…und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger (= hier die Vers.-Anstalt) nach dem Rechtsübergang weiter existent bleibt (vgl. Ritz aaO Rz 18). Abgabenfestsetzungen haben ab der Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nur mehr gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger zu erfolgen (vgl. Ritz aaO Rz 18 Abs. 3).…
…14 Abs. 2 Z 1 SpaltG die Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft entsprechend der im Spaltungsplan vorgesehenen Zuordnung mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch jeweils im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Gesellschaft über. Die Bestimmung sieht damit eine partielle Gesamtrechtsnachfolge vor (vgl. VwGH…
…als 100%ige Tochter der TA-AG gegründet worden. Die TA-AG habe den gesamten Personalbereich sowie das gesamte Personal durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 Spaltungsgesetz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Bw. übertragen. Damit sei der gesamte Personalbereich der TA-AG ex lege…
…Die Gesamtrechtsnachfolge gilt auch für öffentlichrechtliche Rechtsverhältnisse (Christoph Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar³, Rz 17 zu § 19, mw Literaturhinweisen). Ab Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge haben Abgabenfestsetzungen, wie beispielsweise der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, nur mehr (anteilig, entsprechend dem Vermögensteil) gegenüber dem jeweiligen Gesamtrechtsnachfolger zu erfolgen (Christoph…
…Dieser partielle Übergang von Rechten und Pflichten erfolgt unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger nach dem Rechtsübergang noch existent ist (wie im gegenständlichen Fall) oder nicht (VwGH 1.9.1999, 98/16/0121; VwGH 30.9.2004, 2004/16/0164). Ab der Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge…
…unterjährige Übertragung der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter von der abspaltenden Gesellschaft auf die Bw. für die Ermittlung des Referenzzeitraumes entsprechend den oben dargelegten bilanziellen Grundsätzen und im Hinblick auf die partiellen Gesamtrechtsnachfolge kein neues Wirtschaftsjahr ausgelöst. Es besteht kein Grund für Zwecke der IZP von dieser Betrachtungsweise…
…übergeben wurde. Zug um Zug mit der Übergabe wurde das Unternehmen in die Bf. eingebracht. Der bezügliche Notariatsakt vom 1.2.2002 wurde mitübermittelt. Es trat somit eine partielle Gesamtrechtsnachfolge der Bf. nach dem Einzelunternehmer W . gemäß § 19 Abs.1 BAO ein, insbesondere gingen damit…
…gemacht werden, da zufolge der Eintragung der Spaltung gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 SpaltG die partielle Gesamtrechtsnachfolge eingetreten ist. Gemäß § 15 SpaltG haften für die bis zur Eintragung der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten, einschließlich Verbindlichkeiten aus späterer nicht gehöriger Erfüllung und aus späterer Rückabwicklung, neben…
…seit der Spaltung 2002 hinsichtlich des Immobilienvermögens durch die A. R. GmbH, hinsichtlich des Autohauses durch die Bw. als Teilrechtsnachfolger ersetzt worden sei ("partielle Gesamtrechtsnachfolge"). Seit der Spaltung bis dato würden die A. R. GmbH und die Bw. unabhängig nebeneinander an der letztgenannten Adresse existieren…
… 92 Abs. 4 BWG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bewirkt. Diese erfasst die eingebrachten Betriebsteile und tritt mit der Eintragung der Aktiengesellschaft oder der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch ein. Auch eine partielle Gesamtrechtsnachfolge umfasst verfahrensrechtliche Positionen und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger nach dem Rechtsübergang…
…im Bereich der Gewinnermittlung nicht die partielle steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge iSd. § 25 Abs. 1 Z 3 UmgrStG zur Anwendung gelange, sondern Einzelrechtsnachfolge vorliege, seien die Verhältnisse des Rechtsvorgängers unbeachtlich. Auch aus den EStR (Rz 4262) lasse sich ableiten, dass im Falle der Gesamtrechtsnachfolge eine "Zusammenrechnung" der…
…Juli 2007, 2006/15/0262 hat der VwGH dies im Zusammenhang mit dem IZP-Anspruch einer durch Spaltung mit partieller Gesamtrechtsnachfolge entstandenen Aktiengesellschaft unter Verweis auf die Literatur auch eindeutig bestätigt: Zu den letzten drei Wirtschaftsjahren iSd § 108e Abs 3 EStG zählen auch Rumpfwirtschaftsjahre (vgl…
…dargelegt in freier Beweiswürdigung fest, dass die Bw im Zuge ihrer allein durch die Datenklau- Affäre 2008 erzwungenen Selbstanzeige nur partielle Offenlegung geleistet und in Steuervermeidungsabsicht das Vorliegen einer intransparenten Ermessensstiftung vorgetäuscht hat. Zum Verjährungseinwand: 2000 -2001 Die Bw macht gegen angenommene Abgabenhinterziehung (vorsätzliche Abgabenverkürzung, …
…Bp" hielt der Prüfer der Bw. vor: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei auch ohne Bp möglich, der Bericht vom anderen partiellen Gesamtrechtsnachfolger gelte als Begründung, eine Verletzung des Parteiengehörs trotz Gleichheit der handelnden Personen (Parteiengehör beziehe sich auf Sachverhalt, nicht aber Beweiswürdigung und Rechtsansicht) gebe…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 19. September/10. Dezember 2003 übergab die Marktgemeinde-X das Trennstück 2 der Parzelle Nr.xxxx/xx im Ausmaß von 2090 m2, inneliegend in der EZ-x KG X, an die S-GmbH (die nunmehrige Berufungswerberin…
…In dieser Rechnung gelang es erstmals die offensichtlich gewollten 60.000m³ Schotter ab Entnahme Parzelle 1 als Leistungsgegenstand richtig anzugeben und das Entgelt minus dem vereinbarten Nachlass und die auf diese Summe entfallende Umsatzsteuer mit Steuersatz richtig und gesondert auszuweisen. Anlässlich der Besprechung am 1…
… 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zur Geltendmachung des gegenüber dem Verstorbenen entstandenen Abgabenanspruches kommt es…
… 797, S 808, E 7) Gemäß § 19 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie…
…oder nach seinem Tod geltend gemacht werden (Stoll, Kommentar zur BAO, 1994, S 195). Der Erbe hat als Gesamtrechtsnachfolger für diese so charakterisierten Schulden des Erblassers grundsätzlich einzustehen (VwGH 31.5.1983, 1315/79). Ist ein Bescheid über Abgaben eines Verstorbenen, die schuldrechtlich (gemessen am …
…dieser "frei gewordene" Geschäftsanteil Gegenstand des Erbenübereinkommens. Es liege sohin eine Parteienvereinbarung zwischen dem Berufungsführer und der ruhenden Verlassenschaft nach BR vor. Da es sich bei der ruhenden Verlassenschaft nach BR um die Gesamtrechtsnachfolgerin der BR handle, sei § 17 anzuwenden, auch wenn keine direkte Personenidentität…