…bei Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigkeit, wobei ein Pflege- und Betreuungsbedürfnis bei minderjährigen Kindern nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich der Frage, ob die Betreuungsbedürftigkeit beim unterhaltsberechtigten Kind selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde, ist darauf hinzuweisen, dass bei minderjährigen Kindern generell hinsichtlich der Betreuungsbedürftigkeit das…
…bei Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigkeit, wobei ein Pflege- und Betreuungsbedürfnis bei minderjährigen Kindern nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich der Frage, ob die Betreuungsbedürftigkeit beim unterhaltsberechtigten Kind selbst eine a.g. Belastung darstellen würde, ist darauf hinzuweisen, dass bei minderjährigen Kindern generell hinsichtlich der Betreuungsbedürftigkeit…
…wird, dass der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 16.12.2003, 2003/15/0021, ausgeführt hat, dass ein Pflege- und Betreuungsbedürfnis von Kindern im Alter von 11, 13 und 14 Jahren nicht von vorneherein und ohne nähere Begründung auszuschließen sei, ist der Bw. auf weitere, auch…
…bei Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigkeit, wobei ein Pflege- und Betreuungsbedürfnis bei minderjährigen Kindern nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich der Frage, ob die Betreuungsbedürftigkeit beim unterhaltsberechtigten Kind selbst eine a.g. Belastung darstellen würde, ist darauf hinzuweisen, dass bei minderjährigen Kindern generell hinsichtlich der Betreuungsbedürftigkeit…
…das Anbieten von Unterkunft, Verpflegung und Betreuung bzw. Hilfe im erforderlichen Ausmaß gegenüber einer betreuungsbedürftigen Personengruppe geprägt. Sie gehen damit weit über die Zurverfügungstellung von Wohnraum hinaus bzw. tritt dieses Element gegenüber der Verabreichung von Pflege und Verpflegung in den Hintergrund bzw. ist es notwendige…
…Belastung führen, wenn ein Alleinerzieher mit Kindern einer Berufstätigkeit nachgehen muss und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht. Bei schulpflichtigen Kindern im Alter von 10 und 11 Jahren lässt sich ein Pflege- bzw. Betreuungsbedürfnis nicht von vorneherein und ohne nähere Begründung ausschließen (vgl. VwGH vom…
…habe festgestellt, dass bei minderjährigen Kindern ein Pflege- oder Betreuungsbedürfnis nicht von vorneherein und ohne nähere Begründung ausgeschlossen werden könne, 3. eine Belastung gemäß § 34 EStG dann außergewöhnlich sei, wenn sie höher sei als jener der Mehrheit der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Da in…
…weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht. Bei Kindern der Altersgruppe zwischen 11 und 14 Jahren lässt sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ein Pflege- bzw. Betreuungsbedürfnis nicht von vorneherein und ohne nähere Begründung ausschließen (vgl…
…Treffen geführte Argumentation stützt sich auf die (durch den Besuch der Ganztagesschule gegebene) nachmittägliche Betreuung der beiden Töchter. Hierzu ergeben sich folgende Überlegungen: Ein nachmittägliches Pflege- bzw. Betreuungsbedürfnis kann nach der Lebenserfahrung für Ihre 13-jährige Tochter angenommen werden, nicht jedoch für Ihre im 17…
…zwar aus Altersgründen, nicht aber aufgrund Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit der Mutter des Bw. erfolgt. Da dem Sachverhalt weiters keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage der Mutter des Bw. zu entnehmen sind und in Wien, wie der Bw. selbst vorbringt, für Angehörige im…
…VwGH 26.11.1996, 95/14/0124). Wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder reicht als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des…
…Bw in den Streitjahren keiner ständigen Betreuung und Hilfe bedurfte. Die Nichtexistenz eines Behindertenpasses des Bundessozialamtes passt in dieses Bild. Die in den Streitjahren angefallenen Kosten für das Appartement im Pensionistenheim sind keine besonderen Aufwendungen, die durch Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht wurden. Eine außergewöhnliche…
…außergewöhnliche Belastungen sein, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden. Es wird daher um Vorlage einer Bestätigung(en) des Pensionistenheimes ersucht, aus der hervorgeht, welche Beträge der Gesamtkosten (€ 10.116,- für 2003, € 13…
…Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und 2006 keine Folge gegeben und wurden die ihr mit den angefochtenen Bescheiden zuerkannten Heimkosten gestrichen. Begründend führte das Finanzamt darin an, dass Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim nur bei besonderer Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig seien; auf…
…Selbstbehalt. Zu den außergewöhnlichen Belastungen wird im Erstbescheid begründend ausgeführt: Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einem Seniorenheim aus Altersgründen stellten keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 dar. Nur die Abdeckung besonderer Ausgaben, die durch Krankheit, Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit anfallen, könnten…
…41,30, Wasser € 22,50 und Fahrtkosten nach Budapest € 331,00 - wurde von den Finanzamtsvertretern die gänzliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung verneint. Auch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates stellt nur die Finanzierung besonderer Unterhaltsleistungen, die durch Krankheit, Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit anfallen, eine außergewöhnliche…
…der Verlegung des Familienwohnsitzes in diesem Zusammenhang nur dann gesprochen werden könnte, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und damit eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder reicht als alleiniges Kriterium - so…
…im geistig/psychischen Bereich nicht nur vorübergehend seien und sie in Zukunft voraussichtlich nicht in der Lage sein werde, sich ihren Unterhalt selbst zu verschaffen. Die Aufwendungen seien außergewöhnlich, weil sie aufgrund der besonderen Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit der Tochter über das normale Maß der Lebensführung…
…argumentiert, die Volljährigkeit von Kindern, die nicht in besonderem Maße pflege- bzw. betreuungsbedürftig sind, grundsätzlich nicht zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung führt; dies gilt jedoch nicht für volljährige, einkommens- und vermögenslose und somit unterhaltsberechtigte Kinder (siehe das Erkenntnis VwGH 18.10.2005, 2005/14/0046, auf…
…argumentiert, die Volljährigkeit von Kindern, die nicht in besonderem Maße pflege- bzw. betreuungsbedürftig sind, grundsätzlich nicht zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung führt; dies gilt jedoch nicht für volljährige, einkommens- und vermögenslose und somit unterhaltsberechtigte Kinder (siehe das Erkenntnis VwGH 18.10.2005, 2005/14/0046, auf…