…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge einer nicht fristgerechten Einbringung einer Beschwerde ausdrücklich und zweifelsfrei aus dem Gesetz selbst ergibt, liegt im gegenständlichen Fall…
…Einbringung zurückzuweisen ist. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach der Bestimmung des § 245 Abs. 1 erster Satz BAO in der Fassung des BGBl I 2013/14 beträgt die Beschwerdefrist einen…
…1 FinStrG ist dem Beschwerdeführer am 18. Juli 2007 zugestellt worden. Am 3. September 2007 ist die Beschwerde beim Unabhängigen Finanzsenat eingelangt. Die Postaufgabe ist am 29. August 2007 erfolgt. Die Beschwerde ist folglich nicht fristgerecht eingebracht worden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes Wien, vertreten durch Amtsdirektor Werner Sischka, vom 1. April 2009, GZ 100000/00000/03/2008-AFB/Tr, wird gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht…
…Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes Wien, vertreten durch Oberrat Dr. Gerold Teibinger, vom 14. Jänner 2005, GZ. 100/90.050/2005-AFF/Tou, wird gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates, sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung (Beschwerde) durch Bescheid…
…als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Der Einkommensteuerbescheid 2022 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 03.05.2023 erwächst damit in Rechtskraft. Im Hinblick auf den Vorrang von Formalerledigungen vor meritorischen Erledigungen (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 279 Tz 1) ist dem Bundesfinanzgericht im Fall der verspäteten Einbringung einer Beschwerde verwehrt…
…a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." Gemäß § 264 Abs 1 erster Satz BAO kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Zur Einbringung eines Vorlageantrages ist…
…65 dem Bf. mit Vorhalt vom 03.10.2016 nachweislich Gelegenheit zur Äußerung betreffend die verspätete Einbringung des Rechtsmittels eingeräumt hat (eine Stellungnahme zu diesem Vorhalt erfolgte nicht, siehe oben). Aus diesen Ausführungen ergibt sich die nicht fristgerechte Einbringung der verfahrensgegenständlichen Beschwerde, weshalb sie vom…
…innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Für Vorlageanträge ist gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung…
…a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." Gemäß § 264 Abs 1 erster Satz BAO kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Zur Einbringung eines Vorlageantrages ist…
…für Vorlageanträge § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Nach § 264 Abs. 5 BAO idF. BGBl. I Nr. 117/2016 obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Eine beantragte mündliche Verhandlung kann gemäß § 274 Abs. 3 Z 1 BAO iVm § 274…
…dass ebenjener fristgerecht im Sinne des § 295 Abs. 4 BAO iVm § 304 BAO erfolge, da die Verjährungsfrist gemäß § 209a Abs. 2 BAO noch nicht abgelaufen sei. So sei zum einen die Beschwerde gegen den mittelbar zugrundeliegenden Feststellungsbescheid betreffend die ***AG & Stille*** innerhalb der Verjährungsfrist hinsichtlich…
…nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. § 265. (1) Die Abgabenbehörde hat die Bescheidbeschwerde, über die keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen ist…
…keine Beschwerdevorentscheidung erlassen hat. III. Rechtliche Beurteilung 1. Zur Zurückweisung des Vorlageantrages Für Vorlageanträge ist gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO § 260 Abs. 1 BAO ((Unzulässigkeit , nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht…
…Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der…
…Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der…
…Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der…