11.1.5. Rechnungsmerkmale 11.1.5.1. Rechnungserteilung durch Dritte Rz 1505: Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren) in Betracht. Im Rahmen einer Organschaft kann eine Rechnung auch…
…einer Berufungsvorentscheidung) die Bestimmung des § 262 BAO (verpflichtende Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anwendbar. § 11 Abs 1 UStG 1994 in der im Streitjahr noch maßgeblichen Fassung (BGBl I 2007/99) sieht folgende Rechnungsmerkmale vor: "1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2…
…Ausgangsbelegen). Auf den Rechnungen sind somit eine falsche Firmenanschrift und eine ungültige UID-Nummer angeführt. Der Vorsteuerabzug kann nicht berücksichtigt werden, da nicht alle Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG 1994 vorhanden sind, welche zum Vorsteuerabzug berechtigen. Stellungnahme der steuerlichen Vertretung: Die auf den Gutschriften angeführte Rechnungsadresse…
…gemäß Art 22 Abs 3 dieser Richtlinie ausgestellte Rechnung besitzen, um das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art 17 Abs 2 lit a dieser Richtlinie ausüben zu können. Bezüglich der Rechnungsmerkmale normiert Art 22 Abs 3 lit b der 6. MwStRL: "Unbeschadet der in dieser Richtlinie…
…hat den sicheren Nachweis nicht verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden. Verwiesen wird insbesondere neben EuGH Dankowski (siehe oben in Bezug auf die unrichtige UID-Nummer) in Bezug auf das Rechnungsmerkmal der falschen Adresse des Leistenden auf EuGH 22.10.2015, C-277/14…
…führte aus, dass die mit der Berufung vorgelegte Rechnung ebenfalls nicht die nach §11 UStG erforderlichen Rechnungsmerkmale aufweise (Rechnungsnummer fehle und der Tag der Bezahlung weiche von der ursprünglichen Rechnung ab). Der Vorlageantrag vom 21. Oktober 2013 ist wortgleich mit der Berufung 23. September 2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der NBW, vertreten durch Mag. Renate Marihart-Kretschmar, Wirtschaftstreuhänderin - Steuerberaterin, 1030 Wien, Rudolf von Alt-Platz 4/4, vom 01. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 11. Mai 2006 betreffend Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) von Amtswegen aus dem Firmenbuch gelöschten Bw., gesetzlich vertreten durch ihren ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer ..., vom 19. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 17. Juni 2004 betreffend Umsatz…
…kann der Abzug von Vorsteuern nur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung erfolgen. Eine solche zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung liegt nicht vor, wenn einzelne im § 11 UStG 1994 aufgezählten Rechnungsmerkmale gänzlich fehlen (vgl. VwGH 2.9.2009, Zl. 2008/15/0065). Der Name und die Anschrift…
…erhobenen Berufung (nunmehr Beschwerde, § 323 Abs 38 BAO) bringt die Bf vor: Die angesprochenen Eingangsrechnungen erfüllten alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale. Die C betreffend habe die Behörde nicht nur den Gegenbeweis nicht erbracht, dass das Unternehmen an der angegebenen Adresse keinen Sitz gehabt hätte, sondern einwandfrei ermittelt…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger, | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf., PLZ_Ort, Weg#7 vertreten durch Mag. Werner Obermüller…
…§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 vorgeschriebene Rechnungsmerkmal fehlt, liegen schon deswegen keine zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnungen vor. Die - erst 2009 vorgelegten - "Baustellenbestandsblätter" sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich, da in den als Rechnungen intendierten Urkunden nicht auf sie verwiesen wurde. Da der Vorsteuerabzug schon…
…der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers verloren gehe. Da unstrittig die UID-Nummer zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung nicht mehr gültig gewesen sei, fehle nicht nur ein wichtiges Rechnungsmerkmal, auch ließe es der Bf in diesem Punkte nach Ansicht der Behörde an der notwendigen Sorgfalt fehlen…
In Tz 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung und dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 14.03.2018 wird ausgeführt, dass die Unternehmereigenschaft des Leistungserbringers an der UID-Nummer zu erkennen sei und wenn sich (nachträglich) herausstelle, dass der Leistende keine Unternehmereigenschaft besitze…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da zu der im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfrage, ob das Fehlen eines Rechnungsmerkmales im Sinne des § 11 Abs 1 UStG 1994 die Versagung des Vorsteuerabzuges auch dann rechtfertigt…
…einer Revision: Es liegen keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung vor, sondern Tatfragen. Die auf den festgestellten Sachverhalt anzuwendende rechtliche Beurteilung im Hinblick auf die Rechnungsmerkmale des § 11 UStG 1994 sind durch die Judikatur des VwGH hinreichend geklärt. Die ordentliche Revision war daher nicht zuzulassen. Es war…
…Die vom FA durchgeführten Änderungen sind nicht als geringfügig zu bezeichnen, sodass die Wiederaufnahme auch nicht unverhältnismäßig ist. In der Berufung wurden gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens keine substantiierten - abgesehen von der Bestreitung der fehlenden Rechnungsmerkmale, die in der Berufungserledigung gegen die Sachbescheide behandelt wird …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Mag. Belinda Maria Eder und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung des Bw., vom 27. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Deschka Klein Daum RA-Partnerschaft, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Spiegelgasse 10, vom 28. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk, vertreten durch Mag. Anton Pfneisl, vom 25…
Die berufliche Tätigkeit des Herrn P liegt im Dunkeln (auf den Rechnungen wird als Berufsbezeichnung "Grafik Design" angegeben, darüber hinaus fehlen aber Beweismittel zur Tätigkeit des Herrn P). Die Durchführung "grafischer Tätigkeiten" gehört nicht zu den typischen Geschäften eines "Großhandels mit Spielwaren und Musikinstrumenten". Andererseits…