…1 FinStrG ist dem Beschwerdeführer am 18. Juli 2007 zugestellt worden. Am 3. September 2007 ist die Beschwerde beim Unabhängigen Finanzsenat eingelangt. Die Postaufgabe ist am 29. August 2007 erfolgt. Die Beschwerde ist folglich nicht fristgerecht eingebracht worden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes Wien, vertreten durch Amtsdirektor Werner Sischka, vom 1. April 2009, GZ 100000/00000/03/2008-AFB/Tr, wird gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht…
…Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes Wien, vertreten durch Oberrat Dr. Gerold Teibinger, vom 14. Jänner 2005, GZ. 100/90.050/2005-AFF/Tou, wird gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates, sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung (Beschwerde) durch Bescheid…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85b Abs. 1 ZollR-DG gelten, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, für die Einbringung der Berufung die §§ 50 Abs. 1 und 244 bis 258 BAO sinngemäß. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat…
…lit.b) BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen gewesen (siehe dazu auch Ritz "BAO-Handbuch", Linde-Verlag, S.301). Dadurch, dass das Zollamt Wien dies verkannt hat und, anstatt den (oben dargestellten) offenkundigen Zurückweisungsgrund aufzugreifen und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex…
…das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25. August 2004 entdeckt worden, das Hindernis, welches die Versäumnis verursachte, daher mit diesem Tag weggefallen und der Wiedereinsetzungsantrag als fristgerecht anzusehen. Gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag…
…Formalvoraussetzung zur Einbringung einer Beschwerde vor dem 1. Jänner 2011 wäre die Erlassung eines Bescheides gewesen. Immerhin wird vom Bf. zugestanden, dass die Vorladung zu einer Vorsprache am 16. September 2003 nicht in einen Einleitungsbescheid gekleidet war, somit die erwähnte Formalvoraussetzung unstrittig nicht vorgelegen ist…
…entschieden: Die Berufung wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…Rechtsmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die mit der Zustellung des Erkenntnisses bzw. sonstigen Bescheides in Lauf gesetzte gesetzliche Frist (vgl. dazu § 56 Abs. 3 FinStrG) für die Einbringung eines Rechtsmittels iSd. §§ 151 f FinStrG einen…
…Tat selbst indiziert werde. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 15. März 2004, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die auf Grund der Einbringung einer Berufung noch gar nicht in Rechtskraft erwachsene Nichtanerkennung der Aufwendungen (Provisionszahlungen) habe ihren…
…entfaltet habe. Die auch unrichtigerweise an eine falsche Adresse zugestellte Ladung der genannten Steuerkanzlei sei irrtümlich ergangen. Damit bestünden aber keine Hindernisse für die Entrichtung des (nach entsprechenden Teilzahlungen) noch offenen Restbetrages. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 24. November…
… 303 a Abs 2 BAO) - auch deshalb ergangen, um aus einer näheren Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes sowie der weiters zu behebenden Mängel eventuell doch Hinweise auf eine fristgerechte Einbringung des Antrages zu erhalten. Der Mängelbehebungsauftrag blieb unbeantwortet. Mit gleicher Post wurde dem Berufungswerber ein Vorhalt zugestellt…
…Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes für den Zeitraum 1991 bis 1993. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der für die Jahre 1990 bis 1993 erfolgten Betriebsprüfung ein Sachverhalt nicht ausreichend berücksichtigt worden…
…das Recht eingeräumt, durch Einbringung einer Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid die Anlastung überprüfen zu lassen. Über Beschwerden gegen einen Einleitungsbescheid ist monokratisch zu entscheiden. Ein Antrag auf Entscheidung durch einen Berufungssenat oder ein Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung stehen nicht zu. Gemäß § 33 Abs…
…nicht statthaft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerdeeingabe vom 23. November 2001. In dieser wird ausgeführt, dass gemäß der Rechtsmittelbelehrung des ursprünglichen Abgabenbescheides des Hauptzollamtes Wien vom 17. August 2001, Zl: 100/91410/2001-Str.V/Ref.1 die Rechtsmittelfrist für die Einbringung einer…
…11. Oktober 2010 wurde die ohne Rechtsanwalt eingebrachte Beschwerde zur Verbesserung gemäß § 24 Abs. 2 VwGG zurückgestellt. Eine fristgerechte Verbesserung erfolgte nicht, weshalb der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. November 2010 die Beschwerde als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt hat. Mit Schreiben vom 2…
…insgesamt € 5.641,59 (S 77.630,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 4…