…Da keine Zwangs- und Ordnungsstrafe verhängt worden sei, sei sie mit Null festzusetzen. Eine Mutwillensstrafe könne nicht unter Zwangs- und Ordnungsstrafe verbucht werden, dies stelle eine rechtswidrige Scheinbuchung dar. Die Belastung des Steuerkontos mit S 3.000,00 sei aufzuheben und rückwirkend mit Datum 4…
…9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Mutwillensstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…März 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14. Februar 2012 betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine russische Staatsangehörige, bezieht nach der Aktenlage auf Grund ihres Antrages…
…vom 5. März 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14. Februar 2012 betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe,entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine russische Staatsangehörige, bezieht nach der Aktenlage auf…
…der Behörde gefordert habe, obwohl derartige Ansuchen bereits über einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahren laufend abgewiesen worden seien, und ihm daher die Nutz- und Zwecklosigkeit seiner Ansuchen bewusst gewesen sei. Die Festsetzung der Mutwillensstrafe sei erforderlich gewesen, weil der Bw. die Tätigkeit der…
…durch Mag. Jürgen Großschedl, vom 24. September 2004 betreffend Mutwillensstrafen in Höhe von 400,00 € in Zusammenhang mit Anbringen betreffend K. (StNr.: xxx/xxxx) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: In Zusammenhang mit der Berufung vom 7. Juli 2004 gegen den Einkommensteuerbescheid…
…dem angefochtenen Bescheid, zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2001 bzw. der Einkommensteuerbescheide für…
…dass die Bw. keine Zwangs- und Ordnungsstrafe erhalten habe. Am 30. Juli 2004 erließ die Abgabenbehörde erster Instanz eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus, dass unter das Abgabenartensymbol Zwangs- und Ordnungsstrafe auch die Mutwillensstrafe unterzuordnen sei. Am 6. August 2004 beantragte die Bw. die Entscheidung…
…Jahr 2001 gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis S 5.000,00 verhängen. Gemäß § 111 Abs.1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer…
…1 lit. a nur einen Geldfluss als Gegenleistung anerkennen wolle, sei ihre Definition des Geldflusses von eminenter Bedeutung. Die Mutwillensstrafe entlasse die Abgabenbehörde nicht aus der gesetzlich Verpflichtung, die Frage schon wegen der Wahrung der Menschenrechte zu beantworten. Die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wird beantragt…
…angefochtenen Bescheid, zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1995 bis 2001 dar. Das Finanzamt…
…zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich des Feststellungsbescheides für 2001 dar und wies darauf hin, dass sich bereits…
…Rechtsanwalt, Adresse-1, I. vom 4. Februar 2013 gegen den Bescheid über die Festsetzung einer Mutwillensstrafe des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. Jänner 2013 II. vom 25. Juli 2013 gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln…
…März 2011 betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe A) Berufung gegen Vorlageverständigung (UFS 8.8.2011, RV/0272-S/11 ) Die der hier zu beurteilenden Berufung vorangegangenen Verfahren wurden im Kern bereits in der…
…vom 22. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 27. Oktober 2011 betreffend Mutwillensstrafe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird festgehalten: Am 20./24. Mai 2011 erhielt der Bw. vom Finanzamt ein Informationsschreiben betreffend…
…eine rechtwidrige Scheinbuchung, die nicht ausschließe, dass irgendwann einmal die rechtskonforme Buchung über die relevante Mutwillensstrafe doch noch erfolgen werde und somit eine Strafe doppelt vorgeschrieben werde. Die unverständliche Hartnäckigkeit der Abgabenbehörde stelle eine Verletzung des gesunden Rechtsempfindens eines vernünftig denkenden Menschen dar. Die Bw…
…Februar 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14. Februar 2012, betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine russische Staatsangehörige, bezieht nach der Aktenlage auf Grund ihres Antrages…
…wird, dass Gegenstand der Berufung nicht die Buchung auf einem Abgabenkonto sei, sondern die Buchungsmitteilung vom 22. März 2004. In dieser Buchungsmitteilung sei nicht die Zahlung einer Mutwillensstrafe vorgeschrieben worden, sondern die Zahlung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe. Es handle sich um eine rechtswidrige Scheinbuchung. Diese…
…April 2005 ausgesetzt, da zu der Frage der Verbuchung einer Mutwillensstrafe seit Jahren unter GZ 2004/13/0111-2 ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, von dessen Ausgang die Entscheidung im offenen Berufungsverfahren abhängig ist. Es war jedoch verfehlt einen neuerlichen Abrechnungsbescheid zum selben Buchungstag…
…18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg den Antrag, mit der Begründung der Bescheid über die Festsetzung einer Mutwillensstrafe sei in einem ordentlichen Rechtsmittelverfahren anzufechten gewesen, ab. Es läge keine Meinungsverschiedenheit betreffend die Verbuchung der Bescheide und somit keine Veranlassung einen Abrechnungsbescheid zu erlassen, vor. Dagegen…