…ausgewiesen sind, erst nach diesem Stichtag fällig geworden sind. Sie stellt die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt einerseits und allen übrigen Gläubigern andererseits dar, weist die jeweils geleisteten Zahlungen absolut und prozentuell aus und leitet daraus den Quotenschaden, der dem Finanzamt entstanden ist, ab…
…dazu, dass die Behörde nicht gehalten ist, im Wege einer Schätzung auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung zu schließen, wenn dazu kein konkretes Vorbringen erstattet wird. Im vorliegenden Fall hat der Bf eine konkrete Berechnung des Quotenschadens, in der auch die zahlenmäßige Darlegung der Lieferforderungen, Lieferverbindlichkeiten…
…erfolgt sind. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte die zu entrichtende Quote ohne großen Aufwand abgeleitet werden. Es ist daher das Ausmaß der Haftung auf den Quotenschaden einzuschränken. Hinsichtlich der haftungsgegenständliche Lohnsteuer wird auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach aufgrund der Bestimmung des § 78…
…April 2026 legte der Vertreter des Bf ergänzende Unterlagen vor, die eine Gläubigergleichbehandlung und/oder die Berechnung eines Quotenschadens nachweisen bzw ermöglichen sollten. Diese Unterlagen stammten ursprünglich aus dem finanzbehördlichen Haftungsverfahren und umfassten eine Aufstellung der Verbindlichkeiten und Zahlungen für den Zeitraum von Dezember 2017…
…zeitlichen Nahbereich fällig gewordenen sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der Zug um Zug Geschäfte der Gesellschaft dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderungen jeweils entsprochen hätte. Aus diesem Liquiditätsstatus geht hervor, dass der Quotenschaden € 3.898,07 beträgt. Da die Berechnung schlüssig und nachvollziehbar ist…
…Abgaben zur Gänze (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Der Vertreter hat den Quotenschaden zu berechnen. Eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern („Zug um Zug Geschäfte“) zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bestehen. UFS 22.9.11, RV/3630-W/10…
…in Höhe von € 72.117,47 unberichtigt aus, daher war die Haftung für diese Abgabe auf diesen Betrag einzuschränken. Hinsichtlich des verbleibenden Haftungsbetrages von € 72.714,06 wurde vom Bw eine konkrete Berechnung des Quotenschadens vorgelegt, welche zumindest eine überschlägige Ermittlung der Quote …
…aus dem Haftungsbescheid übernommen worden seien. Die in der Gleichbehandlungsaufstellung angeführten Zahlungen entsprächen in etwa den vorhanden gewesenen Mitteln. Auf Vorhalt der Berechnungsmethode, wonach es zu einem Quotenschaden bei periodenweiser Betrachtung von € 218.989,03 komme, erklärte der Vertreter, dass ihm diese Berechnung neu…
…bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass der Bw. zwar gegen das Gebot der gleichmäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger verstoßen hat und ein geringfügiger Quotenschaden eingetreten ist. Demgegenüber steht der vom Finanzamt selbst dargelegte Umstand, dass dieses in Kenntnis des Vorhandenseins der nicht verbuchten Umsatzsteuervoranmeldung, welche im Übrigen…
…der Verbindlichkeiten und liquiden Mittel samt Berechnung des Quotenschadens) und führte aus: Die tabellarische Aufstellung der Verbindlichkeiten und liquiden Mittel samt Berechnung des Quotenschadens belege detailliert die Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger. Insbesondere ergebe sich aus der Berechnung, dass der Quotenschaden im gesamten Zeitraum negativ gewesen sei…
Betreffend Neuberechnung der Quote sei zu Punkt 1) auszuführen, dass von seiner Seite eine monatlich getrennte Berechnung betreffend den Quotenschaden vorgelegt worden sei, wohingegen die Berechnung des BFG nur eine Gesamtabrechnung für den gesamten Zeitraum ausweise und nicht ersichtlich sei, wie es auf die Abweichungen…
…des vorliegenden Zahlenmaterials) ein Betrag von € 60.670,97 vorgeschrieben worden. Offenkundig seien jedoch beide Beträge unrichtig. Wie schon für 2005 ausgeführt worden sei, sei für die Berechnung des Quotenschadens nicht die Summe der tatsächlich ausgezahlten Beträge maßgeblich, sondern die zur Verfügung stehenden Mittel…
…infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat (VwGH 24.2.2011, 2009/16/0108). Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Haftung des Vertreters in der Höhe des Quotenschadens setzt den Nachweis voraus, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits…
…diverser Eingangsrechnungen durch die Finanzbehörden entstanden sei, wodurch es zu einer Neufestsetzung der Umsatzsteuer für Oktober und Dezember 2015 und der Körperschaftsteuer (vorauszahlung) für das Jahr 2015 gekommen sei. Eine Haftung des Beschwerdeführers käme nur für den Quotenschaden infrage. Aufgrund der durchgeführten Betriebsprüfung im März…
…davon ans FA € 7.401,96 (5,92%), sodass sich ein Quotenschaden von 29,64% bzw. € 8.583,66 (entspricht 29,64% von € 28.959,71) ergibt. Bei gleichbehandelnder Bezahlung aller Schulden (nicht nur der Zug-um-Zug-Geschäfte) wäre somit von…
…2020 führte der steuerliche Vertreter des Bf. aus, diesem sei es nicht möglich, das Ergänzungsersuchen detailliert zu beantworten. Um einen Quotenschaden zu ermitteln, sei eine umfangreiche Akteneinsicht unabdingbar. Da der ehemalige Steuerberater der F.GmbH nicht aktiv zur Aufklärung beitrage, habe der Bf. keine Möglichkeit…
…die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten hat: | Abgabe | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Quoten-schaden | verbleiben | L | 2014 | 15.01.2015 | 130,84 | --- | 130,84 | DB…
…welche bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger anteilig auf die Körperschaft entfallen wären. Es handle sich hierbei um eine Haftung für den sogenannten Quotenschaden, dies unter Betrachtung der jeweiligen Abrechnungsperiode. Die Umsatzsteuerbeträge aus der Wiederaufnahme des Verfahrens seien jeweils am 13.07.2016 eingebucht worden. In der…
…haftungsgegenständlichen Lohnsteuer auf § 78 Abs. 3 EStG 1988 hingewiesen. Im Antwortschreiben vom 23.04.2019 wurde ausgeführt, dass kein Quotenschaden vorliege, so hätten die Zahlungen an die Lieferanten 42,09%, an die GKK 38,98% und an das Finanzamt 73,96% betragen, was deren Forderungen…
…wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Aus dem Einwand des Bf., dass bei Gesamtbetrachtung des Gleichbehandlungsnachweises kein Quotenschaden entstanden sei, sondern sogar eine Bevorzugung des Abgabengläubigers, weshalb dieser Umstand im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen wäre…