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UFSW RV/3046-W/09Nachfolgerhaftung nur bei Übernahme eines lebensfähigen Unternehmens für Abgaben, die vor der Übernahme entstanden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2010

…die Lage versetzen würden, ohne wesentliche Unterbrechung und ohne bedeutsame Investitionen einen Betrieb fortzuführen (VwGH 22.4.1986, 85/14/0165). Bereits die Verschaffung der Verfügungsmacht über den übernommenen Betrieb begründe die Tatbestandsvoraussetzung einer Nachfolgehaftung im Sinne des § 14 BAO. Entscheidend wäre, ob das wirtschaftliche…

UFSW RV/0482-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…so genanntes Präsentationsrecht enthält. Die Berufungswerberin ist gemäß Punkt V des Vertrages jederzeit berechtigt, der Servitutsgeberin einen geeigneten Nachfolger in der Ausübung des Fruchtgenussrechtes namhaft zu machen. Mangels Judikatur zur vertraglichen Fruchtgenusseinräumung wird auf die Judikate des Verwaltungsgerichtshofes zu Bestandverträgen verwiesen, da die Einräumung eines…

UFSW RV/0481-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…so genanntes Präsentationsrecht enthält. Die Berufungswerberin ist gemäß Punkt V des Vertrages jederzeit berechtigt, der Servitutsgeberin einen geeigneten Nachfolger in der Ausübung des Fruchtgenussrechtes namhaft zu machen. Mangels Judikatur zur vertraglichen Fruchtgenusseinräumung wird auf die Judikate des Verwaltungsgerichtshofes zu Bestandverträgen verwiesen, da die Einräumung eines…

UFSW RV/0480-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…so genanntes Präsentationsrecht enthält. Die Berufungswerberin ist gemäß Punkt V des Vertrages jederzeit berechtigt, der Servitutsgeberin einen geeigneten Nachfolger in der Ausübung des Fruchtgenussrechtes namhaft zu machen. Mangels Judikatur zur vertraglichen Fruchtgenusseinräumung wird auf die Judikate des Verwaltungsgerichtshofes zu Bestandverträgen verwiesen, da die Einräumung eines…

UFSW RV/0479-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…so genanntes Präsentationsrecht enthält. Die Berufungswerberin ist gemäß Punkt V des Vertrages jederzeit berechtigt, der Servitutsgeberin einen geeigneten Nachfolger in der Ausübung des Fruchtgenussrechtes namhaft zu machen. Mangels Judikatur zur vertraglichen Fruchtgenusseinräumung wird auf die Judikate des Verwaltungsgerichtshofes zu Bestandverträgen verwiesen, da die Einräumung eines…

UFSI RV/0102-I/06Kein Säumniszuschlag bei termingerechter Lohnsteuerabfuhr auf ein unzutreffendes Abgabenkonto iZm einer Umgründungsmaßnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X., vom 14. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. vom 15. März 2005 über die Festsetzung eines Säumniszuschlages entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…

UFSI RV/0061-I/07Zusammenrechnung der zugewendeten positiv und negativ bewerteten Gesellschaftsanteile bei einer einheitlichen Schenkung auf den Todesfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.10.2009

…folgende Prüfungsfeststellungen: "Tz 6 Schenkung auf den Todesfall durch Mag. pharm C.Mit 15.12.2002 wurden zwischen sämtlichen Beteiligten, jeweils mittels Gesellschaftsvertrag, Nachfolgeregelungen betreffend die Gesellschaftsanteile des Mag. pharm C. an der Apotheke-1, an der Apotheke-2 und an der Apotheke-3 getroffen…

UFSF RV/0029-F/061. Keine steuerbefreiende Rückgängigmachung bei vereinbarungsgemäßer Namhaftmachung des Ersatzkäufers 2. Der endgültige und nicht der vorläufige Kaufpreis als maßgebliche Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.03.2006

…Abs. 1 Z 1 GrESt betrifft. In der strittig verbliebenen Frage betreffend die maßgebliche Bemessungsgrundlage schließt sich der Senat dem Standpunkt des Finanzamtes an. Aus den nachfolgend angeführten Gründen ist auch der Senat der Überzeugung, dass der endgültige Kaufpreis die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die GrESt (…

UFSW RV/0628-W/04Fällt der Übergabsvertrag unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…vereinbart. Als Mass zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 1996 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgrösse für diesen Vertrag dient die für den Monat Juli zweitausend errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten…

UFSI RV/0005-I/03Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung gegenüber dem Gesamtrechts­nachfolger mehrere Jahre nach Beendigung des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Markus Zoller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) vom 26. August 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert…

UFSW RV/2646-W/09Vermietung eines Friseurlokals ohne Einrichtung und Kundenstock ist kein Betrieb gewerblicher Art (BgA).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…persönlichen Fähigkeiten der im Dienstleistungsbetrieb tätigen Personen abhängt. In diesem Zusammenhang wurde es im Hinblick auf die Übertragung des Kundenstocks als unbeachtlich angesehen, dass der Betriebsvorgänger den Betrieb als "Herrenfriseur" und dessen Nachfolgerin diesen Betrieb als "Damenfriseur" geführt hat (vgl. VwGH 17.12.1991, Zl…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3

Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen) Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden. Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise als Geschäftsführer der den Kundenstock der erwerbenden Kapital- oder Personengesellschaft…

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 3/4

§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stellt die Nachfolgerbestimmung der mit BG vom 18. Dezember 1979, BGBl Nr. 550, in § 3 EStG 1972 eingefügten Z 14a dar. Normzweck dieser Vorgängerbestimmung war, die damals auf dem internationalen Anlagenbausektor gestiegenen Konkurrenzverhältnisse national durch Schaffung der konkreten…

UFSW FSRV/0049-W/05Beschwerde durch aktiv nicht legitimierten Verteidiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.06.2005

…2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn W.N., vertreten durch die Firma Steuerberatungs-GmbH als Nachfolger der Firma Steuerberatungs-OHG, beide Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11…

UFSF RV/0158-F/06Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2007Teil 2/2

noch ein einziges Mal und zwar vom 16. bis 19. Jänner 2003 zwecks Aufräumen und Besprechung mit Nachfolgerin in W. aufgehalten. Hat die Bw. ihren Haushalt aber bereits im Jahr 2002 nach V. verlegt, können im Streitjahr im Zusammenhang mit der Wohnung in D schon…

UFSW RV/2434-W/08"Großmutterzuschuss" ein Tag vor Verschmelzung der Enkelgesellschaft auf die Zwischengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2012

…15. Oktober 2012 durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Mag. Ilse Rauhofer, Helmut Tomek und Christian Gerzabek über die Berufung der BW-NEU als Nachfolger der ENKELGESELLSCHAFT, ADRESSE, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ADRESSE, gegen…

UFSL RV/0379-L/06Einräumung des Wohnrechts an die Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2006

…sich der Übergeber für sich und als Abgeltung für die auf den Vertragsliegenschaften geleisteten Arbeiten auch für seine Ehegattin MP (die Berufungswerberin) aus und es verpflichtet sich der Übernehmer für sich und seine Nachfolger im Besitz des Vertragsobjektes den beiden Berechtigten vollkommen kosten- und abzugsfrei…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3

…Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen) Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden. Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3

…Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen) Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden. Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3

…Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen) Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden. Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise…