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UFSW RV/0442-W/13Neuberechnung der Aussetzungszinsen nach Herabsetzung des zu Grunde liegenden Abgabenbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…Darstellung der Salden wurde dem Bw im Anhang zum Bescheid bekanntgegeben. In die Neuberechnung der Zinsen wurde die Aussetzung der Aussetzungszinsen miteinbezogen. Ergänzend zu den Berechnungsblättern des Finanzamtes wird erklärend ausgeführt: | Neuberechnung von Aussetzungszinsen 2006 | Tagessaldo | 18.046,56 | 28.10…

UFSL RV/1402-L/10Nachträgliche Neuberechnung von Selbstbemessungsabgaben wegen Nichtbeachtung von Schmutz- und Erschwerniszulagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ludwig Gahleitner, Steuerberater, 4020 Linz, Blumauerstraße 35, vom 8. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2010 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…

UFSW RV/0136-W/02Wertfortschreibung: Berücksichtigung einer geänderten Flächenwidmung und Neuberechnung des Bodenwertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2003

…Da die Voraussetzungen für eine Fortschreibung im Sinne des § 21 BewG vorlagen, war vom Finanzamt der Einheitswert neu festzustellen. Die Neuberechnung des Einheitswertes erfolgte nicht auf Grund einer allgemeinen Erhöhung der Verkehrswerte, sondern deshalb, weil sich die Verhältnisse durch die Umsetzung des Teilungsplanes wesentlich verändert…

UFSW FSRV/0017-W/06Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages nach Schätzung und Prüfungsfeststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.08.2007

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen Jamal Mohamed Altaf, 1200 Wien, Adalbert Stifterstr. 78/39, (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. August 2005 gegen den Bescheid…

UFSI RV/0344-I/05Steuerfrei gestelltes "Basiseinkommen" kein Freibetrag, Neuberechnung gem. § 41 Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…dass die gemäß § 41 Abs. 4 EStG 1988 anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung gebotene Neuberechnung der Besteuerung von Bezügen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu einem (weiteren) Steueranspruch von 105,49 € führte: Nach den Daten der übermittelten Lohnzettel hat die Berufungswerberin sonstige Einkünfte…

UFSK RV/0685-K/071. Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung 2. Neuberechnung des sog. Belastungsprozentsatzes für eine Gehaltsnachzahlung und Lohnsteuererstattung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2012

…34 Abs. 8 EStG 1988 zu gewähren. 2. Neuberechnung des Belastungsprozentsatzes gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 und Lohnsteuererstattung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000: Auf Grund der Inhalte des Verwaltungsaktes zum Streitjahr 2000 und dazu von Amts wegen gewonnenen Ergebnisfeststellungen steht unzweifelhaft…

UFSW RV/2841-W/10Berechnung der sonstigen Bezüge bei Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2011

…Bw. gleichzeitig von zwei Stellen Bezüge erhalten hat. Dies bedeutet, dass eine Neuberechnung der Lohnsteuer (Einkommensteuer) auf Grund der insgesamt erhaltenen Bezüge zu erfolgen hat. Die Steuerberechnung hat nach § 33 EStG 1988 zu erfolgen und wird je nach Einkommenshöhe mit einem gestaffelten Prozentsatz ermittelt. Bei…

UFSW RV/0046-W/021.) Ablauf der Aussetzung: Beschwerde an die Höchstgerichte hat keine Auswirkung auf den Ablauf der Aussetzung der Einhebung. 2.) Aussetzungszinsen: Bei der Berechnung der Aussetzungszinsen ist ein verminderter Abgabenbetrag zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Wolfgang Leitner als Masseverwalter der Bw. , Rechtsanwalt, 1010 Wien, Kohlmarkt 14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Dezember 1995 StNr. yyy betreffend 1.) Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a…

UFSL RV/0185-L/04Berechnung der Anspruchszinsen bei berichtigtem Bescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Anspruchszinsen entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Anspruchszinsen werden für das Jahr 2000 mit € 53,98 festgesetzt. Die Einkommensteuer für…

UFSG RV/0380-G/03Berechnung der Anspruchszinsen bei geändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…des geänderten Bescheides (52,32 €) nicht mehr als 50 € betrage. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Neuberechnung der Zinsen mit den Tageszinssätzen für den Zeitraum 1.10.2001 bis 8.11.2001 in Höhe von 0,0144 und vom 9.11…

