…Röcklbrunnstraße 35, 5020 Salzburg vom 29. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. September 2021 betreffend Festsetzung einer Mutwillensstrafe zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine…
…Da keine Zwangs- und Ordnungsstrafe verhängt worden sei, sei sie mit Null festzusetzen. Eine Mutwillensstrafe könne nicht unter Zwangs- und Ordnungsstrafe verbucht werden, dies stelle eine rechtswidrige Scheinbuchung dar. Die Belastung des Steuerkontos mit S 3.000,00 sei aufzuheben und rückwirkend mit Datum 4…
…9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Mutwillensstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Mutwillensstrafen 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Beschwerdeverfahren die Verwaltungsgerichte die Obliegenheiten und Befugnisse, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind. Die Verwaltungsgerichte haben im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach § 269 Abs 1 BAO Mutwillensstrafen (§ 112a BAO) erstmals festzusetzen. Diese Festsetzungen werden dann erforderlich sein, wenn sie der Erreichung der Verfahrensziele dienen…
…Finanzen, Zahl: BMF-X2, vom 3.06.2019, zugestellt am 11.06.2019, betreffend Verhängung einer Mutwillensstrafe gemäß § 112a der Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art 133 Abs. 4…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache A gegen den am 5. Dezember 2014 ausgefertigten Bescheid des Finanzamt B betreffend Festsetzung einer Mutwillensstrafe nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Abs…
…März 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14. Februar 2012 betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine russische Staatsangehörige, bezieht nach der Aktenlage auf Grund ihres Antrages…
…vom 5. März 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14. Februar 2012 betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe,entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine russische Staatsangehörige, bezieht nach der Aktenlage auf…
…der Behörde gefordert habe, obwohl derartige Ansuchen bereits über einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahren laufend abgewiesen worden seien, und ihm daher die Nutz- und Zwecklosigkeit seiner Ansuchen bewusst gewesen sei. Die Festsetzung der Mutwillensstrafe sei erforderlich gewesen, weil der Bw. die Tätigkeit der…
…durch Mag. Jürgen Großschedl, vom 24. September 2004 betreffend Mutwillensstrafen in Höhe von 400,00 € in Zusammenhang mit Anbringen betreffend K. (StNr.: xxx/xxxx) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: In Zusammenhang mit der Berufung vom 7. Juli 2004 gegen den Einkommensteuerbescheid…
…dem angefochtenen Bescheid, zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2001 bzw. der Einkommensteuerbescheide für…
…dass die Bw. keine Zwangs- und Ordnungsstrafe erhalten habe. Am 30. Juli 2004 erließ die Abgabenbehörde erster Instanz eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus, dass unter das Abgabenartensymbol Zwangs- und Ordnungsstrafe auch die Mutwillensstrafe unterzuordnen sei. Am 6. August 2004 beantragte die Bw. die Entscheidung…
…Jahr 2001 gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis S 5.000,00 verhängen. Gemäß § 111 Abs.1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer…
…1 lit. a nur einen Geldfluss als Gegenleistung anerkennen wolle, sei ihre Definition des Geldflusses von eminenter Bedeutung. Die Mutwillensstrafe entlasse die Abgabenbehörde nicht aus der gesetzlich Verpflichtung, die Frage schon wegen der Wahrung der Menschenrechte zu beantworten. Die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wird beantragt…
…angefochtenen Bescheid, zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1995 bis 2001 dar. Das Finanzamt…
…zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich des Feststellungsbescheides für 2001 dar und wies darauf hin, dass sich bereits…
…Rechtsanwalt, Adresse-1, I. vom 4. Februar 2013 gegen den Bescheid über die Festsetzung einer Mutwillensstrafe des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. Jänner 2013 II. vom 25. Juli 2013 gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln…
…März 2011 betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe A) Berufung gegen Vorlageverständigung (UFS 8.8.2011, RV/0272-S/11 ) Die der hier zu beurteilenden Berufung vorangegangenen Verfahren wurden im Kern bereits in der…
…die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, kann die Abgabenbehörde eine Mutwillensstrafe bis 700 Euro verhängen." § 305 der Bundesabgabenordnung (BAO) IdF BGBl I 2013/14 lautet: "Die Entscheidung über die Wiederaufnahme…