…hat. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Mai 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass für volljährige Kinder ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann bestehe, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden oder beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind, ohne jedoch Bezüge vom Arbeitsamt zu erhalten…
…Sie war beim AMS nicht als arbeitssuchend gemeldet. Die Meldung als arbeitssuchend beim Arbeitsmarktservice und die entsprechende Bestätigung sind aber nach § 2 Abs. 1 lit. f sublit bb FLAG materielle Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe, die auch nicht durch eine Anmeldung bei einem privaten…
…Arbeitslosenversicherungsgesetz besteht bzw. keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice geleistet wird, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender. Vom Bw. wird selbst angemerkt, dass sein Sohn im strittigen Zeitraum nicht beim AMS als Arbeitsuchender gemeldet war, er beantragt jedoch, die Familienbeihilfe…
…keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhält, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende. Von der Bw. wird selbst angemerkt, dass ihre Tochter im strittigen Zeitraum nicht beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende gemeldet war, sie rechne jedoch laut ihrer Eingabe vom 14…
…nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da auch mit Beginn des Monats Februar 2004 die Anspruchsvoraussetzung (Meldung als arbeitssuchend) vorgelegen ist, ist die Familienbeihilfe…
…gelöscht werden. Dass der Sohn des Bw. beim AMS nicht als arbeitssuchend im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG vorgemerkt war, kann im Übrigen auch dem Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung entnommen werden. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Salzburg, am 22. Jänner…
…Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da mit Beginn des Monats März 2004 bis einschließlich Juni 2004 die Anspruchsvoraussetzung (Meldung als arbeitssuchend ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu haben oder eine Beihilfe…
…sie - neben anderen Voraussetzungen bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS als Arbeitssuchende vorgemerkt seien und weder einen Anspruch auf die Leistung nach dem Arbeistlosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhielten, was durch eine Bestätigung des AMS nachzuweisen sei. Die vom…
…Familienbeihilfe begehrt wird, eine Meldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend erfolgt und dass dieser Umstand und das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Laut vorgelegter Bestätigung des AMS B. war die Tochter…
…die Familienbeihilfe begehrt wird, eine Meldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend erfolgte und dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Laut der vorliegenden Bestätigung des Arbeitsmarktservice H. (AMS) vom 10.02.2004 war der Sohn der Bw. vom 15.05…
…des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend gemeldet. Die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 sind somit erfüllt. Für Oktober 2007 standen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zu. 01/08: Für den Monat Jänner 2008 bestand keine Meldung beim AMS als Arbeit suchend…
…Monate Juni und Juli bleibt aufrecht, weil die Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 (eine Meldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend) nicht vorgelegen sind. Der Berufung war daher, wie im Spruch angeführt, teilweise statt zu geben. Graz, am 10. Juni 2005
…Ihre volljährige Tochter D. ist beim AMS Leibnitz als "arbeitssuchend" vorgemerkt.Gleichzeitig ist sie seit 3.11.2003 geringfügig beschäftigt. Nach den Bestimmungen des FLAG 1967 besteht für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und als arbeitssuchend vorgemerkt sind, Anspruch auf Familienbeihilfe…
…wobei "W" einen Wegfallsgrund wie Bezüge oder keine Meldung beim AMS als arbeitssuchend ausdrückt und "A" einen Anspruchsgrund (Meldung beim AMS als arbeitssuchend ohne Bezüge) bedeutet. | Monat | Zeitraum | Zeitraum | Familien- beihilfe | 06/2004 | 1.1.-14.6. W |…
…Bw. zwar ab 1.4.2010 (Beginn der Rückforderung) 29.11.2010 als arbeitssuchend gemeldet, bezog jedoch Arbeitslosengeld, bzw. Notstandshilfe und eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts. Im Zeitraum vom 30.11.2010 - 13.4.2011 konnte keine Meldung beim AMS als arbeitssuchend festgestellt werden…
…Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung). Ein Familienbeihilfenanspruch des Studierenden als Arbeitssuchender sei aber bei Missbrauch nicht zulässig. Ein Missbrauch liege z.B. vor, wenn ein Anspruch auf die Familienbeihilfe wegen Überschreitung der Studiendauer wegfalle, eine Meldung beim AMS aber nur erfolge, um einen weiteren Anspruch auf…
…Monats August nicht sinnvoll und möglich gewesen wäre. Inhaltlich gab sie an, dass ihre Tochter nach der Matura ein "Englisch-Auslandsstudienjahr" absolviert und sich danach beim AMS als arbeitsuchend gemeldet habe. Da sich jedoch keine entsprechende Arbeitsmöglichkeit ergab, habe die Tochter "zum Zwecke einer vorübergehenden…
…und auch, dass für den Zeitraum, für den die Familienbeihilfe begehrt wird, eine Meldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend erfolgte und dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Das Vorliegen der in § 2 Abs. 1 lt. f FLAG 1967 genannten…
…§ 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 wegen Meldung beim AMS als Arbeitssuchend, ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder auf eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice, bestanden hat. Unschädlich für einen FB-Anspruch nach dieser Bestimmung ist u.a…
…3.07 bezog R Arbeitslosengeld. Ab 14.3. bestand keine Meldung beim AMS als Arbeit suchend. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Familienbeihilfenbezug liegen daher für März 2007 nicht vor. 05/07: Eine Meldung als Arbeit suchend lag nicht vor. Von 3.5. bis 5.6.07…