…gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw…
…15/0145) ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen hat, insbesondere nicht Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat der Vertreter (Geschäftsführer) schuldhaft seine…
…angefallenen Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd. § 9 BAO angenommen werden darf (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Zum tatbestandsmäßigen Verschulden reicht bereits fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vertreters aus. Wurden Abgaben nicht entrichtet, weil der Gesellschaft im…
…erstattet. Aber selbst wenn die Auffassung vertreten wird, dass dem Bw. die Unkenntnis über die Stellung der Rückzahlungsanträge und die Auszahlung des Guthabens nicht anzulasten wäre, wäre damit noch kein Beweis erbracht worden, dass ihm die objektive Pflichtverletzung der gänzlichen Nichttilgung der Abgabenschuldigkeiten nicht vorzuwerfen…
…gegenwärtigen Zeitpunkt das Zustandekommen eines solchen Ausgleichs nicht ausgeschlossen werden. Der Zwangsausgleich entziehe aber einer Inanspruchnahme des Bw. von vornherein den Boden (vgl. VwGH 20.11.1996, 96/13/0027). Pflichtverletzung des Vertreters Die Uneinbringlichkeit müsse aus der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten resultieren (vgl. z.B…
…widerspricht, trifft im Haftungsverfahren den Vertreter eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Er hat nicht nur ganz allgemein, sondern konkret und schlüssig die Gründe dazulegen, die der gebotenen rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegenstanden. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, darf die Abgabenbehörde von einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des …
…der Abgaben stehe fest, weil das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Primärschuldners am 28. Dezember 2009 mangels Kostendeckung aufgehoben worden sei. Die rechtskräftige Bestätigung der Konkursaufhebung sei am 19. April 2010 erfolgt. Eine Pflichtverletzung des Vertreters ergebe sich aus der Tatsache, dass für den Umsatzsteuerzeitraum…
…dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt. Die Inanspruchnahme des Bw. als Haftenden für Abgabenschulden ist daher zu Recht erfolgt. Der Vertreter haftet nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichen somit die liquiden Mittel…
…Gesellschaft und daher für die Entrichtung der o.a. Abgaben aus deren Mitteln verantwortlich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzulegen, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs…
…seien, sei es Sache des gemäß § 80 BAO befugten Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet worden seien, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Es wäre in der Verpflichtung des Bw. gewesen…
…zur Haftung herangezogen werden können. IV.) Schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. als Geschäftsführer Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass er an der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen ohne sein Verschulden verhindert war, der Beweis. Daraus ist abzuleiten, dass der wirksam bestellte Vertreter einer juristischen Person…
…die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertretenen zu stellen (VwGH vom 18.11.1991, 90/15/0176). Bei festgestellter schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben (VwGH vom 15.5.2003, 2003/17…
…die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl. für viele das Erkenntnis des VwGH vom 9.7.1997, 94/13/0281). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es auch dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden (vgl. das Erkenntnis des…
…des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, sich durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als der Bankschulden, insbesondere der Abgabenschulden der GmbH, zu entziehen. Der Abschluss eines Zessionsvertrages ist dem Vertreter…
…BAO gehört (Vertreterstellung), 3. eine erschwerte Einbringlichkeit der Abgabenforderung iSd §§ 6a KommStG 1993 und 6a DGAG besteht (erschwerte Einbringlichkeit), 4. ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt (Verschulden) und 5. die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war (Kausalität). 3.1…
…9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049). Eine weitere Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 9 BAO ist eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter…
…hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben und den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Zur Vertretung juristischer Personen können Vertreter sowohl durch Gesetz als auch durch Vertrag berufen sein, wobei…
…19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In…
…selbst an, dass laufende Löhne bezahlten wurden. Im Beschwerdefall liegt somit zunächst eine schuldhafte Pflichtverletzung des Beschwerdeführers als Vertreter der Primärschuldnerin vor, weil dieser die auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer nicht in der entsprechenden Höhe an das Finanzamt abgeführt hat. Dem Vorbringen, dass der…
…Abgabenschuldigkeiten des Vertretenen in voller Höhe, sondern in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichten somit die vorhandenen liquiden Mitteln nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters…