…welche einer Berufstätigkeit nachgehen müsse, da sie kein ausreichendes Einkommen habe. Hiemit verweise die Bwin. auf RZ 897 der Lohnsteuerrichtlinien 2002, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen werde, dass die Kosten für einen Kindergarten auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könnten, wenn beide Ehegatten aus…
…dieser Einkommensverhältnisse kann von einer Notwendigkeit der Berufstätigkeit beider Elternteile bei sonstiger Existenzgefährdung der Familie nicht die Rede sein. Überdies ist im Hinblick auf die Außergewöhnlichkeit einer Belastung anzuführen, dass die Belastung höher sein muss als jene die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und…
…den Lehrern aufgrund der häufigen Berufstätigkeit beider Elternteile auch immer mehr erzieherische Tätigkeit in der Schule übertragen werde. Es gehe nicht an, dass sich einerseits das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den mangelnden Fortbildungswillen der Lehrerschaft beklage und andererseits der Bundesminister Fiskus die…
…der Berufstätigkeit beider Ehegatten bzw. Elternteile selbst im Falle der Erkrankung eines Teiles stets hervorgehoben, dass kein Anwendungsbereich des § 34 gegeben ist (VwGH 21. 9. 1983, 82/13/0133). Im Erkenntnis vom 13. 12. 1995 (93/13/0272) hat der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der…
…weil die im Gesetz ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes für sie in jedem Falle (ob nun beide Elternteile oder nur ein Elternteil berufstätig sind) Belastungen mit sich bringe, die keinesfalls außergewöhnlich, sondern im Gegenteil der geradezu typische Fall einer "gewöhnlichen"…
…dass beide Elternteile berufstätig sind, in seine Erwägungen mit dem Ergebnis mit ein, dass die Annahme einer Außergewöhnlichkeit von Belastungen für die Beaufsichtigung von Kindern auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechtes zu einer weiteren Ausdehnung ohnehin schon bestehender Diskriminierungen der auf das Einkommen nur eines Ehegatten…
…dass beide Elternteile berufstätig sind, in seine Erwägungen mit dem Ergebnis mit ein, dass die Annahme einer Außergewöhnlichkeit von Belastungen für die Beaufsichtigung von Kindern auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechtes zu einer weiteren Ausdehnung ohnehin schon bestehender Diskriminierungen der auf das Einkommen nur eines Ehegatten…
…ff ABGB) und sittlichen Gründen eine Betreuung minderjähriger Kinder während der Zeit notwendig ist, in der beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen, steht außer Frage. Insofern ist davon auszugehen, dass im Berufungsfall eine Zwangsläufigkeit des Aufwandes der Kinderbetreuung für ein fünf- und ein neunjähriges Kind gegeben…
…der nachgereichten Begründung ergänzend aus, dass Frau S "einer aktiven Tätigkeit in Österreich nachgehen" müsse, um für die Erhaltung ihrer Familie im Libanon sorgen zu können. Im vorliegenden Fall gehe es nicht um den leichter gangbaren oder wirtschaftlich vorteilhafteren Weg, sondern darum, dass beide Elternteile…
…In der heutigen wissenschaftlichen Literatur werde die Rolle des (auch des geschiedenen) Vaters immer mehr anerkannt. Es sei erwiesen, dass es für die gesunde Entwicklung eines Kindes notwendig sei, dass beide Elternteile ihre Verantwortung wahrnehmen. Dass viele Verhaltensauffälligkeiten geschiedener Kinder auf die Abwesenheit der Väter…
…wenn beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beizutragen hätten. Da im Jahr 2003 das wirtschaftliche Nettoeinkommen zuzüglich Familienbeihilfe, Investitionszuwachsprämie und Lehrlingsausbildungsprämie über dem Existenzminimum gelegen sei, sei die Berufstätigkeit der Ehegattin und damit die Beschäftigung einer Hausgehilfin als nicht zwangsläufig…
…umfassten Fällen aber jedenfalls vom aufrechten Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern (des verbliebenen Elternteiles) iSd. FLAG 1967 auszugehen. Dies offensichtlich in Abweichung vom zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch, was der Gerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen, in welchen bestimmte Einnahmen bei der beihilfenrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines aufrechten Unterhaltsanspruches ausgeklammert…
…den Bereich der Kindergärten und Schulen, bedingt (auch) durch den Umstand, dass mehr und mehr beide Elternteile berufstätig sind. Soweit - laut Liste der Titel - Inhalte vermittelt wurden (Hurra, wir dürfen streiten, Konfliktkultur, Wut in Gelassenheit verwandeln, Selbstbewusst durchs Leben), die in den Sektor der Persönlichkeitsbildung…
…von Irland zu bezahlen sind, zurückzahlen. Die Berechnung der Zahlungsdifferenz für die Zeit Oktober 2007 bis Jänner 2009 war falsch, weil ein Missverständnis vorlag. Die monatliche Zahlung für A und H von € 160,-- (€ 166,--) wurde für beide Kinder genommen, somit war die Zahlung…
…06). Eine entsprechende Ortsgebundenheit bestünde nur hinsichtlich des haushaltsführenden Elternteiles (gegenständlich bezüglich der Kindesmutter). Mit der Ausübung des im Scheidungsvergleich eingeräumten Besuchsrechtes ist nach der ständigen Entscheidungspraxis des UFS aber weder die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes noch die Notwendigkeit von Familienheimfahrten dargetan (vgl. UFS…
…jedenfalls beide Kriterien erfüllt sein. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder oder wirtschaftliche Gründe würden als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht ausreichen. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass bei volljährigen Kindern grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltszugehörigen Elternteiles mehr besteht. Zudem wäre der…
…Jahr 2003 seien. In der Folge sei mitgeteilt worden, dass bisher kein Antrag auf Familienzusammenführung eingebracht wurde. Ein derartiger Antrag sei nicht eingebracht worden, da im Haushalt am Familienwohnsitz in BH noch beide volljährigen Kinder leben und diese vom Steuerpflichtigen erhalten werden, da die Kinder…
…Staates bei der Einkommensteuer (zur Vermeidung von Werbungskosten) gegenüber der gewählten doppelten Haushaltsführung vorzuziehen sei, also dem Bw. zumutbar wäre. In diesem Sinne könne wohl das Gesetz als auch die Rechtsprechung des VwGH nicht verstanden werden. b Unzumutbarkeit durch die Notwendigkeit der "Entfernung" der minderjährigen…
…der Berufungswerber in S seinen Hauptwohnsitz (Mietwohnung) habe, und in G , wo der Berufungswerber seiner Berufstätigkeit nachgehe, eine Einzimmerwohnung habe und dort auch alleine lebe. Als 1997 das Sorgerecht über die beiden Kinder geregelt worden sei, wäre es rechtlich nur möglich gewesen, dieses einem Elternteil…
…Mütter und Väter bei der Erziehung der eigenen Kinder. Der Umstand allein, dass die Bw. als Mutter zwei Kinder erzieht, führt aber nicht dazu, dass schlechthin jede Fortbildung im Bereich der Arbeit mit Kindern der Lebensführung zuzurechnen ist. Was für einen Elternteil außerhalb eines pädagogischen…