…Bw) übt seit dem Jahr 2001 Montagetätigkeiten im Rahmen eines Einzelunternehmens aus. Eine ursprünglich die Jahre 2002 bis 2004 umfassende Außenprüfung wurde auf Grund einer Kontrollmitteilung auf das Jahr 2001 ausgedehnt und wegen des Verdachtes der Nichterklärung von Umsätzen die Rechtsgrundlage für die Prüfung auf …
…außerordentliche Leistungen unglaubwürdig und nicht der Lebensrealität entsprechend ist. Gerade die Verbuchung typischer Privatausgaben - wie die Kosten für einen Familienausflug - als betrieblich veranlasst indizieren - unabhängig von der Höhe des geltend gemachten Betrages - in der Regel vorsätzliches, zumindest aber das dem Bw durch die Erstbehörde vorgeworfene…
…Bf. habe im Sommer 1997 von seinen Eltern einen Betrag von 100.000,00 S erhalten, der zur Anlage einer Erbentreuhand-Versicherung für die beiden jüngsten Enkelkinder bestimmt gewesen sei, den Verdacht der Abgabenhinterziehung wegen Nichterklärung von Umsätzen und Einkünften zu entkräften vermag. 2. Verdacht…
…Schwarzverkäufe) ausgehenden (abgabenbehördlichen) Schätzung die Umsätze um 40% zu erhöhen gewesen und die entsprechenden Gewinnerhöhungen als verdeckte Gewinnausschüttungen beim Geschäftsführer zu werten gewesen seien (vgl. Tz. 2 der o. a. Niederschrift). Der Verdacht des vorsätzlichen Handelns ergebe sich aus der Tat (Nichterklärung von Umsätzen bzw…
…3 FinStrG) heranzuziehen. Zu dem nach der Aktenlage jedenfalls lediglich hinsichtlich des Teilfaktums lit. a (gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2000 durch Nichterklärung von Umsätzen iHv. 306.800,00 ATS) vorliegenden und im Übrigen unbestrittenermaßen nicht eine (vorherige) Selbstbezichtigung erfordernden Geständnis des Bw. ist festzustellen…
…dass weiterhin Umsatzsteuer abzuführen sei (keine Löschung des U-Signales). Schon daraus ergebe sich, dass die Umsatzsteuer spätestens mit der Jahreserklärung hätte nach berechnet werden müssen. Zur versuchten Verkürzung der Einkommensteuer 2002 werfe die Finanzbehörde dem Bw. vor durch Nichterklärung von Provisionseinkünften eine Abgabenhinterziehung in…
…vorsätzlich 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuer (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen "durch die Nichterklärung von Umsätzen" für die Monate Juli bis September 2009 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 48.872,12 bewirkt und dies nicht bloß…
…GmbH unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Umsätzen im Kalenderjahr 2001 in Höhe von netto ATS 2,420.015,93 eine bescheidmäßige Verkürzung von Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2001 in der Höhe von ATS 484.000,-- (umgerechnet € 35.173…
…ergeben. Dem Beschuldigten habe aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer bekannt sein müssen, dass sämtliche Erlöse in das Rechenwerk aufzunehmen seien und durch die Nichterklärung von Erlösen eine Abgabenverkürzung bewirkt werde. Insbesondere seien durch die Betriebsprüfung für das Jahr 2003 deshalb Erlöshinzurechnungen angesetzt worden, weil…
…Im angefochtenen Bescheid werde lediglich festgehalten, dass vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Umsätzen hinsichtlich der Monate 05-12/2009 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 7.200,00 bewirkt worden sei. Diese Feststellung würde weder hinsichtlich des…
…Nichterklärung Mieteinnahmen 2004 und 2006: Weiters wurde dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid vorgeworfen, Mieteinnahmen nicht erklärt zu haben. Dabei handelt es sich um die in Tz. 2 des Berichtes und Pkt. III/2 des Schlussbesprechungsprotokolles angeführten Umsätze (netto 10%) bzw. Einkünfte von € 363,64…
…durch (die) Nichterklärung von Einnahmen, eine Verkürzung von Umsatzsteuer für das Jahr 2006 iHv. 5.170,46 € bewirkt; b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen (Vorauszahlungen oder Gutschriften) eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Monate…
…Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe bewirkt wurde; II. am 13 Oktober 2000, am 11. Februar und am 16. August 2002 sowie am 23. April 2003 vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich einerseits durch die ungerechtfertigte Geltendmachung von nicht betrieblich…
…faktischen Geschäftsführer US, I. am 13.10.1997, am 7.10.1998 und am 5.10.1999 unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich durch das unvollständige Erklären von Umsätzen und Einkünften aus Gewerbetrieb (Tz 17, 21, 30 d. BP-Berichtes vom 15.1.2002…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Umsätzen und doppelt geltend gemachter Betriebsausgaben hinsichtlich der Jahre 2004 bis 2006 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 10.741,33 und an Einkommensteuer in Höhe von € 14.939,39 bewirkt worden seien…
…für die steuerlichen Angelegenheiten der A-GmbH verantwortliche Beschwerdeführer durch die Nichterklärung von Umsätzen Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2003 von € 4.373,70, für 2004 von € 4.487,92 und für 2005 von € 3.066,54 bewirkt und dadurch den objektiven Tatbestand…
…der Reduzierung des jeweils erklärten Küchen-Wareneinsatzes um einen von 2 auf 7 % erhöhten Schwund hinreichend berücksichtigt. Insgesamt kann somit für die gegenständliche Berufungsentscheidung davon ausgegangen werden, dass aus den in freier Beweiswürdigung zu berücksichtigenden Ergebnissen des Abgabenverfahrens entsprechende in der Nichterklärung von Umsätzen bzw…
…zu Tage getreten. Die geringere Zuschätzung zu Beginn der Unternehmertätigkeit habe ihre Ursache darin, dass die Umsätze bei Betriebsbeginn erfahrungsgemäß niedriger seien. Durch die Nichterklärung von Umsätzen sei das vorsätzliche Handeln des langjährig unternehmerisch tätigen Bf. schon durch die Tat selbst indiziert. Gewerbsmäßigkeit liege allein…
…dass der Beschwerdeführer durch die Nichterklärung von Umsätzen bzw. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Abgabenhinterziehung bewirkt hat. Dieses Faktum war daher aus dem Tatvorwurf auszuscheiden. Aus dem angefochtenen Bescheid ergibt sich weiters der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe Umsatzsteuer für 1996 und 1997 dadurch verkürzt…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Betriebseinnahmen des Jahres 2000 betreffend dieses Veranlagungsjahr eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von ATS 153.066,00 bewirkt, 2. Kapitalertragsteuern aus den obgenannten verdeckten Gewinnausschüttungen der Jahre 2000 bis 2002 in Höhe von insgesamt ATS 266…