…werde er aufgefordert, die Eingabegebühr in Höhe von € 480,00 auf ein bekanntgegebenes Bankkonto einzuzahlen und den Nachweis der Einzahlung vorzulegen. Sollte der Originaleinzahlungsbeleg nicht vorgelegt werden, werde das Finanzamt von der Nichtentrichtung der Gebühr verständigt (§ 34 GebührenG 1957 iVm § 17 a Z 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, Adr.Bf., wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für…
…ist in sinngemäßer Anwendung des § 203 BAO ein Abgabenbescheid zu erlassen. Aufgrund der Nichtentrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG ist daher die vom FA durchgeführte, bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht erfolgt. Die Beschwerde gegen die Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in den Verwaltungsstrafsachen gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen den Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idF ABl. Nr. 46/2016 in Verbindung mit § 4 Abs…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, Straße-Nummer, 1100 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit…
…war, für die nichtfristgerechte Meldung der verfahrensrelevanten Umsatzsteuerzahllasten verantwortlich. Die chronisch fehlende Liquidität sei die Ursache für die nicht zeitgerechte Meldung der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten gewesen. Laut Aktenlage war dem Team der Abgabensicherung des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck seitens der C-GmbH am 18…
…fristgerecht (also bis zum Ablauf des 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Voranmeldungszeitraum) erfolgten Übermittlung einer ordnungsgemäßen (wahrheitsgemäßen und vollständigen) Voranmeldung an die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages. Fehlt die erste Komponente…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX über die Beschwerde des X1, vertreten durch F1, A1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 02.10.2017 , MA 67-PA-MA-Zahl, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, betreffend Verwaltungsübertretungen gemäß § 17 Abs 1 iVm §§ 19 Abs 1 iZm 13 Abs 6 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), über die Beschwerde der Beschuldigten vom 18.1.2015 gegen die Erkenntnisse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. wegen Übertretung des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF, iVm § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idgF, über…
…Übrigen auch kein logischer Grund für eine Nichtabgabe der Voranmeldung durch den Bf. erkannt werden. Ein Vorsatz im Hinblick auf die Nichtentrichtung der UVZ für 11/2010 könne schon deshalb nicht angenommen werden, da Zahlungen zu diesem Zeitpunkt wegen Einfrieren des Kontos der GmbH nicht…
…Zarzi über die Beschwerde der Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. November 2014 wegen Nichtentrichtung der Hundesteuer für zwei Hunde folgendes Erkenntnis gefällt: Über die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) und…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Dr. Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.B.GmbH, vom 19. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. August 2009 betreffend Säumniszuschläge - Normverbrauchsabgabe für die Monate April und Mai 2009 entschieden: Der Berufung wird insgesamt teilweise Folge gegeben…
…Unterabsatz UStG 1994), sodass auch für die die genannte Umsatzgrenze nicht erreichende Unternehmer für jene Zeiträume, für die sich eine Vorauszahlung (Zahllast) ergibt, im Falle der Nichtentrichtung der Vorauszahlungen eine generelle Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht…
…a FinStrG besteht aus zwei Elementen, welche jeweils für sich erfüllt sein müssen: 1. Der zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für einen Voranmeldungszeitraum bis zum 15. des jeweils zweitfolgenden Monates sowie 2. der zumindest bedingt vorsätzlichen (nicht: wissentlichen) Nichteinreichung der Voranmeldung bis Ablauf des genannten…
…BGBl. I Nr. 92/1999). Ermessen besteht hie bei keines. Die Gebührenerhöhung ist unabhängig davon zu erheben, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Da die Vorschreibung der Gebühr nach § 24 Abs. 3…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt habe. Es sei zwar eine Selbstanzeige erstattet worden, im Hinblick auf die Nichtentrichtung der Abgaben komme dieser jedoch keine strafbefreiende Wirkung zu. N.N. sei als Entscheidungsträger der Bf. im Sinne des § 2 Abs…
…im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen - durch Nichtentrichtung - eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate 09+10/2007 iHv. insgesamt 4.544,42 € (im Einzelnen: 09/2007: 2.550…