UFSW RV/1124-W/04Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…wurde. Der Einkommensteuerbescheid 2003 bildet die Grundlage für die Vorauszahlungen 2004, da nach oben zitierter gesetzlicher Bestimmung die Einkommensteuerschuld des "letztveranlagten Kalenderjahres" für den Vorauszahlungsbescheid übernommen wird. Eine Neuberechnung des Vorauszahlungsbetrages erfolgt nicht (abgesehen von der 1,3%igen Erhöhung). Entgegen der Meinung des Bw…

UFSW RV/1566-W/02Bilanzberichtigung - Berichtigung der Eröffnungsbilanz bei fehlerhaften Bilanzansätzen in den Vorperioden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…1996 und 31.3.1997 neu zu ermitteln gewesen. Infolge der Neuberechnung habe sich für den Bilanzstichtag 31.3.1995 ein erfolgserhöhender Unterschiedsbetrag zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Rückstellungsbetrag in Höhe von ÖS 775.035,-- ergeben. Dieser Betrag sei dem Betriebsergebnis des Jahres 1995…

UFSW RV/0324-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…nicht jedoch auf einen eventuell sich zwischen dem ursprünglichen Nachforderungszinsenbescheid und dem aufgrund einer Neuberechnung der Abgabenfestsetzung zu erlassenden Gutschriftszinsenbescheid verbleibenden Differenzbetrag. Wenn allerdings die streitgegenständlichen Anspruchszinsen in der Höhe von € 77,83 ausschließlich durch einen Fehler des Finanzamtes verursacht wurden und dem Bw…

UFSS RV/0395-S/10Normverbrauchsabgabe: Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeuges vor dem 16. Juni 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2013

…Auf Grundlage dieser Angaben wurde der Wert des Fahrzeuges zum Stichtag 15. Februar 2008 geschätzt. Der Bw wurde die Wertermittlung und die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe mit Schreiben vom 24. Mai 2013 zur Kenntnis gebracht. Aus den angeführten Gründen war die Normverbrauchsabgabe neu zu berechnen (vgl…

UFSS RV/0894-S/02Sechstelberechnung des § 67 EStG im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einkommensteuer 2001 vom 27. Februar 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…

UFSW RV/3687-W/02Gewerblicher Grundstückshandel eines Landwirtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2006Teil 2/2

Eigenverbrauch nach der in den Berufungsvorentscheidungen dargestellten Neuberechnung festzusetzen. Der Unabhängige Finanzsenat setzt daher in seiner Berufungsentscheidung den Eigenverbrauch/private Pferdehaltung lt. Berufungsvorentscheidungen fest. Das Berufungsbegehren, den Eigenverbrauch mit ATS 20.000,00 p.a. festzusetzen, wird abgewiesen. 5.) Eigenverbrauch aus Land- und Forstwirtschaft: In…

UFSL RV/1501-L/02Werbungskosten eines Lehrers und Personalvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2003

…Krems betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Gutschrift erhöht sich durch die Neuberechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2000 von S 9.589,-- auf S 11.006,-- (entspricht € 799,84). Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…

UFSW RV/2651-W/13Pflichtveranlagung bei Bezug von Urlaubsabfindung gemäß § 10 BUAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

…Beschäftigung geringfügige Einkünfte bezogen habe. Diese Einkünfte seien aus der Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 herauszunehmen. Falls die Neuberechnung eine Nachforderung ergeben würde, ziehe er den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück, da nach seiner Auffassung keine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliege…

UFSG RV/0201-G/121. Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung 2. Alleinverdienerabsetzbetrag für in Kroatien lebende Ehefrau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…ergab sich eine Gutschrift von 54,79 €. Mit Berufung vom 6. Juli 2011 beantragte der Bw. eine Neuberechnung der Einkommensteuer, weil er Familienheimfahrten und Kosten einer doppelten Haushaltsführung in Höhe von 10.500 € geltend machte. Sein Familienwohnsitz befinde sich in Cakovec, Ivana Gorana…

UFSF RV/0079-F/12Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen aus der schweizerischen gesetzlichen Sozialversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…die Begünstigung gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 außer Acht gelassen habe, weshalb sie ersuche, eine Neuberechnung vorzunehmen. Mit Bescheid vom 16. November 2011 wurde dieser Antrag vom Finanzamt abgewiesen. In der Begründung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 67 Abs. 1 EStG 1988 verwiesen…