…Zeitraum 1.1. bis 31. 10. 2001 ausgestellte Lohnzettel unrichtig sei. In ihrem Dienstvertrag sei festgelegt, dass mit dem Monatsgehalt in Höhe von € 2543,60 ein Mehrleistungspauschale von 20 Stunden abgegolten sei. Ihr Arbeitgeber habe aber bei der Lohnabrechnung nicht den Steuervorteil gemäß § 68…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Juli 2007 wurde für den Berufungswerber (Bw.) nach erfolgter Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung auf Grundlage des von seinem Arbeitgeber übermittelten Lohnzettels die Einkommensteuer für das Jahr 2006 festgesetzt und dem Bw. ein Abgabenbetrag in der Höhe von € 2.042…
…die Bw. auf Grund eines Schreibens der X-Kammer im Jänner 2011 erfahren habe, dass der Abgabenbehörde Lohnzettel für die Jahre 2007 bis 2010 in den ersten beiden Monaten der Folgejahre übermittelt worden seien. Da die Begründung der Wiederaufnahmsbescheide aus Sicht der Bw. auf Grund…
…2007 vom 01.01. bis 31.08. und vom 01.09. bis 31.12. für die X.GmbH tätig und bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seitens der X.GmbH wurden folgende Lohnzettel betreffend Bezüge, die dem Finanzamt gemäß § 84 bzw. 3 Abs. 2 EStG 1988…
…Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. Diese Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Laut den diesen Bescheiden zugrunde liegenden Lohnzetteln wurde vom Arbeitgeber jeweils das Pendlerpauschale mit einem Betrag von 1.470 € berücksichtigt. Mit Bescheiden vom 5. Dezember 2007 nahm das Finanzamt Bruck Eisenstadt…
…Die Veranlagung am 29. Februar 2008 erfolgte unter Berücksichtigung eines Lohnzettels der X-GmbH und führte zu einer Einkommensteuernachzahlung in der Höhe von € 861,28. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung zog der Bw. seinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 zurück. Mit…
…Jänner 2005 bis 30. Juni 2005 übermittelte Lohnzettel lautet wie folgt: | Bruttobezüge (210) | 108.089,00 € | Sonstige Bezüge vor Abzug d. SV-Beiträge (220) | 5.355,72 € | SV-Beiträge für laufende Bezüge (230) | 3.963,72 €…
…wies eine Gutschrift von 580,22 € aus, wodurch sich eine Nachforderung von 463,69 € errechnete. Der Berufungswerber brachte "Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid" ein und führte begründend aus: "Eine Übermittlung eines weiteren Lohnzettels war zur Antragstellung bekannt, da im Antrag angegeben und stellt somit…
…laut Abschnitt C) stattgegeben. E) Am 1. Juli 2004 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2003 wieder aufgenommen, weil von einer bezugsauszahlenden Stelle ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden war. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 wurde ebenfalls am 1. Juli 2004 erstellt…
… 303 BAO wiederaufgenommen, da ein zusätzlicher Lohnzettel übermittelt wurde. Gegen den nach der Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen neuen Einkommensteuerbescheid erhob der Steuerpflichtige Berufung mit der Begründung, im zweitübermittelten Lohnzettel wären Bezugsteile erfasst, die auf Grund des Konkurses des Arbeitgebers nicht mehr ausbezahlt worden seien. Nach…
…in Höhe von (10 x € 296,00 = € 2.960,00 + € 493,20 =) € 3.453,20 angegeben. Die im Lohnkonto des betreffenden Arbeitgebers enthaltenen Beträge entsprechen der Art und der Höhe nach genau den mit dem Lohnzettel gemeldeten Bezügen (vgl…
…bei der Z-KEG (beitragspflichtiges Einkommen 13.533 öS und 2.260 öS Sonderzahlung) angemeldet war (ANV-Akt Bl 8ff). Weiters ersuchte das Finanzamt Zwettl die jeweiligen Betriebsfinanzämter um Überprüfung des Zuflusses der mit Lohnzettel von der Y-GmbH und der Z-KEG gemeldeten Bezüge…
…auf € 3.872,25 (Fa. B-GmbH.). Die Pendlerpauschale laut Lohnzettel wurde den Einkünften hinzugerechnet (€ 613,97) und laut der im L34-Formular beantragten Höhe abgezogen. Zudem wurde der Pauschbetrag für Werbungskosten (€ 132,00) subtrahiert. Der Gesamtbetrag der Einkünfte belief sich auf…
…dass das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen worden sei, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der…
…als auch von den Stadtwerken X. Auf Grund eines von den Stadtwerken X am 7. Februar 2006 übermittelten (teilweise unrichtigen) Lohnzettels berücksichtigte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2005 vom 28. Februar 2006 bei der Einkunftsermittlung den Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 132,00 Euro und…
…00 ergab. Der Berechnung der Einkommensteuer wurde Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lt. einem von der Firma X übermittelten Lohnzettel in Höhe von € 242,50 und Krankengeldbezüge der Wiener Gebietskrankenkasse zu Grunde gelegt. Folgende Bezugszeiträume im Jahr 2010 waren im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt: X…
…Nach Vorlage der Berufung richtete die Berufungsbehörde an den Bw. folgendes Schreiben: "In Ihrer Berufung vertreten Sie die Ansicht, am Lohnzettel Ihres ehemaligen Arbeitgebers ... seien sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Lohnsteuer in unrichtiger Höhe ausgewiesen. Zum Beweis dieses Umstandes legen Sie Ihrer Berufung die…
…die Kalenderjahre 2004, 2005 und 2006 wurden am 13.6.2007 Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) erlassen. Laut den der diesen Bescheiden zugrunde liegenden Lohnzetteln des Arbeitgebers wurde in den Kalenderjahren 2004 und 2005 jeweils das Pendlerpauschale im Betrag von € 972,00 steuermindernd berücksichtigt, im Kalenderjahr 2006…
…wies sie unter der Rubrik "pensionsauszahlende Stellen im Jahr 2002" die Anzahl 2 aus. Den Erklärungen beigelegt wurden von der Bw. u.a. Lohnzettel der RfK, 9020 Klagenfurt, Theatergasse 4, für den Zeitraum 0101 bis 3112 2001 (mit steuerpflichtigen Bezügen laut Kennzahl 245 in Höhe…
…Darin wurde auf den Schreibfehler in der Begründung des Sachbescheides 2009 hingewiesen sowie angemerkt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des neu hervorgekommenen Lohnzettels gerechtfertigt gewesen sei. Mit Vorlageantrag v. 26.05.2010 wurde um nochmalige Überprüfung der Berechnung des Jahres 2009 ersucht. Über die…