…dh es seien vor allem die Anteile neu berechnet worden. Im Wesentlichen handle es sich somit nur um die Berichtigung des mit der Nutzwertberechnung von A bereits grundbücherlich eingetragenen Bestandes. Die im Vertrag angeführte Schenkung beziehe sich nur auf die der Bw vom Ehegatten zugewendeten…
…dh es seien vor allem die Anteile neu berechnet worden. Im Wesentlichen handle es sich somit nur um die Berichtigung des mit der Nutzwertberechnung von A bereits grundbücherlich eingetragenen Bestandes. Die im Vertrag angeführte Schenkung beziehe sich nur auf die der Bw vom Ehegatten zugewendeten…
…dh es seien vor allem die Anteile neu berechnet worden. Im Wesentlichen handle es sich somit nur um die Berichtigung des mit der Nutzwertberechnung von A bereits grundbücherlich eingetragenen Bestandes. Die im Vertrag angeführte Schenkung beziehe sich nur auf die vom Bw der Ehegattin zugewendeten…
…dh es seien vor allem die Anteile neu berechnet worden. Im Wesentlichen handle es sich somit nur um die Berichtigung des mit der Nutzwertberechnung von A bereits grundbücherlich eingetragenen Bestandes. Die im Vertrag angeführte Schenkung beziehe sich nur auf die vom Bw der Ehegattin zugewendeten…
…WEG 1975 sei zu entnehmen, dass für den übernommenen Anteil grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Demnach sei im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte durch die erforderliche Anteilsübertragung eine objektive Bereicherung des Erwerbers erfolgt, die grundsätzlich der Abgeltung bedürfe. Seien sich die Beteiligten einig…
…2003 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 im Rahmen der Nutzwertfestsetzung für einen übernommenen Miteigentumsanteil vom Erwerber grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Indem sohin der Übergeber Th. G. im Hinblick auf den von ihm…
…2003 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 im Rahmen der Nutzwertfestsetzung für einen übernommenen Miteigentumsanteil vom Erwerber grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Indem sohin die Übergeberin T. O. im Hinblick auf den von ihr…
…2003 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 im Rahmen der Nutzwertfestsetzung für einen übernommenen Miteigentumsanteil vom Erwerber grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Indem sohin die Übergeberin M. G. im Hinblick auf den von ihr…
…2003 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 im Rahmen der Nutzwertfestsetzung für einen übernommenen Miteigentumsanteil vom Erwerber grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Indem sohin die Übergeberin G. R. im Hinblick auf den von ihr…
…als 4/7el-Miteigentümer (außerbücherlich) an der Liegenschaft in EZ 573 GB W. (im Ausmaß von 639 m² samt darauf errichtetem Wohn- und Geschäftshaus) ausgehend von der Nutzwertfestsetzung laut Sachverständigen-Gutachten vom 9. August 2000 für die 7 Wohnungen und 1 Betriebseinheit (Gesamtnutzwert 695) Wohnungseigentum…
…WEG 1975 sei zu entnehmen, dass für den übernommenen Anteil grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Demnach sei im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte durch die erforderliche Anteilsübertragung eine objektive Bereicherung des Erwerbers erfolgt, die grundsätzlich der Abgeltung bedürfe. Seien sich die Beteiligten einig…
…Bw als Miteigentümer an der Liegenschaft in EZ 486 GB St. - bedingt durch den bewilligten Abbruch und die Neuerrichtung eines Doppelwohnhauses auf der Liegenschaft - die gegenseitige Übertragung bzw. Übernahme von erforderlichen Miteigentumsanteilen laut Neufestsetzung der Nutzwertanteile gemäß dem Sachverständigen-Gutachten des Ing. L. vom 6…
…an der Liegenschaft in EZ 147 GB R. aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes K. vom 7. September 2000 die Nutzwerte "nunmehr wie folgt festgesetzt": Betreffend das Wohnungseigentum zu Top 1 von bisher 162/667 auf 240/794 Anteile für die Ehegatten H. H. und L…
…die "K-GmbH" zu 661/2123 Anteilen außerbücherliche Miteigentümer waren, Wohnungseigentum begründet. Zur Begründung des Wohnungseigentums wurde vom Baumeister Ing. F. O. das Gutachten über die Nutzwertermittlung vom 12. Jänner 1996 mit Ergänzung vom 6. März 1996 ausgearbeitet. Die Vertragspunkte VII. Abs. 2 und VIII…
…als 4/7el-Miteigentümer (außerbücherlich) an der Liegenschaft in EZ 573 GB W. (im Ausmaß von 639 m² samt darauf errichtetem Wohn- und Geschäftshaus) ausgehend von der Nutzwertfestsetzung laut Sachverständigen-Gutachten vom 9. August 2000 für die 7 Wohnungen und 1 Betriebseinheit (Gesamtnutzwert 695) Wohnungseigentum…
…aufgeteilt: a) Wohnungseigentumseinheit Top 1 ... bis h) Wohnungseigentumseinheit Top 8; (4) Nach dem Nutzwertfeststellungsgutachten vom 30.6.1998 wurden die Mindestanteile für die Wohnung Top 1 mit 120/599; für die Wohnung Top 2 mit 15/599; für die Wohnung Top 3 mit 38/599…
…einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzwert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängern, oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Im gegenständlichen Fall steht folgender Sachverhalt unbestritten fest: Die Berufungswerberin bewohnt ein im Jahr JJJJ errichtetes Wohnhaus. Diese wurde seit der…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin kam im Hinblick auf die erforderliche Neufestsetzung der Nutzwerte (zusammen mit anderen) als Miteigentümerin der Liegenschaft EZ... KG yyy S…
…unter Voranstellung des bisherigen Grundbuchsstandes (auszugsweise) folgende Vereinbarungen getroffen: " II. Die Verbücherung des Wohnungseigentums der Vertragsteile erfolgte aufgrund des Nutzwertfestellungs-Gutachtens des DI P.B. Gegenüber dem Planungsstand anläßlich der Erstellung des vorerwähnten Gutachtens haben sich durch Zuordnung anderer Tiefgaragenabstellplätze zu einzelnen Wohnungen als ursprünglich…
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. Juli 1998 hatte TS (= Bw) von der SN - basierend auf dem Nutzwertgutachten des Ing. G. vom April 1998…