Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M N, H,M, vertreten durch B SteuerberatungsgmbH, W,L, vom 17. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes XX, vertreten durch F, vom 15. Jänner 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO…
…zu prüfen, ob die konkret gewählte Bildungsmaßnahme auf Grund ihrer Art unzweifelhaft sinnvoll für eine bestimmte berufliche Tätigkeit war. Die Nützlichkeit der Fortbildungsmaßnahme für den Beruf reicht für diese Annahme noch nicht. So ist etwa der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 14.12.2006, 2002…
…der einerseits ausdrücklich zugesteht, dass eine Sprachausbildung in [Land] keine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme des Erststudiums durch seine Tochter darstellt, andererseits jedoch auf die Nützlichkeit der Bildungsmaßnahme verweist, indem er ausführt, im zweiten Studienabschnitt wären mindestens zwei Semester an einer Universität des nicht deutschsprachigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vom 22. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 20. April 2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Bescheide betreffend die Einkommensteuer 2002 bis 2004, die Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2004, sowie vom 21…
Dieser Ansicht ist beizupflichten, da das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 24. August 2000 (DBA Deutschland, BGBl. III, 2002/182) in seinem Art. 18 Abs. 2 vorsieht…
…Vorteil des Bestandgebers erbracht anzusehen sind (auch davon ist im Streitfall auszugehen, zumal der Bw ja zugleich als Mieter und als Vermieter auftritt); auf die objektive Nützlichkeit kommt es im Gegensatz zu § 10 MRG nicht an. Ein derartige Anspruch entsteht erst mit Beendigung des Mietverhältnisses…
…dass sie mit dem Gedanken spielte, sich einmal selbständig zu machen, und sie in diesem Zusammenhang wohl auch schon damals die Nützlichkeit der absolvierten Seminare für eine allfällige zukünftige selbständige Tätigkeit in Erwägung gezogen hatte, so vermochte dieser beschriebene, allenfalls nur vage bestehende innerliche Entschluss…
…die nicht nur für eine Vielzahl von anderen Berufssparten, sondern auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten in der Privatsphäre von Bedeutung seien. Die bloße Nützlichkeit von diversen Kurs- bzw. Lehrinhalten sei für die Anerkennung von Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 jedoch nicht ausreichend. Mit Berufungseingabe vom…
…berufliche Tätigkeit förderlich seien, ein Nachweis für eine ausschließliche berufliche Veranlassung sei aber nicht erbracht worden. Eine bloße Nützlichkeit eines Aufwandes sei für eine Anerkennung als Werbungskosten aber nicht ausreichend. In der fristgerecht auf elektronischem Weg eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, es sei in…
…seien daher der privaten Sphäre der Berufungswerberin zuzuschreiben und nicht als Werbungskosten absetzbar. Bei den Honoraren für die psychoanalytische Einzeltherapie handle es sich um gemischt veranlasste Aufwendungen, die aufgrund ihrer Nützlichkeit für die allgemeine Lebensführung dem nicht abzugsfähigen Bereich der allgemeinen Lebensführung gemäß § 20 Abs…
…Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen von allgemeinem Interesse seien nicht abzugsfähig, woran auch die eventuelle berufsbezogene Nützlichkeit nichts ändern könne. In seiner Berufung führte der Berufungswerber aus, die Ausbildung zum "Trainer für prozessorientierte Gruppenarbeit" sei eine wichtige Grundlage für seine im Auftrag der Öffentlichkeit ausgeübte Tätigkeit.Sie…
…sei. Insofern seien die üblichen Arbeitszimmerkriterien im Streitfall nicht heranzuziehen. Es wurde auf die allfällige Nützlichkeit eines Lokalaugenscheines hingewiesen. Am 8.2.2007 wurde durch die Referentin des unabhängigen Finanzsenates ein Lokalaugenschein bei der Berufungswerberin an der Adresse N, durchgeführt (es wird darauf hingewiesen, dass…
…nicht nur für eine Vielzahl anderer Berufsparten von Bedeutung seien sondern auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten ganz allgemein im Zusammenhang von Menschen. Die bloße Nützlichkeit sei für die Anerkennung als Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 jedoch nicht ausreichend. b) Berufung In der Berufung vom 16…
…ein nicht abzugsfähiger Aufwand vor. Eine Aufwendung für Tanz sei wie eine solche für Sport wohl von allgemeinem Interesse und diene daher grundsätzlich der privaten Lebensführung. Eine etwaige berufliche Nützlichkeit sei nicht ausschlaggebend. Um zum Abzug als Werbungskosten zu berechtigen, müsse der Nachweis der beruflichen…
…Fenster erneuert und eine Vollwärmeschutz angebracht worden. Mit Schreiben vom 16.1.2006 wurde der Berufungswerberin von der erkennenden Behörde bezüglich der NLP-Practitioner Ausbildung vorgehalten, dass die bloße Nützlichkeit des Aufwandes als Anerkennung nicht ausreichend sei, vielmehr müsse eine fast ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegen…
…und mir die notwendige Qualifikation für meine tägliche Arbeit bringt. Für die Zeit des NLP-Kurses wurde ich von meinem Arbeitgeber bei laufendem Gehalt freigestellt, was auch die Nützlichkeit der Ausbildung bzw. die berufliche Veranlassung des Kursbesuches aufzeigt und bestätigt. Zur geforderten Notwendigkeit ist auszuführen…
…werden, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (vgl. VwGH 30.5.2001, 2000/13/0163). Die bloße Nützlichkeit eines Aufwandes ist diesfalls für die Anerkennung als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten nicht ausreichend (vgl. VwGH 17.9.1996, 92/14/0173). Nur…
…werden, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (vgl. VwGH 30.5.2001, 2000/13/0163). Die bloße Nützlichkeit eines Aufwandes ist diesfalls für die Anerkennung als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten nicht ausreichend (vgl. VwGH 17.9.1996, 92/14/0173). Nur…
…Eine gegenteilige Rechtsauffassung, nämlich die Anerkennung von Aufwendungen, bei denen ihrer Art nach die Möglichkeit einer privaten Veranlassung gegeben ist, lediglich bei Nachweis bzw. Glaubhaftmachung einer beruflichen Nützlichkeit, würde nicht nur gegen das strikte Aufteilungsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988…
…nicht in Abrede gestellt, doch ist die (bloße) Nützlichkeit für sich allein nicht ausreichend um das von der Rechtsprechung in solchen Fällen geforderte Kriterium der beruflichen Notwendigkeit - und somit eine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung - als gegeben anzusehen (vgl VwGH 14.12.2006, 2002/14/0012…