…bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß iSd § 119 Abs 1 BAO offenzulegen (VwGH 19.5.1992, 91/14/0089 bis 0091). Wenn Sachverhaltselemente im Ausland ihre Wurzeln haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht der Partei in dem Maße höher, als die Pflicht der Abgabenbehörde zur amtswegigen…
… 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen (vgl. dazu auch § 77 Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Der Berufungswerber hat…
…an der Feststellung des Sachverhaltes vorzusehen (VfGH 3.12.1984, G 24/83). Die nach §§ 119 ff BAO gebotene Offenlegungspflicht widerspricht nicht dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung (OGH 29.8.2000, 14 Os 33/00). Der Umstand, dass ein Beschuldigter nicht gezwungen werden darf…
…15/0150). (BAO, Kommentar, Ritz, § 114, TZ 9) Gemäß § 138 Abs.1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen…
…Offenlegungspflicht verletzt und somit kein Delikt nach § 33 FinStrG begangen. Der Abgabepflichtige hat gemäß § 119 BAO die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Gemäß § 140 BAO…
…wäre nach § 119 BAO verpflichtet gewesen, dem Finanzamt - auch ohne Aufforderung - sämtliche Umstände anzuzeigen, um diesem eine Abgabenfestsetzung zu ermöglichen. Trotz vielfacher Aufforderungen brachte er keine Unterlagen bei, aus denen Art und Umfang seiner Einnahmen ersichtlich gewesen wären. Wäre der Bf seiner Offenlegungspflicht, deren Verletzung…
…dato nicht. Damit ist die Bw. ihrer Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht (§§ 115, 119, 138 BAO) nicht nachgekommen weshalb die beantragten Kosten mangels Nachweis/Glaubhaftmachung des Zusammenhanges mit den Einkünften nicht anerkannt werden konnten. Betriebsmittel Weiters beantragte die Bw. die Berücksichtigung von Werbungskosten i.H.v. €…
…Es wurde auf die Besteuerung des § 4 Abs. 3 BAO hingewiesen. Es wurde sogar eine Belehrung bezüglich Soll- und Ist-Besteuerung durchgeführt. Es wurde eine Rüge zur Feststellung der Bemessungsgrundlage gemacht und es wurde ein Widerspruch zur Umsatzsteuerpflicht gemacht. Gleichzeitig wurde auf den Schriftsatz vom…
…und Wahrheitspflicht. Gemäß § 119 BAO hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Dabei muss der Abgabepflichtige nicht nur die Besteuerungsgrundlagen offen legen, sondern…
… 119 Abs. 1 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Zu den unter Wahrheitspflicht stehenden Offenlegungspflichten gehören auch…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz verstieß der Bw. gegen die Offenlegungspflicht des § 119 BAO (VwGH 07.09.1990, 89/14/0261 bis 0263): Eine nichtüberprüfbare einseitige Sachverhaltsdarstellung ersetzt nicht die geforderte Vorlage eines Dokuments. Da - w.o.a. - im Abgabenverfahren die Parteienmaxime nicht anzuwenden ist (Ritz, BAO, …
…Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Die Verpflichtung bezieht sich neben den nach Maßgabe der einzelnen Vorschriften zu führenden Büchern und Aufzeichnungen (§ 126 BAO) auch auf alle…
… 119/138 BAO) verletzt hat. Da zugleich die in den Unterlagen dargestellten Barausgaben und -einzahlungen auf das Bankkonto entsprechende Zuflüsse erforderlich gemacht hatten, ergibt sich ein ungedeckter Vermögenszuwachs, der gemäß § 184 Abs.2 BAO zu einer Zuschätzung in der vorgenommenen Höhe berechtigte (durch eine allenfalls…
…ihr nach § 119 BAO obliegende Verpflichtung abgabenrechtlich bedeutsame Umstände offen zu legen, wenn sie nicht aufgezeichnete Einnahmen und Ausgaben saldierte und nunmehr behauptet, der Differenzbetrag sei Null gewesen. Auch wird sie damit ihrer Aufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO nicht gerecht, da sie…
… 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen und die diesen in § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis…
…Aufwandes. Diese grundsätzlich bestehende amtswegige Ermittlungspflicht befreit den Steuerpflichtigen jedoch nicht von seiner Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht. Der Abgabepflichtige ist in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) dazu verhalten, die Richtigkeit der in seinen Anbringen dargetanen Umstände zu beweisen oder glaubhaft zu machen (§ 138 BAO) bzw. die…
…1.1993, 93/16/0120; VwGH 10.3.1994, 92/15/0164). Den in § 119 BAO normierten Verpflichtungen wurde im gegenständlichen Fall durch Vorlage der entsprechenden Kaufverträge und der Depot- bzw. Kontoauszüge betreffend das Konto Nr. XX bei der C nur unzureichend entsprochen. Durch diese…
…Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Gemäß § 119 BAO hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Der Erfüllung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht dienen nach § 119 Abs. 2 BAO insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen…
…entsprochen. Nach § 138 Abs 1 BAO hat der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung der in § 119 BAO normierten Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner Anbringen zu erläutern und zu ergänzen und deren Richtigkeit zu beweisen oder glaubhaft zu machen. Nach Abs…
…der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Die im § 119 BAO verankerte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und der daraus abgeleiteten Mitwirkungspflicht (§ 138 BAO) entspricht der Abgabepflichtige unter anderem dann, wenn er die ihm zumutbaren Auskünfte erteilt (vgl. VwGH 20.10.1999…