…keine für ihn erkennbare Handlungen gesetzt. Die Voraussetzungen für einen Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO seien somit erfüllt. Zu dem Antrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 1 BAO (Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961) sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85 BAO) der Parteien ohne unnötigen Aufschub…
…der gesetzlich vorgesehenen Frist ein Antrag gestellt wird. Ein Antrag auf "Aufhebung" eines Bescheides - im gegenständlichen Verfahren des Einkommensteuerbescheides 2001 - ist hingegen nicht Ziel dieser Verfahrensbestimmung - abgesehen davon, dass die weiteren Voraussetzungen (Darlegung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein grobes Verschulden, Nachholen der versäumten Handlung…
…Mai 2006 erfolgt. Der hiermit gestellte Wiedereinsetzungsantrag sei somit zeitgerecht nach Maßgabe des § 308 Abs. 3 BAO innerhalb von drei Monaten nach Aufhören des unvorhersehbaren Ereignisses eingebracht worden. - Nachholen der versäumten Handlung: Die entsprechenden Anträge betreffend die Anerkennung der L als Gruppenmitglied einer Unternehmensgruppe nach…
…Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen.…
…Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Erstellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen …
…die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handle. Gemäß § 308 BAO sei dieser Antrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses einzubringen. Spätestens gleichzeitig mit dem Antrag habe der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen.…
…der die Frist wahrzunehmen war, gestellt werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Das Schreiben vom 21.12.2006 ist aus folgenden Gründen als ein Antrag im Sinne des § 308 BAO zu werten: Gemäß den Auslegungsregeln und auch der…
…brachte der Bw. den Vorlageantrag ein. Ein nochmaliges Ersuchen seitens des Finanzamtes, die mit 22. Jänner 2002 bereits angeforderten Belege, vorzulegen, blieb unter Hinweis der steuerlichen Vertretung des Bw. auf eine plötzliche Erkrankung und dem Bemühen, die versäumte Handlung bis zum 10. Juni 2002 nachholen…
…Abs. 3 letzter Satz BAO ist somit eine der notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen, um einen Wiedereinsetzungsantrag einer positiven Erledigung zuführen zu können, dass spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung - im vorliegenden Fall die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Mutwillensstrafen - nachzuholen ist. Diese…
…Auch diesfalls hätte die versäumte Handlung - nämlich die Berufung - zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachgeholt werden müssen. Die im Vorlageantrag angeführten Argumente, wonach die urgierte "Nachholung der versäumten Handlung" aus dem Betreff des Schreibens vom 28.6.2002 ersichtlich sein sollte und die Vermutung des steuerlichen…
…Denn gemäß § 308 Abs 3 BAO ist spätestens mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung, im vorliegenden Fall somit die Berufung, nachzuholen. Der Bw hat jedoch diese Handlung nicht nachgeholt. Mangels Nachholung der versäumten Handlung wäre daher einem Wiedereinsetzungsantrag ohnehin der Erfolg versagt. Ein derartiger Mangel…
…Verfahren vorerst ohne nähere Überprüfung der Erklärungsangaben durchgeführt worden sei. Nachdem das Ersuchen um Vorlage der betreffenden Sanierungsaufwendungen unbeantwortet blieb, erging seitens des Finanzamtes am 27. April 2010 ein diesbezügliches Erinnerungsschreiben an den Bw., mit dem abermaligen Ersuchen um Nachholung der versäumten Handlung. Gegenständliches Schreiben…
…eines Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden muss. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Seitens der Sachwalterin wird im Schreiben vom 23. September 2008 (Postaufgabetag 27. September 2008) lediglich ausgeführt, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung…
…Mangel, dass der Freibetrag für investierte Gewinne nicht wie nach dem klaren Gesetzeswortlaut gefordert, im Anlageverzeichnis bei den jeweiligen Wirtschaftsgütern ausgewiesen ist, stellt keinen inhaltlichen Mangel des Antrages dar, sondern es wurde damit vielmehr das Versäumnis, spätestens mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen, aufgezeigt…
…Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen.…
…Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen (§ 167 Abs. 2, 3 FinStrG). Ziel der analog zum Abgabenverfahren geregelten Wiedereinsetzung [§ 308 Bundesabgabenordnung (BAO)] in den vorigen Stand ist es, jene Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen, dass sie ohne grobes Verschulden eine (prozessuale) Frist versäumt hat…
…Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen.…
…zunächst pflichtwidrig unterlassen worden ist, später nachgeholt wird. Eine besondere Darlegung ist in diesem Fall nicht zu fordern, weil die Verfehlung schon mit der Nachholung der versäumten Handlung zum Ausdruck gebracht wird. Bei Selbstbemessungsabgaben kann die Selbstanzeige demnach durch bloße Entrichtung erstattet werden (Fellner, FinStrG, …
…Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen.…
…worden, sodass die vom Finanzamt Feldkirch festgestellte versäumte Handlung bereits nachgeholt worden und daher eine neuerliche Nachholung der versäumten Handlung nicht erforderlich sei. Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Einbringung eines Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Feldkirch vom 28…