RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2050-W/02

Nichtanerkennung der Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, da weder Abnehmer- noch Buchnachweis erbracht wurde Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsmerkmale u a

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/2050-W/02vom 30.11.2006Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

gefälschter Zollamtsstempel, die zur Aberkennung der Steuerfreiheit von bestimmten Lieferungen führten, enthalten sind. Der UFS legt daher diesbezüglich die schlüssigen Feststellungen des FA in der BVE seiner Entscheidung zu Grunde. Der Umsatzsteuerbescheid 1995 war daher iSd BVE abzuändern. Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1996 war abzuweisen. Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien, am 30. November 2006

Normen und Schlagworte

VorsteuerRechnungsmerkmaleAusfuhrlieferungenAbnehmernachweisBuchnachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/2050-W/02
Stammnummer
25220
Gültig
30.11.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF