…Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind gemäß § 2 Abs. 1 der VO ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei einer Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. In § 3 Abs. 1 der VO ist normiert, dass…
…der Kostentragung aufzuteilen, wenn mehrere Steuerpflichtige Anspruch auf einen der in dieser Verordnung genannten Pauschbeträge haben. Der Bw. beantragte 70% des Pauschbetrages, da er für seine unterhaltsberechtigte und behinderte Tochter zweifellos Mehraufwendungen habe und diese auf Grund der angeführten Verordnung ohne Nachweis tatsächlicher Kosten pauschal…
…geht daher ins Leere, weil damit keinesfalls ein Nachweis tatsächlicher Kosten aus dem Titel der Behinderung für eines der Streitjahre 2002 bis 2006 erbracht worden war. Das Finanzamt hat angesichts der bestehenden Sach- und Aktenlage dem Bw. je Streitjahr rechtskonform einen jährlichen Freibetrag in Höhe…
…Beweisverfahren abgeschlossen. Zum Ende der Verhandlung (um 10:40 Uhr) verkündet der Referent den Beschluss, dass die Berufungsentscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleibe. Über die Berufung wurde erwogen: Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Nachweis tatsächlicher Kosten: Wie bereits in der nachweislich zugestellten Ladung angemerkt, steht gem. …
…anderen Betriebsausgaben Deckung fänden. Ein Nachweis, dass tatsächlich Nächtigungskosten angefallen seien, sei nicht erbracht worden. Die Nächtigungsgelder seien daher nur in der Höhe der Kosten für Frühstück "glaubhaft". Die Kosten für Frühstück seien mit 15% der geltend gemachten Aufwendungen zu schätzen. Es sei daher eine…
…außergewöhnliche Belastung durch einen Pauschbetrag von 110 € monatlich (1.320 € jährlich) berücksichtigt. Tatsächlich niedrigere Kosten stehen der Gewährung des Pauschbetrages nicht entgegen, die Berücksichtigung höherer tatsächlicher Kosten ist unzulässig. Der Pauschbetrag ist nicht um den Selbstbehalt zu kürzen. Der Pauschbetrag steht auch während…
…Betriebsausgaben: Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs 4 Einkommensteuergesetz 1988 /EStG). Abzugsfähig sind grundsätzlich nur tatsächlich angefallene Kosten, nicht aber fiktive Ausgaben. In jenen Fällen, in welchen der Abzug pauschaler Ausgaben durch Gesetz oder Verordnung für zulässig erklärt…
…1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind - auch im Falle des Nachweises tatsächlicher Kosten - nicht zu berücksichtigen. Gemäß …
…1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind - auch im Falle des Nachweises tatsächlicher Kosten - nicht zu berücksichtigen. Gemäß …
…Höhere Beträge sind auch im Falle des Nachweises tatsächlicher Kosten nicht zu berücksichtigen. 5.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort Rz 300 Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend…
…vom 20.06.2000, 98/15/0001). Bei Vorliegen der Voraussetzungen werde die außergewöhnliche Belastung durch einen monatlichen Pauschbetrag von 110,00 € ohne Abzug eines Selbstbehaltes berücksichtigt; der Abzug höherer tatsächlicher Kosten sei nicht möglich. Der Pauschbetrag des § 34 Abs. 8 EStG sei nicht…
…Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Magenkrankheit oder einer inneren Krankheit € 42,00 pro Kalendermonat zu berücksichtigen sind. § 4 der oben zitierten Verordnung normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im…
…eigenen Kfz der Jahre 2003 - 2009. Sachverhaltsdarstellung: Entgegen meiner erbrachten Nachweise wurden lediglich teilweise als steuermindernd zu berücksichtigende Aufwendungen in nunmehr strittigen Bescheiden anerkannt. Laut nachstehender Aufstellung wird um Anerkennung tatsächlicher Kosten als Gegenstand der angefochtenen Bescheide und um Stattgabe gebeten. Sonderausgaben Für die Jahre…
…eigenen Kfz der Jahre 2003 - 2009. Sachverhaltsdarstellung: Entgegen meiner erbrachten Nachweise wurden lediglich teilweise als steuermindernd zu berücksichtigende Aufwendungen in nunmehr strittigen Bescheiden anerkannt. Laut nachstehender Aufstellung wird um Anerkennung tatsächlicher Kosten als Gegenstand der angefochtenen Bescheide und um Stattgabe gebeten. Sonderausgaben Für die Jahre…
…Betriebsausgaben: Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs 4 Einkommensteuergesetz 1988 /EStG). Abzugsfähig sind grundsätzlich nur tatsächlich angefallene Kosten, nicht aber fiktive Ausgaben. In jenen Fällen, in welchen der Abzug pauschaler Ausgaben durch Gesetz oder Verordnung für zulässig erklärt…
… 16 Anm. 29 "Kraftfahrzeug - Geltendmachung tatsächlicher Kosten"). In diesem Berufungsfall kann allerdings der Umfang der konkreten Nutzung des Navigationsgeräts dahingestellt bleiben, denn der Bw. hat die Aufwendungen für seine beruflich veranlassten Fahrten nicht an Hand der anteiligen tatsächlichen Kosten seines Kraftfahrzeuges ermittelt, sondern das so…
…Pauschalsätze für Studienkosten (offensichtlich gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988) nicht zuerkannt werden sollten, die tatsächlichen Kosten (Heimkosten für 10 Monate a´ S 3.490 = S 34.900, Fahrtkosten und Verpflegungsmehrkosten) als außergewöhnliche Belastung beantragt. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…die Zurechnung aufgrund einer Kalkulationsdifferenz strittig war, sondern die Zurechnung eines SZ, für welchen der Nachweis tatsächlicher Differenzen, wie ausgeführt, nicht Voraussetzung ist. Eine erwiesene, unzureichende Versteuerung ergibt sich im Zusammenhang mit der, anstelle eingetauschter Kistenware, fiktiv versteuerten Containerware, wie dies etwa hinsichtlich der Rechnung…
…sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung auch nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird …
…dass entsprechend den oben dargestellten, sich aus der Judikatur des VwGH ergebenden Grundsätzen die tatsächlichen Kosten (in Form der beantragten Kilometergelder) als Werbungskosten anzuerkennen sind. Es ergeben sich daher folgende als Werbungskosten (Fahrtkosten) antragsgemäß zu berücksichtigende Beträge: | Jahr | Betrag | 2001 | öS…