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UFSW RV/0921-W/03Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2005

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/1403-W/04Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2005

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0287-W/03Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2004

…weshalb der Bw. auch nur rudimentär in der Lage sei, im jetzigen Verfahrensstadium das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zu behaupten und zu konkretisieren, da konkrete Vorhalte nicht ausgesprochen worden seien. Soferne Unterlagen bei der erkennenden Behörde fehlten…

UFSW RV/0626-W/05Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0622-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf den Betrag von 32.709,24 € eingeschränkt. Die Aufgliederung nach Abgabenarten und Zeiträumen…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 2/2

wurde, keine aus der Forderungspfändung resultierenden Beträge enthält. 7.) Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der…

UFSW RV/0659-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0660-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0987-W/04Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/1654-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2007

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSF RV/0040-F/03Absetzung für Substanzverringerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2003

…gewinnen. Die strittige Vorgehensweise entspricht eindeutig der in Rede stehenden gesetzlichen Regelung bzw. der Absicht des Gesetzgebers, nur der quantitativen Verminderung des Wirtschaftsgutes Rechnung zu tragen; die AfS - wie vom steuerlichen Vertreter des Bw. beantragt - entsprechend der vereinbarten Abschlagszahlungen bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, findet…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…Angelegenheit dieselbe Sorgfalt wie sonst walten haben lassen. Im Übrigen habe die Bf viel sowohl in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter als auch in eine entsprechende EDV-Ausstattung investiert und aus Unternehmenssicht große Anstrengungen (wie insbes. Qualitätszertifikate, interne Dienstanweisungen, laufend interne und externe Audits…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…Angelegenheit dieselbe Sorgfalt wie sonst walten haben lassen. Im Übrigen habe die Bf viel sowohl in die Aus-und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter als auch in eine entsprechende EDV-Ausstattung investiert und aus Unternehmenssicht große Anstrengungen (wie insbes. Qualitätszertifikate, interne Dienstanweisungen, laufend interne und externe Audits…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…Angelegenheit dieselbe Sorgfalt wie sonst walten haben lassen. Im Übrigen habe die Bf viel sowohl in die Aus-und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter als auch in eine entsprechende EDV-Ausstattung investiert und aus Unternehmenssicht große Anstrengungen (wie insbes. Qualitätszertifikate, interne Dienstanweisungen, laufend interne und externe Audits…

UFSG RV/0380-G/02Teilzeitbeschäftigung nur an einigen Tagen und Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Baumgartner & Grienschgl GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 vom 18. Juli 2001, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

UFSK RV/0279-K/11Schule für Sozialbetreuungsberufe - Diakonie - Fach-Sozialbetreuer - Behindertenbetreuung - berufsbegleitend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2011

…Ausübung eines bestimmten Berufes, auch wenn für den konkreten Arbeitsplatz noch eine spezifische Einschulung erforderlich sein mag. Nach dieser Judikatur weist jede anzuerkennende Berufsausbildung ein qualitatives und ein quantitatives Element auf: Entscheidend ist sowohl die Art der Ausbildung als auch deren zeitlicher Umfang; die Ausbildung…

UFSG RV/0247-G/12Zwei Berufsausbildungen nebeneinander
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…2008, 2007/15/0050). Bei kursmäßigen Veranstaltungen kommt es darauf an, dass sich die Ausbildung in quantitativer Hinsicht vom Besuch von Lehrveranstaltungen oder Kursen aus privaten Interessen unterscheidet (vgl das zur Studienberechtigung ergangene Erkenntnis VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178). Zu prüfen ist auch…

UFSG RV/0533-G/12Ausbildung zum Notfallsanitäter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…vgl VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050). Bei kursmäßigen Veranstaltungen kommt es darauf an, dass sich die Ausbildung in quantitativer Hinsicht vom Besuch von Lehrveranstaltungen oder Kursen aus privaten Interessen unterscheidet (vgl. das zur Studienberechtigung ergangene Erkenntnis VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178)…

UFSF RV/0004-F/06Abzugsfähigkeit von Lohnaufwendungen aus einem behaupteten Dienstverhältnis mit der Ehegattin als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…näher konkretisiert wurden. Eine Einschätzung bzw. Nachprüfung des für die Durchführung der angeführten Tätigkeiten erforderlichen Zeitaufwandes bzw. der Qualität der durchgeführten Arbeiten ist anhand dieser Aufzeichnungen nicht möglich. Die Aufzeichnungen weisen den angeblich in den einzelnen Monaten erbrachten Tätigkeiten zudem nur pauschale, aufgrund der allgemeinen…