…als Handelsagent mit relativ hohen Reiseaufwendungen verbunden sein würden und diese Kosten zusätzlich zu seinen zu Beginn der Tätigkeit existierenden hohen Verbindlichkeiten zu finanzieren sein würden. Dafür, dass es sich um eine so genannte Neigungstätigkeit handelt sprechen aber auch noch folgende Überlegungen: Wie der Bw…
berücksichtigen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass - wie bereits ausgeführt - bei der Einstufung einer Tätigkeit als Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO II Anlaufverluste generell nicht anzuerkennen sind. In Bezug auf die seitens des Bw. in den Jahren 1996 und 1997 in Österreich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Radschek und die weiteren Mitglieder Oberrätin Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufungen des Bw., vom 5. Oktober 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
erscheint auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes als gegeben. Wird jedoch - so wie im vorliegenden Sachverhalt - eine kompositorische Tätigkeit ohne entsprechende Auftragserteilung ausgeübt, so ist jedenfalls ab diesem Zeitpunkt eine dementsprechende Berufsausübung im Sinne der Liebhabereiverordnung vorweg als eine § 1 Abs. 2-Betätigung zu qualifizieren. Für…
…Feststellungsbescheide: Es widerspricht allen aktenkundigen Umständen, dass die Geschäftsherrin eine Liebhabereibetätigung (argumentiert wird: nach dem in § 1 Abs 2 LVO beschriebenen Typus einer Neigungstätigkeit) entfaltet hätte, und dass eine Beteiligung daran schlüssig nur ebenfalls Liebhaberei sein könne. Abgesehen davon, dass weder die Geschäftsherrin noch das…
…LP ankaufen musste und selbst das Vertriebsrisiko zu tragen hatte (zB ihr Gedichtband "Peweh"). Ohne Angabe von Einnahmen war dieser Tätigkeit die steuerliche Anerkennung zu versagen. Da fallweise Einnahmen nicht auszuschließen sind, wurde diese Betätigung als Neigungstätigkeit iSd § 1 Abs. 1 Z 2 Liebhabereiverordnung, BGBl…
…weil sie die Schriftstellerei nur hobbymäßig betreiben, sohin eine Neigungstätigkeit iSd LVO vorliegt. Mit angefochtenem Bescheid vom 5.12.2006 setzte die Amtspartei die Umsatzsteuer für das Jahr 2005 vorläufig mit € 14.610,90 fest; hinsichtlich der Höhe der Abgabe änderte die Amtspartei den…
…Beratungstätigkeit der Berufungswerberin (Bw) als steuerlich relevante Einkunftsquelle, und zwar als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, anzusehen war bzw. diese Betätigung bereits das gesamte Unternehmen der Bw darstellte, die schriftstellerische Tätigkeit hingegen als Neigungstätigkeit iSd § 1 Abs. 2 Z 2 Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr.33/1993 idgF…
…erbrachte Beratungstätigkeit der Berufungswerberin als steuerlich relevante Einkunftsquelle, und zwar als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, anzusehen war bzw. diese Betätigung bereits das gesamte Unternehmen der Bw darstellte, die schriftstellerische Tätigkeit hingegen als Neigungstätigkeit iSd § 1 Abs. 2 Z 2 Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr.33/1993 idgF…
…der Jahre 2000 bis 2003 entschieden hat, dass die schriftstellerische Tätigkeit der Bw, soweit Vertragspartner LP ist, als Neigungstätigkeit iSd § Abs. 2 Z 2 Liebhabereiverordnung anzusehen ist und es der Bw zu dieser Betätigung daher an der Unternehmereigenschaft mangelt. Aufgrund der Vielzahl für die Bw…
