…diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Dezember 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Prüfungsauftrag (= ein Bescheid) stamme von einer unzuständigen Behörde. Mit Schreiben vom 25. Juli 2002 habe das Landesgericht X das Finanzamt X als…
…in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG vom Finanzamt X ausgestellte und vom Finanzamt Y (= unzuständige Behörde, siehe oben) unterfertigte Prüfungsauftrag vom 5. August 2002 lasse lediglich den Gegenstand der Prüfung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) sowie den Prüfungszeitraum (1996 bis 1999) erkennen. In einer Fußnote…
…des Einschreiters beeinträchtigt und ihn insbesondere im Verfahren benachteiligt habe. Darüber hinaus werde die GBPWK als nicht existent angesehen, weshalb im Verfahren eine unzuständige Behörde eingeschritten und damit das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Die GBPWK sei nämlich keinesfalls im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz genannt…
…Vorsatzdelikt). Das Verfahren weise gravierende Mängel auf; es habe im rechtsleeren Raum stattgefunden. Der Prüfungsauftrag (= ein Bescheid) stamme von einer unzuständigen Behörde. Mit Schreiben vom 25. Juli 2002 habe das Landesgericht X das Finanzamt X als örtlich zuständige Finanzstrafbehörde mit der Überprüfung u.a…
…dem gesetzlichen Richter gemäß Art 83 Abs. 2 B-VG widersprechen. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH sei der Gesetzgeber nämlich verpflichtet, die Behördenzuständigkeit nach objektiven Kriterien exakt, klar und eindeutig festzulegen; die Zuständigkeit dürfe nicht von Umständen abhängen, die vom Rechtsunterworfenen nicht vorhersehbar seien…
…Erfüllung der objektiven und subjektiven Tatseite der behaupteten gerichtlich strafbaren Handlung. Weiters wurde vorgebracht, dass der Prüfungsauftrag von einer unzuständigen Behörde stamme, weil der Prüfungsauftrag zwar auf dem Papier bzw. der Druckvorlage des Finanzamtes B aber mit Amtssiegel und Unterschrift des Finanzamtes C ausgefertigt sei…
…Prüfungsauftrag stamme von einer unzuständigen Behörde. Er sei als nichtig oder nicht dem Rechtsbestand angehörig zu bezeichnen. Die beim Beschwerdeführer dennoch durchgeführte Betriebsprüfung habe ohne jede verwaltungsrechtliche Grundlage stattgefunden. Es sei auch die Ausdehnung des Prüfungszeitraumes rechtswidrig, in dem am 21. August 2002 ausgestellten Prüfungsauftrag…
… 99 Abs. 2 FinStrG sei unzulässig. Die unter Hinweis auf die §§ 144 und 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG vom Finanzamt Y (=unzuständige Behörde, siehe oben) unterfertigten Prüfungsaufträge vom 25. September 2002, 9. Oktober 2002 bzw. vom 16. Oktober 2002 und 30…
… 99 Abs. 2 FinStrG sei unzulässig. Die unter Hinweis auf die §§ 144 und 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG vom Finanzamt Y (=unzuständige Behörde, siehe oben) unterfertigten Prüfungsaufträge vom 25. September 2002, 9. Oktober 2002 bzw. vom 16. Oktober 2002 und 30…
…sei, von einer siebenjährigen Verjährung auszugehen. Aber hier sei bereits der objektive Tatbestand der Abgabenverkürzung strittig. Insofern seien die Bescheide von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden. | -) | Den Bescheiden mangle es am eindeutigen, ausdrücklichen und nachvollziehbaren Nachweis der maßgeblichen Hinterziehungskriterien des § 33 Abs…
…Vorfragenbeurteilung rechtswidrigerweise von einer Hinterziehungsverjährungsfrist ausgehen würden, ohne dass entsprechende Nachweise für hinterzogene Abgaben erbracht werden konnten, seien sie deshalb und insofern von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden. Die Bescheide würden die NoVA 1998 für Vorführwagen festsetzen, ohne dass insofern hinterzogene Abgaben gegeben seien…
…unterliegen kann, dass jene Bescheide, die die Feststellungen der Großbetriebsprüfung Wien Körperschaften berücksichtigen, vom zuständigen Finanzamt erlassen wurden und demnach vom Tätigwerden einer unzuständigen Behörde nicht gesprochen werden kann. Zudem ist das österreichische Abgabenverfahren vom Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel getragen, kommt doch gem. § 166…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz hat diesen Mangel aufzugreifen. Nimmt die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Unzuständigkeit der Behörde erster Rechtsstufe nicht wahr, ist der Berufungsbescheid rechtswidrig, gleichgültig ob der erstinstanzliche Bescheid von einer sachlich oder örtlich unzuständigen Stelle ergangen ist, und demnach der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof…
…25.6.2009, 2009, 2007/07/0050) eine Verpflichtung zur Prüfung des Vorbringens von Befangenheitsgründen. Dies bedeute, dass sich die Behörde in ihrer Entscheidung selbst dann, wenn sie die Auffassung vertritt, dass kein formelles Ablehnungsrecht bestehe, mit dem Inhalt der Ablehnungsanträge auseinanderzusetzen habe. Dies sei…
…basiere. Die Bescheide seien daher rechtswidrig. Die Prüfung sei von einem Finanzamt durchgeführt wurden, das örtlich nicht zuständig gewesen sei. Der Prüfungsauftrag sei erst am 22. Oktober 2009 drei Wochen nach der Schlussbesprechung ausgestellt worden und postalisch zugestellt worden. Dieser sei nicht nur zu spät…
…Verfolgungshandlung iSd. § 209 Abs.1 BAO darstellen, da diese Prüfung nur für Zwecke des Finanzstrafverfahrens durchgeführt worden sei. Rechtsgrundlage des Prüfungsauftrages sei § 147 Abs.1 BAO iVm § 99 Abs.2 FinStrG gewesen. Unter Verweis auf eine Entscheidung des UFS sowie verschiedene Literatur wird ausgeführt, dass…
…angestellten Telefonistinnen größtenteils schwarz entlohnt worden seien. Die Telefonistinnen erhielten zwar monatliche Lohnzettel, auf denen sowohl die Sozialabgaben als auch die anfallende Lohnsteuer aufschienen, ohne dass jedoch diese Beträge an die entsprechenden Behörden abgeführt würden bzw. worden seien. Des Weiteren bestehe der Verdacht, dass EH…
…noch war die entsprechende Antragstellung Gegenstand dieses Verfahrens. Es ist daher nicht maßgeblich, ob möglicherweise eine unzuständige Behörde den Versuchsbetrieb genehmigt hat, noch welche Stoffe tatsächlich im dortigen Genehmigungsverfahren als für den Versuchsbetrieb vorgesehene bezeichnet wurden. Es ist auch im gegenständlichen Verfahren nicht ermittelt worden…
…zuständigen Behörde tätig. Standard Gelingt ein Ersuchen um Nachbarschafts- bzw. Verwaltungshilfe im Rahmen einer GPLA im kurzen Weg nicht, [hier nicht gegenständlich]. Das örtlich zuständige Finanzamt gibt den Fall dem prüfenden Finanzamt (BP2000) frei. Dieses holt den Fall über BP2000 ab und stellt den Prüfungsauftrag…
…ersuchen müssen. Der Text in der Berufung vom 4. April 2012 enthält jedoch keinen Hinweis, der auch nur annähernd einen Antrag auf Entscheidung durch den UFS erkennen ließe. Da somit eine Entscheidung durch eine unzuständige Behörde begehrt wurde, war spruchgemäß vorzugehen. Salzburg, am 21. Mai…