…der diesbezügliche Spruchsenat eingerichtet ist, unter Hinweis auf eine Erkrankung des Beschuldigten um Vertagung ersucht, gibt dies dem Beschuldigten bei Glaubwürdigkeit des Vorbringens zwar einen Rechtfertigungsgrund für sein Nichterscheinen, bringt aber dem Einschreiter noch nicht für sich alleine die Gewissheit, dass tatsächlich keine Verhandlung des…
…Berufungswerbers mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid abgewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird versucht, das Nichterscheinen zum Untersuchungstermin zu begründen und im Wesentlichen um neuerliche Untersuchung gebeten. Über neuerliches Ersuchen des Finanzamtes hat das Bundessozialamt ein ärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches am 17…
…im Jahre 2010 eine Betriebsprüfung durch. Dabei wurde der Bw. zum Finanzamt vorgeladen. Gleichzeitig wurde er darüber informiert, dass im Falle seines Nichterscheinens die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt würden (Tz. 1 des Prüfberichtes vom 22. März 2010). Nachdem der Bw. zum vorgeschriebenen Termin nicht erschienen…
…der Bw. von der Gelegenheit eine Rechtfertigung abzugeben keinen Gebrauch gemacht, die mündliche Verhandlung sei nach ordnungsgemäßer Zustellung der Ladung und Nichterscheinen des Bw. in seiner Abwesenheit durchgeführt worden. Nach der Aktenlage ergebe sich die Erfüllung der Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, daher sei…
…Form von ausländischen Sparbüchern oder Wertpapieren und jährliche Aufstellungen von der Bestreitung der Lebenshaltungskosten ab 2005 bis laufend mitzubringen; bei Nichterscheinen sowie Nichtvorlegen der Unterlagen würden die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO geschätzt werden. Nachdem die Bw wegen gesundheitlicher Probleme nicht im Amt erschienen ist und…
…erschienen, weshalb - wie angekündigt - der Berufungssenat in seiner Abwesenheit verhandelt hat, wobei das Rechtsmittel als unbegründet abgewiesen wurde. In einer Eingabe vom 14. September 2007 entschuldigte sich H für sein Nichterscheinen zur Berufungsverhandlung am Vortage, wobei er erklärte, durch eine "psychische Erkrankung" verhindert gewesen sein…
…Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeit Jänner bis Mai 2002 und Juli 2002 bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Finanzstrafverfahrens im Jahr 2006 finanzstrafrechtlich bereits verjährt gewesen sei. Zudem habe der Beschuldigte sein Nichterscheinen zur Verhandlung am 6. Juni 2007 ordnungsgemäß rechtzeitig entschuldigt. Die Durchführung der Verhandlung…
…dass genaue Feststellungen zur persönlichen und finanziellen Situation des Bw. wegen dessen Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat nicht möglich gewesen seien. Der finanzstrafbehördlich unbescholtene Bw. sei Hafnermeister und im Rahmen seines Einzelunternehmens für sämtliche steuerlichen Agenden verantwortlich gewesen. In der aus dem Spruch…
…Dies zu erheben und festzustellen habe die Behörde unterlassen. Weiters sei das Nichterscheinen zum Untersuchungstermin unrichtig gewürdigt geworden, da es ein manifester Ausdruck der Erkrankung sei und die Erwerbsunfähigkeit beweise. Weiters sei bei Vorliegen der oben angeführten Tatsachen Erhebungen über Umstände des Berufsabbruches und der…
…einer Untersuchung vor dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (kurz: Bundessozialamt) nicht erschienen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird das Nichterscheinen begründet und um neuerliche Untersuchung gebeten. Das Gutachten eines über Auftrag des Bundessozialamtes beauftragten Facharztes für Psychiatrie und Neurologie diagnostiziert bei der Berufungswerberin…
…Sachverständigengutachten vom 17.12.2004 eine bipolare affektive Psychose mit anamnestisch auftretenden psychotischen Symptomen festgestellt. Ein Nichterscheinen zu Terminen - im besonderen zu Arztterminen - ist eine Erscheinung des Krankheitsbildes des Einschreiters. Arzttermine verängstigen den Einschreiter und ist es ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung sodann nicht möglich…
…2002 zur Einvernahme weiterer Zeugen ohnehin vertagt worden. In der nächsten Verhandlung am 20.Dezember 2002 habe er als Zeuge ausgesagt und die Gründe für sein Nichterscheinen am 25.Nov. 2002 ausführlich dargelegt. Dies sei jedoch nicht protokolliert worden. Jedenfalls liege eine gehörige Entschuldigung vor…
…ausgeführt, über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls bestehende Sorgepflichten der finanzstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Bw. würden dem Spruchsenat wegen ihres Nichterscheinens zur mündlichen Verhandlung keine Kenntnisse vorliegen. Die Bw. sei nach der Aktenlage seit dem 30. November 2004 unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Fa…
…dass der finanzbehördlich unbescholtene Bw. verheiratet wäre und genauere Feststellungen zu seiner privaten Situation und seinen finanziellen Verhältnissen wegen seines Nichterscheinens zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat nicht möglich seien. Der Bw. betreibe das Gewerbe der Güterbeförderung in Form einer KEG und er sei als…
…dass der finanzbehördlich unbescholtene Bw. ledig sei und keine Sorgepflichten habe. Wegen seines Nichterscheinens zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat seien Feststellungen zu seinen finanziellen Verhältnissen derzeit nicht möglich. Bis zur Konkurseröffnung am 18. Jänner 2006 habe der Bw. einen Handel mit Alteisen betrieben und…
…A. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass wegen unentschuldigten Nichterscheinens des Bw. zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat die Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit gemäß § 126 FinStrG gegeben gewesen seien. Die Fa.A. sei…
…Ausführungen (in welchen auf Umstände anlässlich der mündlichen Verhandlung, z.B. das Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung, Bezug genommen wird) und der sich daraus erschließenden Chronologie des Geschehens die schriftliche Ausfertigung noch nicht vorgelegen haben kann. Das Wesen einer schriftlichen Bescheidausfertigung liegt jedoch u.a…
…zwar zu einer Besprechung am 22.1.2008 im h.o. Finanzamt erschienen ist, sich aber weiteren Befragungen durch Nichterscheinen trotz Terminvereinbarung entzogen hat. Als Instrument ausländische Sachverhalte abzuklären bzw. Auskunft über ausländische Firmen zu erhalten, stehen der BP die Auskünfte des KV von 1870 …
…anderer aussagekräftiger Dokumente nicht möglich gewesen wäre, wurden nicht vorgebracht. Auf das Nichterscheinen und die Nichtvorlage von abverlangten Unterlagen wurde im angefochtenen Bescheid und in der Berufungsvorentscheidung entsprechend hingewiesen. Die mit Rückscheinbrief hinterlegte Berufungsvorentscheidung (Rsa) wurde zwar nicht behoben, gegen den "vor kurzem erhaltenen Bescheid…
…können, da er sich immer nur schriftlich bzw. persönlich durch den Steuerberater Martin Friedl vertreten habe lassen. Sein Nichterscheinen vor dem Spruchsenat habe er damit entschuldigt, dass er fixe Ordinationszeiten habe, welche mit der Gebietskrankenkasse vereinbart worden seien und er diese strikt einzuhalten habe. Dem…