschaden ganz allgemein in Höhe der Differenz zwischen anteiliger Befriedigung aller Gläubiger aus den vorhandenen Mitteln zur konkreten Zahlung an die Abgabenbehörde. Auf Seite 5 des Erkenntnisses folge der VwGH dieser Berechnungsmodalität mit der Formulierung "Die…
…Der Bw. habe auch keine weiteren Zahlungen an andere Gläubiger nach dem 31. Dezember 2002 mangels Gesellschaftsvermögens getätigt, sodass kein Quotenschaden des Finanzamtes gegeben sei. Sollte die Behörde dieses im Wesentlichen amtsbekannte Vorbringen, welches ein schuldhaftes Verhalten des Bw. ausschließe, zusätzlich als beweispflichtig erachten, werde…
…den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Fälligkeitstag 15. Februar 2004). Wie aus dem Sachverhalt ersichtlich, hat der Bw. den Quotenschaden zum 15. Februar 2004 mit 7% bzw. € 5.069,31 berechnet. Dieser Berechnung kann jedoch insoweit nicht gefolgt werden, als nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die…
…des Konkursverfahrens erforderlich sei. Der Haftungsbescheid könne sich höchstens auf einen denkmöglichen Quotenschaden erstrecken. Eine bevorzugte Entrichtung der Umsatzsteuer hätte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger verstoßen. Bei einem Haftungsbescheid sei zu berücksichtigen, dass sämtliche Schulden gleich zu behandeln seien. Die Schulden seien nach…
…Nunmehr sei von Seiten der Abgabenbehörde mitzuteilen und nachzuweisen, dass im Beobachtungszeitraum tatsächlich Lohnzahlungen im Rahmen einer Gläubigerbevorzugung anteilig bezahlt worden seien. Daraus sei von Seiten der Abgabenbehörde dann der Quotenschaden abzuleiten, wenn ein solcher überhaupt vorliege, was bestritten werde. Betreffend die Umsatzsteuer 1999 sei…
…Nunmehr sei von Seiten der Abgabenbehörde mitzuteilen und nachzuweisen, dass im Beobachtungszeitraum tatsächlich Lohnzahlungen im Rahmen einer Gläubigerbevorzugung anteilig bezahlt worden seien. Daraus sei von Seiten der Abgabenbehörde dann der Quotenschaden abzuleiten, wenn ein solcher überhaupt vorliege, was bestritten werde. Betreffend die Umsatzsteuer 1999 sei…