…über die Beschwerde der Firma C-GmbH, vom 10. März 2005 gegen die Zuziehung als Nebenbeteiligter durch das Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Februar 2005, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 156 FinStrG als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom…
…OR Mag. Gerhard Groschedl, über die Beschwerde von der Bf., vertreten durch Frau Helga Bahr, Steuerberaterin,vom 10. Oktober 2002 gegen die Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 10. September 2002 zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Amstetten zu Recht erkannt…
…vertreten durch Y, gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juli 2006, SN Z, betreffend die Zuziehung der Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Innsbruck zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 156 FinStrG als unzulässig…
…Reinhard Feistmantl, vom 24. Dezember 2003 gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 25. November 2003 betreffend die Zuziehung der Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Innsbruck zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 156 FinStrG als unzulässig…
… 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG über die Berufungen des Beschuldigten und der nebenbeteiligten W GmbH vom 14. August 2005 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg…
…Veranlagung 2003, Buchungsabfrage). Folgt man - wie auch betreffend der Vorjahre - zumindest im Zweifel den Angaben des Beschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten, so hat also für das Jahr 2003 der Gesamtbetrag an Umsatzsteuer als Summe der Vorauszahlungen abzüglich der Gutschriften laut eigener Erklärung tatsächlich € 6.617…
…über die Berufungen der erstbeschuldigten A H und des zweitbeschuldigten Dr. H sowie des Dr. H in seiner Eigenschaft als zur Haftung für die über die Erstbeschuldigte verhängte Geldstrafe herangezogener Nebenbeteiligter, jeweils vom vom 11. Februar 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt…
…gegebenen Tatbeitrages zur Verkürzung der gegenständlichen Eingangsabgaben zu machen ist, nicht mehr von Relevanz: So war - siehe unten - statt eines Verfalles ein ermäßigter Wertersatz vorzuschreiben. Auch war eine förmliche Zuziehung der verfallsbeteiligten M AG als Nebenbeteiligte gemäß § 122 Abs.1 FinStrG zum gegenständlichen Finanzstrafverfahren laut…
…2, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten sowie der Nebenbeteiligten SH, letztere ebenfalls vertreten durch die Rechtsanwälte Dr.Berndt SEDLAZECK, Dr.Katharina SEDLAZECK, vom 24. Februar…
…bekommen. Ob der Wert der [getauschten] Waren gleich geblieben sei, könne sie nicht sagen (Finanzstrafakt Bl. 393). Gemäß § 76 lit.a FinStrG sind Nebenbeteiligte, welche ansich bei bekanntem Aufenthalt nach § 122 Abs.1 FinStrG dem Verfahren zuzuziehen sind, ua von den Beschuldigten verschiedene Personen, denen…
…in eventu die Geldstrafe im Sinne des § 23 Abs.4 FinStrG mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag festgesetzt werde. Eine Berufung der nebenbeteiligten H GmbH bzw. des Amtsbeauftragten liegen nicht vor. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte Dr…
…beschlagnahmten 1.802 Gramm; siehe Faktum 33 der angeschlossenen "Tabelle"), infolge der nach der Übernahme durch den Bw. im Betrieb der Nebenbeteiligten (Fa. "SHP ., St.Georgen) jeweils erfolgten Weiterverarbeitung zur sogenannten "Nikolai-Salbe" nicht mehr greifbar (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.1…
…Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist. Es ist daher ausnahmsweise eine Geldstrafe von lediglich € 4.500,-- (das sind lediglich 9,87% des Strafrahmens!) und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen als tat- und schuldangemessen bzw. mit den…
…Dr. Thomas Keppert, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des KR A und der Nebenbeteiligten A-GmbH, Adresse-3, und C, Adresse-4, beide vertreten durch Pistotnik & Krilyszyn Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien…
…Dr. Thomas Keppert, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des KR A und der Nebenbeteiligten A-GmbH, Adresse-3, und C, Adresse-4, beide vertreten durch Pistotnik & Krilyszyn Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien…
…whft. in RM, vertreten durch die PZP Steuerberatung GmbH, 4910 Ried, Am Burgfried 14, Nebenbeteiligte: PB GmbH, RM, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Juli 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung…
… 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten und der nebenbeteiligten Y-KEG, letztere vertreten durch den Beschuldigten, vom 16. Februar 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz…
…Abs.1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit. a und 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten und der Nebenbeteiligten, vom 24. April 2006 sowie des Amtsbeauftragten, vom 21. April 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
…whft. in W, vertreten durch Salzkammergut-Treuhand Steuerberatungs GmbH, 4810 Gmunden, Linzer Straße 46a; Nebenbeteiligte: CT GmbH & Co KG, SW, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Februar 2008 gegen den Bescheid über…
…vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Josef Kaiblinger und Mag. Dagmar Hoppstädter, 4623 Gunskirchen, Marktplatz 1, Nebenbeteiligte: T GesmbH in Liquidation, P, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über 1.) die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Oktober 2007 gegen den…