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UFSW RV/1940-W/10Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2010

…20. April 2010 betreffend Mietzinsbeihilfe - Gewährung (§ 107 EStG 1988) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Abgeltungsbetrag beträgt wie bisher € 267,30. Entscheidungsgründe Die Bw brachte am 3.3.2010 einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe bei Finanzamt ein. Gemäß…

UFSW RV/2883-W/09Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

… 107 EStG 1988 - Mietzinsbeihilfe - für den Zeitraum ab Jänner 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht eine Witwenpension samt Ausgleichszulage von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (laut Lohnzetteldatenauskunft für das Jahr 2008 brutto €…

UFSW RV/1673-W/07Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…

UFSW RV/1788-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…prüfen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung lautet: "Gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 ist für die Berechnung der Mietzinsbeihilfe immer das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 heranzuziehen, wobei Abfertigungen ebenfalls zum Einkommen zählen (Antrag 2004 =…

UFSW RV/0427-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…

UFSW RV/0381-W/13Mietzinsbeihilfe nicht für Geschäftslokal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…Ausdrücklich angeführt ist, dass der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Lagers und Detailverkauf für Teppiche und Textilien sowie Groß-und Kleinhandel mit Waren aller Art verwendet werden darf. Mit Bescheid vom 23.4.2012 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass Mietzinsbeihilfe gem. § 107…

UFSW RV/2271-W/12Gewährung einer Mietzinsbeihilfe als außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…vom 15. März 2011 auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7.300,00 € überschritten habe und der Abgeltungsbetrag in der Folge…

UFSW RV/2448-W/11Mietzinsbeihilfe nach Indexanpassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2011

…Letzte Basis 147,76 Euro, neue Basis 161,95 Euro, Erhöhung Hauptmiete 14,19 Euro ab 1.7.2011." Über die Berufung wurde erwogen: Mietzinsbeihilfe wurde vom Finanzamt für jenen Zeitraum gewährt, für den vom BG Josefstadt eine Mietzinserhöhung bewilligt wurde, nämlich bis 31.3…

UFSG RV/0193-G/07Die Ausgleichszulage ist in die Ermittlung des für die Mietzinsbeihilfe maßgeblichen Einkommens einzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…Finanzamt erfolgte Ermittlung des wirtschaftlichen Einkommens gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988. Wörtlich ist ausgeführt: "... Die unerwartete Abweisung meines Antrages auf Weitergewährung der Mietzinsbeihilfe beruht auf einer unrichtigen Auslegung des § 107 EStG 1988 in seiner derzeitigen geltenden Fassung. Die Gewährung der Ausgleichszulage dient dazu, Personen…

UFSW RV/2900-W/06Keine Mietzinsbeihilfe, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…Pflege- oder Blindenbeihilfen) und Hilflosenzuschüsse (Hilflosenzulagen). Das Finanzamt hat bereits ausführlich auf die im gegenständlichen Berufungsfall relevanten Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Es ist daraus klar erkennbar, dass bei Bemessung der Mietzinsbeihilfe für Lohnsteuerpflichtige stets das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist. Es wird von der Bw. nicht bestritten…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…Verbesserungsbeiträge ab 1. Oktober 2006 entsprechend angehoben worden seien, womit die Mietzinsbeihilfe ab 1. Oktober 2006 im folgenden Unfang zu gewähren sei: | Einbehaltener Anhebungsbetrag monatlich | 103,47 | Bisher einbehaltener HMZ der Wohnung monatlich | 65,61 | Einbehaltener HMZ Gemäß § 45 MRG…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…

UFSW RV/0339-W/06Gepfändete Beträge vermindern nicht das für die Mietzinsbeihilfe relevante Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…Gerhard Weinmann, vom 26. März 2001 betreffend Mietzinsbeihilfe ab 1. Jänner 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem Erkenntnis des VwGH vom 22.12.2005…

UFSW RV/2692-W/06Berechnung des maßgeblichen Einkommens für Zwecke der Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 18. Juli 2006 betreffend die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) ab dem 1. Mai 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Pensionistin und erzielt ausschließlich…

UFSW RV/1767-W/05Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Bescheid über die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe vom 7.7.2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…

UFSW RV/1386-W/04Keine Mietzinsbeihilfe bei Übersteigen der Einkommensgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2004

…wird ausgeführt, dass ihre Tochter Hauptmieterin einer Zimmer -Küche -Gemeindewohnung ist, die sie von ihrer Großmutter übernommen hat und dass sie eine geringe Wohnungsbeihilfe erhält. Für die Mietzinsbeihilfe muss gemäß § 107 Abs.2 EStG die Wohnung in der Weise benutzt werden, dass sie als Wohnsitz…

UFSW RV/1931-W/03Antrag eines Vermieters auf Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

UFSW RV/0033-W/08Rückforderung Mietzinsbeihilfe, Überschreiten der Einkommensgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung (§ 107 Abs. 10 EStG 1988) für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 28. Februar 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/1939-W/10Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Sonja Schandl, vom 16. Juni 2010 betreffend Mietzinsbeihilfe - Gewährung (§ 107 EStG 1988) ab 1. Juni 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung …

UFSG RV/0403-G/09Rückforderung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 16. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 12. Dezember 2008 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung gem. § 107 Abs. 10 EStG 1988 für den Zeitraum 2003 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…