…der im Sachverhalt angeführten, nicht steuerbaren Beträge im Sinne des § 26 EStG 1988 (Trennungsgelder und Nächtigungsgelder) die Mietaufwendungen für die Wohnung des Berufungswerbers in Wien als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Nach § 9 II Z 1 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe erhalten Arbeitnehmer, die so weit…
…2004, RV/3126-W/02 geltend gemacht worden ist. Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung Streitpunkte "Ausmaß der AfA, respektive Ansatz fiktiver Mietaufwendungen" wird der Bw. - zum Zweck der Vermeidung von Wiederholungen - auf die schlüssigen Ausführungen der Berufungsentscheidung des UFS vom 11…
…mit 12. September 2005 datierten Schriftsatz wurde unter Vorlage der Ablichtung des Mietvertrages sowie eines die Zahlung der Monatsmiete Juli/2005 im Ausmaß von 307,34 € belegenden Kontoauszuges neben der Aufwendungen für Familienheimfahrten auch um die Berücksichtigung der jährlichen Mietaufwendungen des Bw. für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder HR Dr. Jutta Pronegg, Dr. Erich Dietrich und Dr. Bernhard Koller im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der "Food Collection. com" Bildagentur GmbH, Th., vertreten durch…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch BDO Rabel & Pilz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hartberg betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Berufungsvorentscheidung - dahin gehend abzuändern, dass auch im Jahre 2005 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die hiemit geltend gemachten Werbungskosten für die regelmäßigen Familienheimfahrten und für die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich sowie die hiemit geltend gemachten Unterhaltsleistungen für 2 mj. Kinder im Ausland…
…dass jedoch die ihm (dem Bw.) entstandenen und für diese Jahre geltend gemachten Aufwendungen für die regelmäßigen Familienheimfahrten zu dessen Frau und dessen Kindern sowie die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich keine Berücksichtigung gefunden hätten. Aus den Erlässen des BMfF vom 26…
…vom 18.5.2005 für die Jahre 2003 und 2004 wurde die Arbeitnehmerveranlagung antragsgemäß durchgeführt. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass er die erhöhten Werbungskosten für Familienheimfahrten, Mietaufwendungen, Unterhaltsleistungen in den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 und 2004 versehentlich nicht eingetragen habe…
…im Ausland durchgeführt, jedoch mangels bisheriger Geltendmachung die Miet - Aufwendungen des Berufungswerbers für seine Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich im Rahmen der Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht berücksichtigt. Der Berufungswerber bewohnte am Beschäftigungsort in Österreich im Jahr 1998 eine kleine (Miet)Wohnung, für welche er…
…einer dritten Person zu bedienen. Der vom Bw in diesem Zusammenhang in Abzug gebrachte Aufwand (Personalkosten, anteilige Energie- und Mietaufwendungen für ein Arbeitszimmer) sei nicht abzugsfähig, weil ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit fehle. Mit der selben Begründung änderte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PWB Wirtschaftspr. u. Stb. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 2345 Brunn am Gebirge, Wolfholzgasse 1, vom 11. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom…
Weiters ist festzustellen, dass die Privathonorare lediglich von einer derart geringen Patientenanzahl resultieren (7 Einnahmen von 5 verschiedenen Personen im Jahre 2002, mit einer Umsatzhöhe von € 509,38 bzw. 6 Einnahmen von 6 Personen im Jahr 2003 mit einer Umsatzhöhe von € 519,- und…
…relevanter Wohnsitz in Österreich die Adresse in Wien angeführt. Mit der am 7. Oktober 2002 eingebrachten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 wurden erstmals Werbungskosten aufgrund von Mietaufwendungen für den Wohnsitz in Wien beantragt. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2001 (und ebenso für die Folgejahre) ist…
…bei der Bemessung der lebensnotwendigen Grundbedürfnisse wollte er die Wohnungskosten nicht berücksichtigt wissen. Die Ausübung des Wohnrechtes bedeutet, dass der Bw. keine Mietaufwendungen zu tragen hat. Abschließend ist zu berücksichtigen, dass der Bw. zwar bereit ist, seine aus der Betriebsaufgabe resultierenden wesentlich niedrigeren Bankverbindlichkeiten abzustatten…
…Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 die Berücksichtigung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung iHv. €°20.484,- als Werbungskosten. Das Finanzamt kürzte die Mietaufwendungen unter Verweis auf die Berufungsentscheidung RV/1747-W/10 betreffend die Vorjahre, da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.5.2000…
…dass ein gesamtgewinnorientierter Unternehmer bei einer derartigen Verlustsituation ohne (wesentliche) Einnahmen auch ausgabenseitige Maßnahmen zur Verlustverringerung setzen muss um auf dem Markt sinnvoll agieren zu können. Im Fall der Bw. stechen die hohen Mietaufwendungen besonders ins Auge. Beachtet man weiters den Umstand, dass die Bw…
… 303 Abs. 4 BAO - unter jeweiliger Berücksichtigung (erhöhter) Werbungskosten für die regelmäßigen Familienheimfahrten an den Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina und für die Mietaufwendungen ab Februar 2007 für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich in beantragtem Ausmaß. Er legte diesem Schreiben bei: Eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
…30. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 begehrte der Berufungswerber (Bw.) die Berücksichtigung von Werbungskosten für regelmäßige Familienheimfahrten und Mietaufwendungen, sowie…
…Bescheid wurden die Aufwendungen nicht berücksichtigt. In der frist- und formgerechten Berufung weist der Bw betreffend Familienheimfahrten auf Erlässe des BMF und betreffend Mietaufwendungen auf die vorgelegten Unterlagen hin. Die Tochter müsse er zur Gänze erhalten und sei daher die außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Über die…
…der Universitätsklinik A. In seiner Berufung vom 4.3.2009 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 (Ausfertigungsdatum 18.2.2009) machte er die Kosten einer doppelten Haushaltsführung (Mietaufwendungen und Betriebskosten für eine Wohnung in A) und Familienheimfahrten von A nach B/Deutschland als Werbungskosten geltend. Nach Durchführung…