…welche den Bf zu seiner Annahme berechtigen könnte, seine Mieteinnahmen entgegen der Aufforderung des Finanzamtes nicht erklären und versteuern zu müssen, wird weder von ihm vorgebracht, noch ist eine solche der Aktenlage zu entnehmen. Ein vom Bf in seiner Beschwerde geltend gemachter Schuldausschließungsgrund ist dann…
…bestehe, dass dieser vorsätzlich unter Verletzung einer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Mieteinnahmen und die ungerechtfertigte Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges in den Steuererklärungen der Jahre 1997 und 1999 und Umsatzsteuervoranmeldungen 2001 entsprechend dem bei der abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten Ausmaß (siehe Bp-Bericht 1997 - 1999, Tz…
…den vom Bw. angekündigten Verkauf der Liegenschaft und der Nichterklärung von Mieteinnahmen ab dem Veranlagungsjahr 2002 von der Beendigung der Vermietung auszugehen war und im Vermietungszeitraum von 10 Jahren ein Werbungskostenüberschuss erwirtschaftet wurde. Dieser Entscheidung kann sich der unabhängige Finanzsenat nur anschließen, zumal auch unter…
…aber eine Vielzahl von Personen gemeldet war und ist. Dazu wurde Kontakt mit einem der Mieter aufgenommen und dabei festgestellt, dass zumindest in den Jahren 2001 bis 2006 Mietzahlungen auf ein Bankkonto des Bf. überwiesen wurden. Da diese Mieteinnahmen nicht erklärt worden sind und auch…
…vollständigen Offenlegung und Erklärung von Mieteinnahmen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch Nichterklärung der Einnahmen und Umsätze aus der Vermietung bekannt ist Ebenso besteht daran kein Zweifel, dass dem Bf. seine Verpflichtung zur Abgabe von inhaltlich richtigen Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Betriebseinnahmen des Jahres 2000 betreffend dieses Veranlagungsjahr eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von S 153.066,-- bewirkt, 2. Kapitalertragsteuern aus den obgenannten verdeckten Gewinnausschüttungen der Jahre 2000 bis 2002 in Höhe von insgesamt S 266.640…
…legte die Außenprüfung Einnahmenüberschüsse von sogar € 15.581,77 für das Jahr 2000, € 6.354 für das Jahr 2001 und € 7.376,97 für das Jahr 2002 offen. Erst mit dem Außenprüfungsergebnis wurde dem Finanzamt bekannt, dass die Mieteinnahmen in der vorgelegten…
…vom ABC sowie Mieteinnahmen nicht erklärt worden seien. Da es allgemein bekannt sei, dass sämtliche Erlöse ins Rechenwerk aufzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu versteuern seien und der Verdacht bestehen würde, dass der Beschwerdeführer gewusst habe, dass durch die Nichterklärung von Einnahmen eine Abgabenverkürzung…
…Ehegatten die Abwicklung der Bankgeschäfte unmöglich gemacht hätte. Die Vorgangsweise dieser Transaktionen wurde von einem (ehemaligen) Kollegen bestätigt, jedoch konnte nicht der Umfang verifiziert werden. Die Herkunft der Scheckeingänge und Gutschriften konnte ebenfalls nicht aufgeklärt werden. 5) Weiters wurden Mieteinnahmen betr. die Vermietung des ehem…
…kein strafbarer Tatbestand vorliegen, sondern lediglich ein entschuldbarer Irrtum. Hinsichtlich des fehlenden Ansatzes von Mieteinnahmen der Dauermieter sei von einer unbewussten Fahrlässigkeit auszugehen. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen mangelnder Strafwürdigkeit beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Seit Inkrafttreten des § 83 Abs…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung sämtlicher Umsätze und Erlöse gegenüber der Finanzverwaltung erfolgte eine Schätzung für die strittigen Jahre. Im Zuge einer BP gem. § 99 FinStrG wurde der Bw. in der Untersuchungshaft vernommen, da im Rahmen von Hausdurchsuchungen Unterlagen mit dem Verdacht über erhaltene Provisionen…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Betriebseinnahmen des Jahres 2000 betreffend dieses Veranlagungsjahr eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von S 153.066,-- bewirkt, 2. Kapitalertragsteuern aus den obgenannten verdeckten Gewinnausschüttungen der Jahre 2000 bis 2002 in Höhe von insgesamt S 266.640…
…zum Preis von ATS 1,100.000,00 veräußert. Im August 1998 ist der restliche Gebäudeteil (drei Stockwerke mit Substandardwohnungen und zwei Geschäftslokale) um ATS 5 Millionen angekauft worden. Sowohl die im August 1998 erzielten Mieteinnahmen des Objektes in V als auch die Mieteinnahmen des…
…dass des Beschwerdeführer hinsichtlich dieses Tatvorwurfs vorsätzlich gehandelt hat. Es bestehen damit keine hinreichenden Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer durch die Nichterklärung von Umsätzen bzw. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Abgabenhinterziehung bewirkt hat. Dieses Faktum war daher aus dem Tatvorwurf auszuscheiden. Aus dem angefochtenen Bescheid…
…Überbelag von über 100 Personen führte. Dienstverhältnis Ha, Nichterklärung der Ausschüttung gegenüber irischen Behörden Die Frage, wo bei einem internationalen Konzern der Dienstort angegeben wird, unterliegt vollkommen der Privatautonomie und kann keine zwingenden Schlüsse auf einen Wohnsitz mit sich bringen. Um die Tatsache der Nichterklärung…
…Insgesamt ergibt sich damit, dass der Beschwerdeführer durch die Nichterklärung der Einkünfte aus der Vermietung in Innsbruck, X-Straße, eine Verkürzung an Einkommensteuer für die Zeiträume 1999 bis 2002 in Höhe von € 2.120,02 bewirkt und damit den objektiven Tatbestand des § 33 Abs…
…für endgültig erklärt. In der Höhe der festgesetzten Abgaben traten keine Änderungen ein. Es bestehen damit hinreichende Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer durch die Nichterklärung von Einkünften Verkürzungen an Einkommensteuer für 2002 bis 2004 bewirkt und dadurch den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht…
…Betriebskosten Friseursalon) und TZ 30 (Nichterklären von Mieteinnahmen) ergebe sich die objektive Tatseite. Zur subjektiven Tatseite hielt das Finanzamt fest, dass der Beschuldigte als langjähriger Unternehmer mit Buchhaltungskenntnissen genau wisse, dass bei teils betrieblicher, teil privater Nutzung von Räumlichkeiten der privat genutzte Teil aus dem…
…vereinnahmt in 1999 erfasst worden, und es würden wohl Therapiebeginne in 2000 auf Honorarnoten des Jahres 2001 zu finden sein. Ein Nichterklären von Einkünften habe die Bw nicht ins Auge gefasst, weil bei den zum Teil geisteskranken Patienten nicht auszuschließen sei, dass ein Haftungsfall im…
…Einkommensteuer im Gesamtbetrag von € 32.316,31 bewirkt habe, indem Erlöse nicht erklärt und Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht worden seien. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, es seien Akontozahlungen der Mieter für Betriebskosten nicht erklärt, Differenzen zwischen erklärten und tatsächlichen Mieteinnahmen festgestellt und Vorsteuern…