…von vornherein nicht zu rechnen sei, beabsichtige der UFS, die selbständige Tätigkeit der Bw vorläufig als Liebhaberei im Sinne einer Neigungstätigkeit gemäß § 1 Abs 2 Z 2 Liebhabereiverordnung (LVO) einzustufen und die auftretenden Verluste nicht mit den übrigen Einkünften auszugleichen. Der Einkommensteuerbescheid werde jedoch im…
…und bevorstehender Operation die bestellten Bücher ausliefere und nicht in die weitere Zukunft sehen könne, notfalls aber den Lagerbestand billig abverkaufen müsse; * das Finanzamt durch fehlerhafte Ermessensübung eine Neigungstätigkeit konstruiere, * jederzeit durch Realisierung der Aktiva (Lagerbestand, Rechte an Band I und II; Rechte an Illustrationen…
…Gründe für das Ausbleiben entsprechender Einnahmen und das Faktum der unverändert hohen Fixkosten berücksichtigt werden müssen. Zum anderen erachtet es das Finanzamt als einen Wechsel der Tätigkeit von einer erwerbswirtschaftlichen in eine Neigungstätigkeit, und zwar anlässlich der Pensionierung beim ORF im Jahr 1998." Steuerlicher Vertreter…
…den bisherigen Echtdaten (entweder bis 2005 oder bis 2009) ausgehende realitätsnahe Prognoserechnung aufzustellen sei freilich Sache des Abgabepflichtigen selbst. Der UFS gehe wie die Amtspartei vom Vorliegen einer unter § 1 Abs 2 Z 2 der Liebhabereiverordnung (L-VO) fallenden Betätigung aus (Neigungstätigkeit). Liebhaberei liege gemäß …
…Verluste sozusagen leisten habe können. Laut ständiger Judikatur des VwGH spreche dies sehr wohl für eine Neigungstätigkeit im Sinne der LVO. Der steuerliche Vertreter warf ein, dass die Größe des Reitstalles gegen eine Neigungstätigkeit spreche. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Betreffend Zurückweisung des Vorlageantrages…
…weder erhoben noch aufgezeigt und dementsprechend auch keine Befristungsabsicht des Bw unterstellt. Ausgehend von der Annahme einer bloßen Neigungstätigkeit mit Bezug zur privaten Lebensführung sah sich das Finanzamt nicht veranlasst, das allfällige Vorliegen derartiger Umstände zu untersuchen. Der UFS hatte von Amts wegen zu prüfen…
…? Welche konkreten persönlichen Umstände der Bw. sprechen dafür, dass es sich bei der Tätigkeit der Bw. um eine Neigungstätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhaberei-verordnung handelt ? Bei Neu-Eröffnungen ist üblicherweise mit erhöhten Anfangsinvestitionen zu rechnen.Lt. Anlageverzeichnis wurden im Jahre 1998 bauliche…
…durchzuführen. Es seien somit Bestimmungen der Liebhabereiverordnung, BGBl 1993 Nr. 587/1983 idgF beachtlich. Wenn sowohl eine einkommensteuerlich subsumierbare Betätigung vorliege als auch Liebhaberei zu verneinen sei, insbesondere eine "Neigungstätigkeit" im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 der VO nicht vorliege, werde ersucht, dies…
…gar ein Einnahmenausfall. Das erschwert die Erstellung einer Prognose." Mag. Kovacs: "Rauscher/Grübler machen die Unterscheidung zwischen Neigungstätigkeit und Erwerbstätigkeit im Bereich künstlerischer Betätigungen an zwei Punkten fest: Einmal sei es von Bedeutung, ob die künstlerische Ausbildung in vollem Umfang erfolgte oder autodidaktisch; zum anderen…
…leisten (VwGH 22.4.1998, 96/13/0189, ÖStZB 1999, 20). Entgegen der Ansicht der Bw. ist ein kleiner Kunsthandel sehr wohl als eine typische Neigungstätigkeit anzusehen (siehe hiezu Herzog/Zorn, letztgenannter Richter des VwGH, das neue Liebhabereirecht, RdW 1990, 265; Christa Lattner, Ecolex 1990…