…Der Posten Bp 5015 mit geltend gemachten Vorsteuern aus "Druckerei P." in der Höhe von € 217,53 betrifft nach der Begründung des Bescheides zur Einkommensteuer 2005 einen Buchkauf, der aus der Gewinnermittlung auszuscheiden war, weil dies, wie ebenfalls bereits in den Vorjahren behandelt wurde…
…dadurch verursachte Vorsteuer bei Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen abzugsfähig ist. Aus den Vorjahren ist weiters bekannt, dass der Bw die Bücher auf einem Spezialdrucker selbst herstellt, also als zugekaufte Leistung nur den Buchbinder benötigt, sodass das Anfallen weiterer - wenn auch bloß geringer - Vorsteuern sehr…
…Tz. 17a: Vorsteuer 2000 a) Zur Rechtfertigung einer Haftrücklassauszahlung vor Ablauf des Haftungszeitraumes (Vorsteuerabzug aus den Eingangrechnungen 102/00 und 103/00) seien weder Zahlungsbelege, Bankgarantien noch andere Belege (Haftfreilassungsschriftverkehr oder unbedingte Bauabnahme oder ähnliches bzw. Buchungsanweisungen) vorgelegt worden. c) von der BP werde die…
…aus, hinsichtlich Mieten und Energiebezüge lägen mehrere Erkenntnisses des OGH bzw des VwGH vor, wonach zumindest auch anteilig diverse Kosten von Arbeitszimmern steuerlich absetzbar seien. Im gegenständlichen Fall seien die entsprechenden Nachweise und Argumente in mehreren Berufungsverfahren sowie Ergänzungseingaben dargestellt (erbracht) und in den Vorjahren…
…einen Teil des Mietrückstandes aus den Vorjahren erhalten. Von Unwägbarkeiten sind gewöhnliche Risken abzugrenzen: Diese fallen - wenn auch ungeplant - bei einer unternehmerischen Tätigkeit typischerweise an und sind daher ein Ausfluss des "Unternehmerrisikos". Anders als bei Unwägbarkeiten liegt (beispielsweise im gegenständlichen Fall von finanziellen Schwierigkeiten sowohl…
…Sonderausgaben zu berücksichtigen, da sie dann weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen würden. Weiters werde die Erlassung von endgültigen Bescheiden beantragt. Die Finanzverwaltung habe in den angefochtenen Bescheiden weder die Vorläufigkeit noch die Nichtanerkennung der Einkunftsquelle aus der Vermietung begründet. Zur Vorläufigkeit sei auszuführen, dass diese…
…betreffend Körperschaftsteuer von den Erklärungen abwich. Gegen diese Bescheide erhob die Bw Berufung. Das Finanzamt erließ für das Jahr 1997 eine Berufungsvorentscheidungen. In ergänzenden Bescheidbegründungen führte das Finanzamt ua aus: "Umsatzsteuer 1997: Die Bw wendet sich gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuern aus der Rechnung von …
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die im Rahmen der Betriebsprüfung erfolgte Umsatzzuschätzung und die Nichtanerkennung von Vorsteuern. Geschäftsführer (GF) war in den Streitjahren Herr A. An der Gesellschaft…
…der Besteuerungsgrundlagen - für dieses Verfahren hinsichtlich der Nichtanerkennung von geltend gemachten Vorsteuerbeträgen - ausgeführt: "2. 1. Übertragung der Werknutzungsrechte an dem Werk "Brot und Spezialitäten der österreichischen Bäcker, Geschichte, Wissenswertes, Tips ... und allerhand Rezepte" Es waren in den zu den Vorjahren ergangenen Bescheiden und Berufungsentscheidungen Rechnungen…
…entnehmen, dass die Vorsteuer aus der Kfz-Verwendung (Anschaffung, laufende Kosten) € 4.377,69 betragen habe, wovon 2/3 nicht abzugsfähig seien. Bei den Betriebsausgaben seien von der AfA € 2.920,78 und von den laufenden Kosten des Autos € 2.909,21…
