…und forderte sie gleichzeitig auf, innerhalb von drei Monaten entweder den Nachweis der ordnungsgemäßen Erledigung des Versandverfahrens oder Unterlagen über die dem Versandschein zu Grunde liegende Ware zu erbringen. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2003 teilte die Bf. der EZV mit, dass sie wiederholt mit…
…die ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung dient in erster Linie die Austrittsbestätigung auf dem Exemplar 3 des Einheitspapiers (Normalverfahren) oder dem Handels- oder Verwaltungspapier (Vereinfachtes Verfahren). In begründeten Ausnahmefällen können auch solche Unterlagen anerkannt werden, die als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des…
…Zuge umfangreicher Ermittlungen stellte sich heraus, dass die auf der Rückseite mittels Stempelabdruck angebrachten Erledigungsvermerke der Bestimmungszollstelle (Zollamt Klingenbach) der verfahrensgegenständlichen Versandscheine gefälscht waren. Da seitens der Bf der Nachweis der ordnungsgemäßen Beendigung des Versandverfahrens nicht erbracht werden konnte, wurde vom Hauptzollamt Wien mit Bescheid…
…Von der Bf. konnten auch keine Alternativnachweise nach Art. 365 Abs.2 oder 3 ZK-DVO vorgelegt werden. Das Such- und Erhebungsverfahren wurde somit zu Recht eingeleitet. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Beweislast für den Nachweis der ordnungsgemäßen Beendigung des Versandverfahrens gemäß Art…
…Zollamt im angefochtenen Bescheid von der ordnungsgemäßen Gestellung und damit von der ordnungsgemäßen Beendigung des Versandverfahrens aus. Entgegen der Annahme des Zollamtes liege aber auch keine offensichtliche (oder "grobe") Fahrlässigkeit des Mitarbeiters der Bf. vor. Vielmehr handle es sich bei der falschen Ortsangabe im österreichischen…
…hatte im Auftrag der Hauptverpflichteten den verfahrensgegenständlichen PKW gemeinsam mit vier weiteren PKW, die allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, nach Hamburg zu befördern. Da das Exemplar 5 der erwähnten Versandanmeldung als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens nicht wie vorgesehen beim Hauptzollamt…
…einer Halle oder das Einlagern der Ware in einem Zolllager, gegeben hätte, die einerseits den Eintritt eines Schadens abgewehrt, andererseits aber auch die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens ermöglicht hätten. Die Bf. vermochte somit nicht im Sinne des § 5 ZollR-DG den Nachweis zu erbringen bzw…
…hatte im Auftrag der Hauptverpflichteten die verfahrensgegenständlichen PKW gemeinsam mit drei weiteren PKW, die allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, nach Hamburg zu befördern. Da das Exemplar 5 der erwähnten Versandanmeldung als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens nicht wie vorgesehen beim Hauptzollamt…
…Gestellung bei der Bestimmungsstelle in Hamburg unterblieben ist. Das als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens dienende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung langte beim Hauptzollamt Graz als Abgangsstelle nicht ein. Für das Hauptzollamt Graz stand damit fest, dass der PKW der zollamtlichen Überwachung…
…folgenden Inhalts: "Datum: 25.01.2010 Anschrift: Firma R des K, Adr1inI Bestätigt aufgrund der ordnungsgemäßen Montage und Lieferung, dass er/sie am Datum (leer) folgendes Motorrad: Marke FLHTC Hersteller Harley-Davidson Fahrgestellnummer XX1 Motornummer (leer) Baujahr 2002 Farbe (leer) gemäß Rechnung vom 25.01…
…kein Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens vor. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mir Schreiben vom 28. Juni 2002 binnen offener Frist Beschwerde erhoben und wiederholend auf die in Spanien erfolgte Verzollung des Versandscheingutes hingewiesen. Die Bf. rügt darin das Verhalten der spanischen…
…wäre. Mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen nachstehendes ausgeführt: Die Bf. habe keine Nachweise vorgelegt, welche gemäß Artikel 365 Abs.2 und 3 ZK-DVO, als Alternativnachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens…
…wäre. Mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen nachstehendes ausgeführt: Die Bf. habe keine Nachweise vorgelegt, welche gemäß Artikel 365 Abs.2 und 3 ZK-DVO, als Alternativnachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens…
…wäre. Mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen nachstehendes ausgeführt: Die Bf. habe keine Nachweise vorgelegt, welche gemäß Artikel 365 Abs.2 und 3 ZK-DVO, als Alternativnachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens…
…€; Dienstgeberbeitrag: 6.070,53 €) sei am 16. Juni 2003 mittels FinanzOnline übermittelt worden. In der Annahme, dass die Meldung ordnungsgemäß erfolgt sei, habe die Bw die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Da die gleichzeitig beantragte Rückzahlung des verbleibenden Guthabens aber nicht erfolgt sei, seien…
…vorgelegt, auf welcher die Tätigkeiten der Gattin vermerkt worden wären. Des Weiteren seien Wochenberichte, welche laufend an den Auftraggeber des Bw. gesandt worden seien, sowie Listen mit den DHL-Zustellungen (Pakete) vorgelegt worden. Nach Ansicht des Betriebsprüfers wäre damit jedoch ebenso kein Nachweis erbracht worden…
…Einschränkungen, sodass auch ein Nachweis durch den Steuerpflichtigen bzw. in eventu eine angemessene Schätzung gemäß § 184 BAO in Betracht komme. Bei ausländischen Investmentfonds hingegen, bei denen die Erträge nicht durch einen steuerlichen Vertreter im Inland nachgewiesen würden, komme zwingend die pauschale Ermittlung der Erträge gemäß …
…Verwendungsfrist der 10. Jänner 2001 ausgewiesen. Mit Vorhalt vom 28. Februar 2001 wurde die Bf. vom Hauptzollamt Wien eingeladen, zumal die Verwendungsfrist abgelaufen und dem Zollamt die ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens nicht nachgewiesen worden war, innerhalb von drei Wochen den Verwendungsschein und näher bezeichnete Nachweise…
…vorliegenden Verfahrens sind, nach Hamburg zu befördern. Da innerhalb der vorgesehenen Frist von zehn Wochen nach Ablauf der Gestellungsfrist beim Hauptzollamt Graz als Abgangsstelle das Original des Exemplars 5 der oben genannten Versandanmeldung (als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens) nicht einlangte, eröffnete das…
…müsste. Dieser Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens wäre durch Vorlage eines in einem Drittland ausgestellten Zollpapiers über die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr oder einer Abschrift oder Fotokopie dieses Papiers möglich. Diese Abschrift oder Fotokopie müsse entweder von der Stelle, die…