…erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, wobei es in einer gesonderten Bescheidbegründung ausführte: "Angefochten wurde in den Berufungen die Nichtanerkennung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen der Firmen D. Handels- und VerwaltungsgmbH (jetzt S. Handels GMBH), E. Handels GMBH, O. Handels GMBH und So. Mo. GMBH. Vorsteuer D. (S.…
…und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu können. Besteht zwischen der tatsächlich gelieferten und der in der Rechnung ausgewiesenen Ware keine Übereinstimmung, steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn die Bezeichnung als…
…Gewinn abzüglich Investition in 15 Jahren | 68.307,80 (Würde vom Berufungswerber die Vorsteuer aus der Errichtung vom Zeitwert des Gebäudes in Abzug gebracht werden, d.h. er würde das Gebäude zum "Nettozeitwert" veräußern, ergebe sich nach 15 Jahren sogar ein Verlust von ca…
…wurde dagegen Berufung erhoben. Bekämpft wird die Nichtanerkennung der Vorsteuern mit der Begründung, dass der Berufungswerberin zum Zeitpunkt der Rechnungslegung von beiden Firmen Firmenbuchauszüge und Gewerbescheine vorlagen und die Tatsache des Konkurses der beiden Firmen für die Berufungswerberin nicht ersichtlich war. Am 13.9.2002…
…Bescheide Berufungen ein wobei sie ausführte, der Prüfer habe die Rechnungen der AFT auf Grund der Wortwahl ("Provision Verkäufe ... laut Liste") direkt den unecht befreiten Grundstücksumsätzen zugeordnet und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen. Wie einem Schreiben von Dr.X. zu entnehmen sei, seien die missverständlich als Provisionen…
…teilweise als berechtigt. Der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 289 Abs 2 BAO abzuändern. Es waren daher insgesamt zusätzliche Vorsteuern von 5.310,- S zu berücksichtigen. Berechung: 5.318,18 - 8,18 = 5.310,-- Beilage: 2 Berechungsblätter (Schilling / Euro) Wien, am 13. Oktober 2004
…für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist somit unter anderem, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Leistung von einem anderen Unternehmer…
…Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1996 Berufung. Begründend wurde ausgeführt, dass sich diese gegen die Feststellung des Betriebsprüfers im Bp-Bericht zur Tz 13 richten würde. Der Vorsteuerabzug aus der von der Fa. S GmbH ausgestellten Provisionsrechnung sei gemäß § 12 UStG 1994 zu gewähren…
…zu (Ritz, BAO-Kommentar, § 299, Tz 22 und die dort zitierte Judikatur). Im übrigen liege ein Fall von erheblichen Vorsteuern vor. 2. Das Finanzamt wies den Antrag für das Jahr 1996 mit Bescheid vom 14. Juli 2004 zurück, da der bezeichnete Umsatzsteuerbescheid vom 3. Juni…
…in der Passivierung der - außer Streit stehenden - Umsatzsteuer für das Jahr 1993 in Höhe von S 25.000 (vgl. Tz 18 PB), noch in der Passivierung der durch die Nichtanerkennung von Vorsteuern bedingten Umsatzsteuer für die Streitjahre - S 120.878,85 für das Jahr 1994…
…keinerlei Erkundigungen über ihren Geschäftspartner eingeholt. Rechtliche Beurteilung § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 idfd Streitjahre gF lautet: "(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige…
gefälschter Zollamtsstempel, die zur Aberkennung der Steuerfreiheit von bestimmten Lieferungen führten, enthalten sind. Der UFS legt daher diesbezüglich die schlüssigen Feststellungen des FA in der BVE seiner Entscheidung zu Grunde. Der Umsatzsteuerbescheid 1995 war daher iSd BVE abzuändern. Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1996 war…
…Jahr 2005 mit einer Nachforderung in der Höhe von € 1.946,78 erlassen. Der Bescheid enthält den Hinweis, dass dazu eine gesonderte Begründung zugehen werde. In der händischen Bescheidbegründung vom 26. Juli 2006 wird zum Umsatzsteuerbescheid ausgeführt, dass nur jene Vorsteuern anerkannt worden seien…
…schuldhafte Pflichtverletzung vor, da die Adressen der Geschäftspartner im Berufungsverfahren mittels Vorlage von Mietverträgen nachgewiesen werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2006 wurde die Berufung abgewiesen und die Abweisung damit begründet, dass für 2 Rechnungen der Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden konnte, da die Firmen…
…2006 in der Rs. Axel Kittler, C-439/04, ausgeführt, genügt eine bloße Abfrage von UID- und Firmenbuchdaten jedenfalls nicht, um die Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen des liefernden Unternehmens auszuschließen. Dies schon deshalb, weil praktisch jede Firma, die Mehrwertsteuerbetrügereien begehen will, die formalen Voraussetzungen…
…| 30.463,00 ATS | 2.213,83 € Entsprechend der in der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, dass die Aussagen des EuGH-Urteiles in allen nicht rechtskräftigen Fällen anzuwenden sind und dass überdies in Fällen von erheblichen Vorsteuern aus der Anschaffung, nicht aber aus Betriebskosten…
…00 angenommen. Bei Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages wurde bereits von der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Sicherheitszuschlag nicht angesetzt. Gegenstand des Verfahrens ist daher die Überprüfung, ob die Nichtanerkennung von Vorsteuern und die Schätzung von Umsatzsteuerzahllasten für die Monate Mai bis Juli 2005 unter einen Tatverdacht…
…und dem Gesellschafter M P einerseits und J M, der Lebensgefährtin von M P, andererseits bzw. der Nichtanerkennung von aktivierten Eigenleistungen der Gesellschafter M und F P sowie - die Nichtanerkennung von Vorsteuern aus dem privat genutzten Teil der Investitionskosten. 1. Zur Aufteilung betrieblich - privat Vorweg…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zurechnung von vereinnahmten Erlösen und die Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Subhonoraren, mangels nachweisbarer Identität des leistenden Unternehmers und fehlender Leistungsbeschreibung…
…begründete die vorläufige Erlassung des Bescheides mit dem Hinweis auf die Nichtanerkennung von Vorsteuern aus den Rechnungen der H. KG im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerfestsetzung für den Kalendermonat September 2009 und dem gegenständlichen Berufungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit dieses Vorsteuerabzuges noch zu entscheiden sei…