…weist im Rahmen seines Anwendungsbereichs das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus aktiver nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu. Nach Artikel 9 Abs 2 (sog. Monteurkllausel) kommt das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats bei einem weniger als 183 Tage dauernden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat --sog. kurzfristige Arbeitnehmerentsendung - allerdins nur dann…
…September 2007 bis 31. Dezember 2007 erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zukommt, wenn ein Fall der Arbeitskräftegestellung im Konzernverbund von Deutschland nach Österreich und somit ein Anwendungsfall der "183-Tage-Regel" bzw. "Monteurklausel" vorliegt. Dies insbesondere, wenn der Bw. für das Jahr 2007 weniger als…
…nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu. Nach Artikel 9 Abs. 2 (sog. Monteurklausel) kommt das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates bei einem weniger als 183 Tage dauernden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat - sog. kurzfristige Arbeitnehmerentsendung - allerdings nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder dort -…
…Ausdruck kommt. Art. 15 Abs. 2 OECD-MA sieht eine Durchbrechung vom Arbeitsortprinzip vor. Diese als 183-Tage-Regel bzw. Monteurklausel bezeichnete Bestimmungweist das Besteuerungsrecht an Vergütungen, die auf im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit entfallen, abweichend zu Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz OECD…
…ausgeübte unselbständige Arbeit zugewiesene Besteuerungsrecht nicht wahrgenommen hat. Art. 15 Abs. 2 DBA-Griechenland enthält eine Monteurklausel, die Art 15 Abs. 2 OECD-MA nachgebildet ist und sich von dieser nur hinsichtlich des Berechnungszeitraumes für die 183 Tage unterscheidet, der im konkreten DBA mit "betreffenden…
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stellt die Nachfolgerbestimmung der mit BG vom 18. Dezember 1979, BGBl Nr. 550, in § 3 EStG 1972 eingefügten Z 14a dar. Normzweck dieser Vorgängerbestimmung war, die damals auf dem internationalen Anlagenbausektor gestiegenen Konkurrenzverhältnisse national durch Schaffung der konkreten…
Folgt man dieser Judikaturlinie des EuGH steht damit aber außer Zweifel, dass die den Arbeitnehmerabsetzbetrag regelnde Bestimmung des § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung…
…von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Nach der sogenannten Monteurklausel kann unter drei Voraussetzungen der Ansässigkeitsstaat auch dann besteuern, wenn die Tätigkeit in einem anderen Staat ausgeübt wird. Diese Voraussetzungen sind a) der Arbeitnehmer hält…
…Nr. 361/1994). Für die auf die Montagezeiten in Rumänien, in der Türkei und in Thailand entfallenden Gehaltsteile steht aufgrund der sog. Monteurklausel (vgl. Art. 15 Abs. 2 der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien, der Türkischen Republik und…
…2008, S 286). Gegenständlich war der Berufungswerber aber nicht bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt, der ihn kurzfristig ins Ausland entsandt hätte, weshalb die sog. Monteurklausel von vorneherein für den gegenständlichen Fall keine Bedeutung hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 2. September 2009
…dass der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Bezüge, die auf Zeiten von Drittstaatsentsendungen eines Steuerpflichtigen entfallen, über die sog. Monteurklausel (vgl. die sog. Monteurklausel in den hier maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Frankreich und China, wonach das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat verbleibt…
…erzielt, die in Österreich zu versteuern sind). Für die auf die Montagezeiten in Rumänien, in der Türkei und in Thailand entfallenden Gehaltsteile steht aufgrund der sog. Monteurklausel (vgl. Art. 15 Abs. 2 der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien…
…Türkei), da auch die mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die dem Art. 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildete "Monteurklausel" (183-Tage-Regel) enthalten, bzw. Österreich mit einzelnen dieser Staaten (Serbien, Monaco) kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Die Einkommensteuerbescheide für 1995 bis 1999 werden in der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Messing Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Harald Hannak von der Walter, Zeinler & Partner, Steuerberatung GmbH, 1010 Wien, Tegetthofstraße 7, vom 7. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach…
Am 12. Juni 2002 hat die Bw. als Versicherungsnehmerin eine Montageversicherung abgeschlossen. Mitversichert waren sowohl das ErrichterkonsortiumEK ..., als auch die Unternehmer, Lieferanten und alle am Auftrag beteiligten Unternehmen, soweit der Wert der Aufträge bzw. Honorare in der Versicherungssumme enthalten ist. Die Prämie war zu einem…
Der Differenzbetrag sei der Bw. außerbilanzmäßig und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (Nettodifferenz 1992: ATS 4.684,09 + Vorsteuerkürzung 1992: ATS 468,41 = außerbilanzmäßige Zurechnung und verdeckte Ausschüttung 1992: ATS 5.152,50). Berufungsausführungen: Die vorgelegten Aufzeichnungen über Dienstreisen sollen nur die…