Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 18. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2002 entschieden: Die Berufung betreffend Einkommensteuer 1998, 2000, 2001 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.R., vom 11. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsweber…
…1996, 94/13/0047). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die Unbilligkeit…
…beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden." Mit der vorliegenden Berufung wird vorerst das Vorliegen der objektiven Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…
…nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben (vgl…
…Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden." Das Finanzamt hat diese vom VwGH vertretene Rechtsansicht bereits im Erstbescheid vom 9.12.1999 vertreten und es ist daher zu keiner, wie in …
…diesbezügliche Beurteilung entzieht sich jedoch - was später noch näher zu begründen sein wird - der Zuständigkeit des Unabhängigen Finanzsenates. Die Abgabenbehörde muss, wenn eine Partei eine für sie nachteilige Tatsache bestreitet, den Bestand dieser Tatsache nicht im naturwissenschaftlich-mathematisch exaktem Sinn nachweisen (VwGH 23.2.1994…
…der darin besteht, dass Anspruchszinsen schlichtweg nur mögliche Zinsenvorteile bzw. -nachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (311 BlgNR 21. GP, 196). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. -nachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos…
…in Kauf, indem er eben keine "wie auch immer geartete" finanzmathematische Methode vorgeschrieben habe, sondern von der Maßgeblichkeit der linearen Abgrenzung ausgehe. Der Fiskus habe Nachteile im Einzelfall hinzunehmen. Angesichts der vorgebrachten Argumente und des bis zum Jahr 2000 einheitlichen Meinungsstandes innerhalb der Finanzverwaltung, der…
…für die Monate November und Dezember 2000 bereits zu Grunde zu legen gewesen. Von einer "späteren Änderung der Rechtsauslegung zum Nachteil der Partei" kann somit für die Monate November und Dezember 2000 nicht gesprochen werden. Die Selbstberechnung für Oktober 2000 erfolgte zu einem Zeitpunkt…
…vom 18.10.2004 (Indiz 2): Das Verhalten des Leasinggebers sei nachvollziehbar, wenn man berücksichtige, dass es für den Leasinggeber auf lange Sicht wirtschaftlich nachteilig gewesen wäre, dem Bw. trotz voller Amortisation der Investition des Leasinggebers nach 36 Monaten den branchenüblichen Kauf zu einem wirtschaftlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., M., M.-Str. 7, vertreten durch die Dr. Elmar Giesinger Steuerberatungs GmbH, 6844 Altach, Bauern 17, vom 29. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Mag. Thomas Huemer, vom 8. Oktober 2004…
…zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Unstrittig ist nach dem Berufungsvorbringen sowohl der Beschuldigten Bw1 als auch des belangten Verbandes Bw2, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate…
…nicht nur über die B 17 mit zahlreichen Ortsdurchfahrten und - von wenigen kurzen Ausnahmen abgesehen - Geschwindigkeitsbeschränkungen auch im Freilandgebiet als nicht unvernünftig angesehen werden kann. Sind zwei Streckenvarianten bei Abwägung aller Vor und Nachteile jeweils im Wesentlichen für den Arbeitnehmer vernünftigerweise gleichwertig (nicht bloß zumutbar…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer KR Peter Latzel und Ing. Dietmar Alge als weitere Mitglieder des Senates in…
…und dem Sinn des § 217 BAO unvereinbar, einen Säumniszuschlag in Fällen festzusetzen, in denen dem Abgabepflichtigen durch sein Verhalten ein Nachteil und dem Abgabengläubiger dadurch, dass er zu einem früheren Zeitpunkt über das Geld verfügen konnte, ein Vorteil erwachsen ist. Dies würde beispielsweise in jenen…
…nicht absolut schützungswürdig (Stoll, wie oben, S. 2820). Die Ermessensentscheidung hat sowohl zum Vor- wie auch zum Nachteil der Partei zu erfolgen, weil der Sinn des Gesetzes nur darin gesehen werden kann, dass Fehler der angeführten Art grundsätzlich zu beseitigen sind. Eine Ausnahme davon ist…
…Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden." Gemäß § 3 Zi. 3 NoVAG sind von der Normverbrauchsabgabe befreit Vorgänge in Bezug auf Fahrschulfahrzeuge, Miet-…
…zur Kenntnis gelangten Umstände ergaben, so hat die Bw. den damit verbundenen Nachteil zu tragen. Da in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Bw. für das Jahr 1996 Fortbildungskosten in Höhe von S 153.640,93 als Betriebsausgaben geltend gemacht worden waren, ohne den unmittelbaren Zusammenhang…
…des § 1118 ABGB und § 30 Abs. 2 Zif 3 MRG (Mietzinsrückstand, erheblich nachteiliger Gebrauch, grob ungehöriges Verhalten)." Einem im Zuge der Berufung als Anlage E vorgelegten Schriftstück mit dem Titel "Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom", ist Folgendes zu entnehmen: 1. Wie schon vor Vertragserrichtung vereinbart, zahlt…