Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Dr. Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.B.GmbH, vom 19. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. August 2009 betreffend Säumniszuschläge - Normverbrauchsabgabe für die Monate April und Mai 2009 entschieden: Der Berufung wird insgesamt teilweise Folge gegeben…
…Unterabsatz UStG 1994), sodass auch für die die genannte Umsatzgrenze nicht erreichende Unternehmer für jene Zeiträume, für die sich eine Vorauszahlung (Zahllast) ergibt, im Falle der Nichtentrichtung der Vorauszahlungen eine generelle Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht…
…a FinStrG besteht aus zwei Elementen, welche jeweils für sich erfüllt sein müssen: 1. Der zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für einen Voranmeldungszeitraum bis zum 15. des jeweils zweitfolgenden Monates sowie 2. der zumindest bedingt vorsätzlichen (nicht: wissentlichen) Nichteinreichung der Voranmeldung bis Ablauf des genannten…
…BGBl. I Nr. 92/1999). Ermessen besteht hie bei keines. Die Gebührenerhöhung ist unabhängig davon zu erheben, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Da die Vorschreibung der Gebühr nach § 24 Abs. 3…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt habe. Es sei zwar eine Selbstanzeige erstattet worden, im Hinblick auf die Nichtentrichtung der Abgaben komme dieser jedoch keine strafbefreiende Wirkung zu. N.N. sei als Entscheidungsträger der Bf. im Sinne des § 2 Abs…
…im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen - durch Nichtentrichtung - eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate 09+10/2007 iHv. insgesamt 4.544,42 € (im Einzelnen: 09/2007: 2.550…
…dass gegenüber dem Finanzamt Zahllasten nur mehr unregelmäßig erklärt und nicht bzw. nicht mehr vollständig entrichtet wurden. In subjektiver Hinsicht ist dem Beschuldigten die wissentliche Nichtentrichtung entsprechender Zahllasten anzulasten, weil er - siehe seine Einlassungen in der Berufungsverhandlung - aufgrund seiner Informationen durch die Steuerberaterin genau über…
…Lohnabgaben von der Bank nicht überwiesen würden, sich aber offenbar nicht weiter darum gekümmert bzw. mit der Möglichkeit der Nichtentrichtung abgefunden und damit vorsätzlich im Sinne der genannten Gesetzesstelle gehandelt habe, sodass sowohl gegen den Erstbeschuldigten als auch gegen die (verantwortliche) GmbH als belangtem Verband…
…Oktober 2003 Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit. a FinStrG und betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner und Juni 2002 infolge vorsätzlicher Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlung bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß …
…bereits zuvor geforderten Generalprävention, da Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen schuldhaften Nichtentrichtungen von Selbstbemessungsabgaben in ihrer Gesamtheit als durchaus budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des Berufungswerbers von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der…
… 33 Abs.2 lit.a leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil zwar eine vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. am fünften Tag nach Fälligkeit, nicht aber eine vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen erweislich ist. Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Gerd Raspotnig und Dipl. Ing. Rainer Herbrich als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Sybille Regensberger als weitere Mitglieder des…
…Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet und die im Erkenntnis erster Instanz angeführte Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge nicht rechtzeitig abgeführt. Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der Nichtentrichtung der gegenständlichen Beträge wurde nicht bestritten. Die Beweiswürdigung des Spruchsenates sei unrichtig, da der Aussage der Zeugin St eine höhere Glaubwürdigkeit beigemessen…
…liquider Mittel zum Fälligkeitstag 15. November 2004 vor. Im Zeitpunkt der Vorschreibung der Aussetzungszinsen und der Körperschaftsteuer 2002 war die Gesellschaft bereits gelöscht, sodass auch hier kein Verschulden an der Nichtentrichtung dieser Abgaben vorliegt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. September 2006
…Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorzahlungen bzw. deren Fälligkeit, nicht aber auch von der für den Fall der Nichtentrichtung der für den Voranmeldungszeitraum errechneten Vorauszahlung (Zahllast) zum Fälligkeitstag sich ergebenden Verpflichtung zur (fristgerechten) Abgabe bzw. Einreichung einer entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung bis zum Zeitpunkt der abgabenrechtlichen Prüfung…
…die insoweit als Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu qualifizierende Nachmeldung konnte jedoch infolge der Nichtentrichtung der bewilligten Ratenzahlungen keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Auch wurden für die Monate Jänner bis Mai 2002 weder UVA`s abgegeben noch UVZ`s entrichtet. Zu Faktum II: Im…
…da offenbar auch Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. vorsätzlichen Nichtentrichtungen und Nichtabfuhren von Lohnabgaben als in ihrer Gesamtheit durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage der Beschuldigten von der Begehung…
…Höhe von insgesamt S 13.291,-- bzw. Nichtentrichtung von Dienstgeberbeiträgen in Höhe von insgesamt S 17.877,--und Zuschlägen in Höhe von insgesamt S 1.906,-- betreffend die Monate Jänner bis Dezember 1999 (tatsächlich offenbar September, November und Dezember 1999) zum Vorwurf gemacht worden ist…