…Darstellung der Salden wurde dem Bw im Anhang zum Bescheid bekanntgegeben. In die Neuberechnung der Zinsen wurde die Aussetzung der Aussetzungszinsen miteinbezogen. Ergänzend zu den Berechnungsblättern des Finanzamtes wird erklärend ausgeführt: | Neuberechnung von Aussetzungszinsen 2006 | Tagessaldo | 18.046,56 | 28.10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ludwig Gahleitner, Steuerberater, 4020 Linz, Blumauerstraße 35, vom 8. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2010 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
…Da die Voraussetzungen für eine Fortschreibung im Sinne des § 21 BewG vorlagen, war vom Finanzamt der Einheitswert neu festzustellen. Die Neuberechnung des Einheitswertes erfolgte nicht auf Grund einer allgemeinen Erhöhung der Verkehrswerte, sondern deshalb, weil sich die Verhältnisse durch die Umsetzung des Teilungsplanes wesentlich verändert…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen Jamal Mohamed Altaf, 1200 Wien, Adalbert Stifterstr. 78/39, (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. August 2005 gegen den Bescheid…
…dass die gemäß § 41 Abs. 4 EStG 1988 anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung gebotene Neuberechnung der Besteuerung von Bezügen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu einem (weiteren) Steueranspruch von 105,49 € führte: Nach den Daten der übermittelten Lohnzettel hat die Berufungswerberin sonstige Einkünfte…
…34 Abs. 8 EStG 1988 zu gewähren. 2. Neuberechnung des Belastungsprozentsatzes gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 und Lohnsteuererstattung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000: Auf Grund der Inhalte des Verwaltungsaktes zum Streitjahr 2000 und dazu von Amts wegen gewonnenen Ergebnisfeststellungen steht unzweifelhaft…
…Bw. gleichzeitig von zwei Stellen Bezüge erhalten hat. Dies bedeutet, dass eine Neuberechnung der Lohnsteuer (Einkommensteuer) auf Grund der insgesamt erhaltenen Bezüge zu erfolgen hat. Die Steuerberechnung hat nach § 33 EStG 1988 zu erfolgen und wird je nach Einkommenshöhe mit einem gestaffelten Prozentsatz ermittelt. Bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Wolfgang Leitner als Masseverwalter der Bw. , Rechtsanwalt, 1010 Wien, Kohlmarkt 14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Dezember 1995 StNr. yyy betreffend 1.) Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Anspruchszinsen entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Anspruchszinsen werden für das Jahr 2000 mit € 53,98 festgesetzt. Die Einkommensteuer für…
…des geänderten Bescheides (52,32 €) nicht mehr als 50 € betrage. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Neuberechnung der Zinsen mit den Tageszinssätzen für den Zeitraum 1.10.2001 bis 8.11.2001 in Höhe von 0,0144 und vom 9.11…
…wurde. Der Einkommensteuerbescheid 2003 bildet die Grundlage für die Vorauszahlungen 2004, da nach oben zitierter gesetzlicher Bestimmung die Einkommensteuerschuld des "letztveranlagten Kalenderjahres" für den Vorauszahlungsbescheid übernommen wird. Eine Neuberechnung des Vorauszahlungsbetrages erfolgt nicht (abgesehen von der 1,3%igen Erhöhung). Entgegen der Meinung des Bw…
…1996 und 31.3.1997 neu zu ermitteln gewesen. Infolge der Neuberechnung habe sich für den Bilanzstichtag 31.3.1995 ein erfolgserhöhender Unterschiedsbetrag zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Rückstellungsbetrag in Höhe von ÖS 775.035,-- ergeben. Dieser Betrag sei dem Betriebsergebnis des Jahres 1995…
…nicht jedoch auf einen eventuell sich zwischen dem ursprünglichen Nachforderungszinsenbescheid und dem aufgrund einer Neuberechnung der Abgabenfestsetzung zu erlassenden Gutschriftszinsenbescheid verbleibenden Differenzbetrag. Wenn allerdings die streitgegenständlichen Anspruchszinsen in der Höhe von € 77,83 ausschließlich durch einen Fehler des Finanzamtes verursacht wurden und dem Bw…
…Auf Grundlage dieser Angaben wurde der Wert des Fahrzeuges zum Stichtag 15. Februar 2008 geschätzt. Der Bw wurde die Wertermittlung und die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe mit Schreiben vom 24. Mai 2013 zur Kenntnis gebracht. Aus den angeführten Gründen war die Normverbrauchsabgabe neu zu berechnen (vgl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einkommensteuer 2001 vom 27. Februar 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
Eigenverbrauch nach der in den Berufungsvorentscheidungen dargestellten Neuberechnung festzusetzen. Der Unabhängige Finanzsenat setzt daher in seiner Berufungsentscheidung den Eigenverbrauch/private Pferdehaltung lt. Berufungsvorentscheidungen fest. Das Berufungsbegehren, den Eigenverbrauch mit ATS 20.000,00 p.a. festzusetzen, wird abgewiesen. 5.) Eigenverbrauch aus Land- und Forstwirtschaft: In…
…Krems betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Gutschrift erhöht sich durch die Neuberechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2000 von S 9.589,-- auf S 11.006,-- (entspricht € 799,84). Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…Beschäftigung geringfügige Einkünfte bezogen habe. Diese Einkünfte seien aus der Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 herauszunehmen. Falls die Neuberechnung eine Nachforderung ergeben würde, ziehe er den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück, da nach seiner Auffassung keine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliege…
…ergab sich eine Gutschrift von 54,79 €. Mit Berufung vom 6. Juli 2011 beantragte der Bw. eine Neuberechnung der Einkommensteuer, weil er Familienheimfahrten und Kosten einer doppelten Haushaltsführung in Höhe von 10.500 € geltend machte. Sein Familienwohnsitz befinde sich in Cakovec, Ivana Gorana…
…die Begünstigung gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 außer Acht gelassen habe, weshalb sie ersuche, eine Neuberechnung vorzunehmen. Mit Bescheid vom 16. November 2011 wurde dieser Antrag vom Finanzamt abgewiesen. In der Begründung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 67 Abs. 1 EStG 1988 verwiesen…