…gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw…
…15/0145) ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen hat, insbesondere nicht Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat der Vertreter (Geschäftsführer) schuldhaft seine…
…angefallenen Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd. § 9 BAO angenommen werden darf (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Zum tatbestandsmäßigen Verschulden reicht bereits fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vertreters aus. Wurden Abgaben nicht entrichtet, weil der Gesellschaft im…
…erstattet. Aber selbst wenn die Auffassung vertreten wird, dass dem Bw. die Unkenntnis über die Stellung der Rückzahlungsanträge und die Auszahlung des Guthabens nicht anzulasten wäre, wäre damit noch kein Beweis erbracht worden, dass ihm die objektive Pflichtverletzung der gänzlichen Nichttilgung der Abgabenschuldigkeiten nicht vorzuwerfen…
…gegenwärtigen Zeitpunkt das Zustandekommen eines solchen Ausgleichs nicht ausgeschlossen werden. Der Zwangsausgleich entziehe aber einer Inanspruchnahme des Bw. von vornherein den Boden (vgl. VwGH 20.11.1996, 96/13/0027). Pflichtverletzung des Vertreters Die Uneinbringlichkeit müsse aus der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten resultieren (vgl. z.B…
…widerspricht, trifft im Haftungsverfahren den Vertreter eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Er hat nicht nur ganz allgemein, sondern konkret und schlüssig die Gründe dazulegen, die der gebotenen rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegenstanden. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, darf die Abgabenbehörde von einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des …
…der Abgaben stehe fest, weil das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Primärschuldners am 28. Dezember 2009 mangels Kostendeckung aufgehoben worden sei. Die rechtskräftige Bestätigung der Konkursaufhebung sei am 19. April 2010 erfolgt. Eine Pflichtverletzung des Vertreters ergebe sich aus der Tatsache, dass für den Umsatzsteuerzeitraum…
…dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt. Die Inanspruchnahme des Bw. als Haftenden für Abgabenschulden ist daher zu Recht erfolgt. Der Vertreter haftet nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichen somit die liquiden Mittel…
…seien, sei es Sache des gemäß § 80 BAO befugten Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet worden seien, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Es wäre in der Verpflichtung des Bw. gewesen…
…die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertretenen zu stellen (VwGH vom 18.11.1991, 90/15/0176). Bei festgestellter schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben (VwGH vom 15.5.2003, 2003/17…
…die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl. für viele das Erkenntnis des VwGH vom 9.7.1997, 94/13/0281). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es auch dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden (vgl. das Erkenntnis des…
…des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, sich durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als der Bankschulden, insbesondere der Abgabenschulden der GmbH, zu entziehen. Der Abschluss eines Zessionsvertrages ist dem Vertreter…
…hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben und den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Zur Vertretung juristischer Personen können Vertreter sowohl durch Gesetz als auch durch Vertrag berufen sein, wobei…
…19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In…
…Abgabenschuldigkeiten des Vertretenen in voller Höhe, sondern in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichten somit die vorhandenen liquiden Mitteln nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters…
…In Zusammenhang mit den übrigen im Haftungsbescheid enthaltenen Abgaben ist Folgendes auszuführen: Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht…
…angefallenen Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd. § 9 BAO angenommen werden darf (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Zum tatbestandsmäßigen Verschulden reicht bereits fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vertreters aus. Wurden Abgaben nicht entrichtet, weil der Gesellschaft im…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO voraus, dass - eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, - der als Haftungspflichtiger in Frage kommende zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, - eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, - die Pflichtverletzung…
…Rechtsprechung des VwGH ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Nach der durch das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, 0038 ausdrücklich aufrecht erhaltenen ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es nämlich einem Vertreter iSd…
…Rechtsprechung des VwGH ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Nach der durch das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, 0038 ausdrücklich aufrecht erhaltenen ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es nämlich einem Vertreter iSd…