…2); 4.) Zurechnung fakturierter Leistungen (Vermittlungsprovision 1991; USt-Festsetzung 1992); 5.) Nichtanerkennung von Betriebsausgaben aufgrund familienhafter Mitarbeit der Ehegattin; 6.) Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten. Zur Frage eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses (Tz 14 BP-Bericht) habe der Bw bereits von Anbeginn bestritten, dass es…
…2. Aufl., Tz. 13 zu § 200). Zu 5.) - Mitarbeit Ehegattin (1984 - 1991) : Gemäß § 90 ABGB sind Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, die auch die Pflicht zum Beistand umfasst. Diese Beistandspflicht ist teils immaterieller, teils materieller Natur. Zum ersten Bereich gehören die Pflege im…
…Feststellung der Einkünfte und bewertete seine Entnahme mit EUR 180.000. Etwa 1 ½ Jahre später, im Jänner 2008, "bewertete" das Immobilienbüro "Makler_B" das Grundstück mit einem Substanzwertwert von gesamt EUR 486.400 ("Verkehrswertanalyse"). Es wich vom Gutachten I also um ca. 35% ab…
…finden sei, an, dass die Möbel eine Art "Bittleihe" gewesen seien. Das Finanzamt blieb bei seiner Ansicht und übergab den Bw. eine Aufstellung eines Immobilienbüros in X., wonach der frei vereinbarte Mietzins je m 2 netto, ohne Betriebskosten und Heizkosten nachfolgend angeführte Bandbreite aufweise. Die…
…der Verkaufspreis sei vom Berufungswerber festgelegt worden. Der Wert des mitveräußerten Inventars sei vom Mitarbeiter des Immobilienbüros bestimmt worden. Mit 18. August 2007 verlegte er seinen Hauptwohnsitz melderechtlich wieder zurück nach [Stadtort] in die Werkstatthaus. 1.2.4 Gründe für die Verlegung des Hauptwohnsitzes von…
…externe Zäsur: Durch den Zusammenschluss der Raiffeisenbank Vöcklabruck und Umgebung und Hausruck-Süd bekam BwM die Verantwortung über die Zielgruppe und Vertrieb der KMUs für das Gesamthaus übertragen. Zudem wurden die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Interessenkonflikte von Mitarbeiten verschärft, sodass die Geschäftsführung unmissverständlich zu erkennen gab…
…erfolgte jedoch eine externe Zäsur: Durch den Zusammenschluss der V-Bank und HS bekam BwM die Verantwortung über die Zielgruppe und Vertrieb der KMUs für das Gesamthaus übertragen. Zudem wurden die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Interessenkonflikte von Mitarbeiten verschärft, sodass die Geschäftsführung unmissverständlich zu erkennen gab…
…Dr. M. B. im Firmenwortlaut sollte infolge seines Berufes als Arzt nicht erfolgen, damit seine Reputation als Arzt und Wissenschaftler an der Universitätsklinik nicht mit einer "Geschäftstätigkeit" im Immobilienbereich belastet wird. In den Jahren 1987 und 1988 wurde das Unternehmen, It. Aktenlage Einzelunternehmen "Gertrud B."…
…Behördencharakter zukommt und die daher keinerlei amtliche und verbindliche Auskünfte erteilen kann. Auch ist in diesem Telefonvermerk weder angeführt welcher Funktionär dieser Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer die Auskunft erteilt hat und die Namen der zwei Immobilienbüros lauten, bei denen angeblich Erkundigungen eingeholt wurden. Auch ist aus…
…Generalsanierung (2000-2003: ca. € 183.000,00) in der Miete keine Berücksichtigung gefunden. Durch die Betriebsprüfung wurde auch der zu erzielende m²-Mietpreis überprüft und durch den Hausbesitzerbund (Hb) und durch ein in S ansässiges Immobilienbüro wurde der Prüferin mitgeteilt, dass im Prüfungszeitraum ein…
…Polyethylenfolien betrieben. Der Betrieb sei so organisiert worden, dass die Fertigung der Kunststofffolien ausschließlich durch fremdes Personal bewältigt worden sei, sodass keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt worden seien. Aus der Sicht des Prüfungsorganes sei das Betreiben von Maschinen ohne eigenes Personal denkunmöglich, was unrichtig sei, weil…
…der Berufung vorgebracht werde, ein Geschäftsführer einer kleinen bis mittleren GmbH erbringe für die Gesellschaft nicht nur rein klassische Geschäftsführertätigkeiten sondern auch Tätigkeiten, die sonst üblicherweise von einem Mitarbeiter durchgeführt werden könnten/müssten, die Geschäftsführervergütung werde daher für beide Leistungsbereiche gewährt, so spreche dies eher…
…der Berufung vorgebracht werde, ein Geschäftsführer einer kleinen bis mittleren GmbH erbringe für die Gesellschaft nicht nur rein klassische Geschäftsführertätigkeiten sondern auch Tätigkeiten, die sonst üblicherweise von einem Mitarbeiter durchgeführt werden könnten/müssten, die Geschäftsführervergütung werde daher für beide Leistungsbereiche gewährt, so spreche dies eher…
…Art der Tätigkeit, der langjährigen Erfahrung von Fr. W. in der Immobilienbranche und dem zeitlichen Umfang könne unter Anstellung eines Fremdvergleichs die Entlohnung von S 6.000,-- p.m. als angemessen angesehen werden. Die Tatsache, dass die Gehaltskosten beim Vermietungsobjekt F.R. angesetzt worden seien…
…Der Bw habe sich um den Ankauf und den Verkauf der Grundstücke gekümmert. Der Bw habe durch das Immobilienbüro seiner Gattin über entsprechende Unterlagen und einen Kundenkreis verfügt. Vom Bw sei ihm gesagt worden, dass man die Grundstücke mit Spezialvollmacht kaufe und dadurch keine Grunderwerbsteuer…
…Der Bw habe sich um den Ankauf und den Verkauf der Grundstücke gekümmert. Der Bw habe durch das Immobilienbüro seiner Gattin über entsprechende Unterlagen und einen Kundenkreis verfügt. Vom Bw sei ihm gesagt worden, dass man die Grundstücke mit Spezialvollmacht kaufe und dadurch keine Grunderwerbsteuer…
…Mitarbeiter beschäftigt werden. Bei Verwirklichung dieses Planes wäre mehr als die Hälfte des gesamten Objektes für eigene Bürozwecke verwendet worden. Der nicht zur Verwendung für eigene Bürozwecke geplante Gebäudeteil hätte als Büro weiter vermietet werden sollen. Im November/Dezember 1991 sei der Zweigstellenleiter eines Immobilienbüros…
…abschätzbar. Für seine Telefonate benütze er zu 90 % ein Autotelefon, sodass auch diese Möglichkeit für eine Abschätzung der Aufenthaltsdauer nicht aussagekräftig sei. Zu 7.: Das Schreiben des Immobilienbüros sei deshalb nach Österreich gegangen, weil sich auch das Objekt in Österreich befinde, welches verkauft werden soll…
…haben): Diktat Dr. R.: Der steuerliche Vertreter legt Wert auf die Feststellung dass die gebührenschonende Vorgehensweise dass ein Mietanbot durch Einzahlung eines im Mietanbot definierten Betrages durch den Mieter konkludent angenommen werden kann in der Immobilienbranche durchaus üblich ist und sogar bei mtl. Mieten in…