…die Betriebsprüfung beruht auf der Nichtanerkennung der von ihm geltend gemachten Vorsteuern. Der Betriebsprüfer hat mangels Nachweis einer Abzugsberechtigung lediglich € 214,60 anerkannt. Die Abgabennachforderung von € 5.660,30 ergibt sich aus der mittels Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemachten Gutschrift von € 3.490,50…
…den Bruttobetrag von 3.600,00, den Nettobetrag von 3.000,00, die Vorsteuer von 600,00". Diese Eintragungen stellen keinen für die Anerkennung des Aufwandes und des Vorsteuerabzuges geeigneten belegmäßigen Nachweis dar und können einen solchen nicht ersetzen. Andere Unterlagen, aus denen die tatsächlich…
…Höhe der zugerechneten Umsätze, abziehbare Vorsteuern: Da nun nach den zuvor dargestellten Ermittlungsergebnissen im gegenständlichen Verfahren eindeutig der Bw (und nicht die Kredit gewährende Bank) Zurechnungssubjekt der Umsätze aus den von ihm im eigenen Namen getätigten Leasinggeschäften ist, oblag es dem Senat weiters zu prüfen…
…2008 angeführt worden. In der am 3. März 2010 eingelangten Umsatzsteuererklärung für 2008 seien nun 16,8% der Vorsteuern von den Errichtungskosten des Einfamilienhauses beantragt worden. Aus dem im Zuge der Vorhaltsbeantwortung vorgelegten Mietanbot vom 31. Mai 2008 gehe hervor: dass die Bw. ein Büro…
…Einzahlung auf das Sparbuch stammen. Daran vermögen auch die Ausführungen nichts zu ändern, der Bw habe in den Vorjahren Einkommen in Höhe von S 6.000.000,00 bezogen nichts zu ändern. Selbst wenn die Berufungsausführungen, die Mittel stammten aus Einkünften aus Vorjahren, zutreffend wären…
…Übriges bewohnte der Bw bereits in den Jahren davor diese Wohnung und die Hitzeentwicklung im südseitigen Zimmer im Sommer war ihm daher aus eigener Erfahrung bekannt. Angesichts der Gefährdung einer damals auf Disketten gespeicherten Software im Wert von fast einer halben Million Schilling ist die…
…über Gegenleistungen von immerhin € 12.400,- in Form von Dieselrechnungen, Maut und diversen von der Firma BW geleisteten Aconti abgerechnet wurde. Daher reduziert sich die beabsichtigte Vorsteuer Streichungsbemessung allein aus diesem Betrag um € 1.547,21. Tatsache ist auch nach den vorgelegten Rechnungen…
…sie, wenn sie immer wieder ins Zimmer gingen und den Bw übersetzen sähen, dann wäre ziemlich schnell ein Wurm in dieser Vertrauensbeziehung, sodass die Partnerschaft nicht halten werde. Das sei im Prinzip wie eine Ehe. Die Pauschalhonorare seien das Ergebnis von Erfahrungswerten aus den Vorjahren…
…vom 17. November 2005 führte der Prüfer aus: Betriebswohnung Zusammengefasst werde in der Berufung die Abzugsfähigkeit der Betriebswohnung gefordert, indem einerseits die Betriebsnotwendigkeit in den Vordergrund gestellt werde und andererseits die Nichtanerkennung von Dienstwohnungen bei Betrieben mittlerer Größe der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widerspräche. Dem sei…
…besitzt. Damit scheiden die im Kontokorrentkonto erfassten Anschaffungskosten und Betriebsausgaben (GWG, Werkzeuge, Foto etc) aus, denn dazu fehlt einerseits der Leistungsaustausch und die Rechnungen weisen nicht das tatsächlich beabsichtigte Entgelt aus. Von den erklärten Betriebsausgaben können Vorsteuern geschätzt werden zu: Bürobedarf, Fahrtspesen, Papier und Sonstiges…