Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Festsetzung der Lohnsummensteuermessbeträge des AVZ für 1983 bis 1987 und 1988 bis 1991 vom 27. Oktober 1989 und 8. Februar 1993 entschieden: Der Berufung wird…
…ergebe sich eine "Mehrfachbesteuerung", da die Geschäftsführungsbezüge bei der B1-GmbH bzw. der M-GmbH noch der Lohnsummensteuer unterzogen worden seien. Auch könne im gegenständlichen Fall nicht von einer missbräuchlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen gesprochen werden. Dies habe auch das Bundesministerium für Finanzen in seiner Stellungnahme…
…strittig, ob die Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens infolge der langen Verfahrensdauer sowie des Umstandes, dass die von der Bw. entrichteten Beträge an Lohnsummensteuer nicht mehr rückgefordert werden können, eine Unbilligkeit gemäß § 236 BAO darstellt. Wiederaufnahmsgründe sind bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen…
…Einbringung der Grundsteuer, Kanalbenützungsgebühr, Wassergebühren sowie der Getränke- und Speiseeissteuer und Lohnsummensteuer und Kommunalsteuer sowie der Lustbarkeitsabgabe und der Interessentenbeiträge (einschließlich einer Überprüfung bei den Abgabepflichtigen)." Dem Bw. obliege weiters aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden die Vollziehung des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, die Beteiligung an…
…wurde, dass der vor langer Zeit für Belange der Lohnsummensteuer gefundene und auf Grund veränderter Gegebenheiten nicht mehr zutreffende Zerlegungsschlüssel von 50 zu 50 % leider nicht im Einvernehmen mit der mitbeteiligten Gemeinde W angepasst werden könne. Im Zuge der erwähnten Prüfung seien folgende Verhältnisse, welche…
…Steuer vom Einkommen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 OECD-Musterabkommen angesehen werden. Jene Abkommen, welche für die Lohnsummensteuer und somit für die Kommunalsteuer gelten, würden daher auch den Dienstgeberbeitrag erfassen. Damit dürfe dieser nur erhoben werden, wenn das Abkommen Österreich das Besteuerungsrecht belasse…
…März 1996 das Rechtsmittel der Berufung und führte begründend aus, dass für diesen Zeitraum bei der in der Stadtgemeinde K. unterhaltenen Betriebsstätte S 1.096.900,-- an Lohnsummensteuermessung bzw. an Arbeitslöhnen erklärt worden seien. Da für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages nur eine Lohnsumme von…
…des Bundes zu erheben sind und gemäß lit. b leg. cit. die Grundsteuer und die Lohnsummensteuer. Dem Bf. wird mit dem bekämpften Einleitungsbescheid zur Last gelegt vorsätzlich Teppiche verhandelt zu haben, hinsichtlich welcher eine Verkürzung von Eingangsabgaben begangen wurde. Dieser Tatvorwurf der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach …
…dieser Bestimmung ist es, dass die Gemeinde W ihren Anteil an Gewerbe- und Lohnsummensteuer und an allen in Zukunft zur Vorschreibung gelangenden Steuern, erhält. Die aus der Ausübung dieses Wiederkaufrechtes entstehenden Kosten und staatlichen Abgaben hat die obige Käuferin zu tragen. Es wird nochmals festgehalten…
…diese obigen Verpflichtungen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden. Sinn dieser Bestimmung ist es, daß die <Bw.> ihren Anteil an Gewerbe- und Lohnsummensteuer und an allen in Zukunft zur Vorschreibung gelangenden Steuern, erhält. ................................................... Es wird nochmals festgehalten, daß eine Entschädigung für die errichteten Baulichkeiten…
…der Gewerbesteuerzerlegung Anwendung gefunden hat. Begründend wurde dargetan, dass lt. Rücksprache mit der TK AG eine Zerlegung vorläufig nach den Grundsätzen der Lohnsummensteuer erfolge. Diese derzeitige Regelung, nämlich die alleinige Aufteilung der Kommunalsteuer auf Basis der Lohnsummen in den Betriebsstätten, ergebe nach Auffassung der genannten…
… 4/1 zum 2. Jänner 1994 | Forderungen | | | gewerbliche Treueprämie | 3.000,00 | | Lohnsummensteuer-Guthaben | 122,00 | 3.122,00 | | | | Verbindlichkeiten | | | G.P.U. 1302/94 | 7.206,00…
…wäre, jedenfalls gegeben gewesen sei. Weiters sei auszuführen, dass die Lohnsummensteuern vom OECD-Musterabkommen Art 2 (2) umfasst seien. Artikel 15 des DBA-USA teile das Besteuerungsrecht für Gehälter und Löhne dem Tätigkeitsstaat zu. Herr A sei im Sinne des DBA-USA Art 4 Abs…
…von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs. (3) Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere a) in der Bundesrepublik Deutschland…
…Finanzamt habe unberücksichtigt lassen, dass der Gesellschaft und damit auch die Bw im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsummensteuerschuldigkeiten keinerlei Mittel zur Verfügung gestanden seien und sie daher auch ihre anderen Verbindlichkeiten nicht- auch nicht teilweise - befriedigen hätte können: Aus dem Kurzgutachten Mag. H…
… 29 BAO idF vor BGBl 818/1993 war insbesondere u.a. für die Gewerbesteuer, nämlich für die Steuerpflicht (§ 1 GewStG), für die Lohnsummensteuer gemäß §§ 25ff GewStG und für die Zerlegung (§ 30ff GewStG), von Bedeutung. Einen ausdrücklich anders definierten und erweiterten Betriebsstättenbegriff enthält die Bestimmung des…
… 29 BAO idF vor BGBl 818/1993 war insbesondere u.a. für die Gewerbesteuer, nämlich für die Steuerpflicht (§ 1 GewStG), für die Lohnsummensteuer gemäß §§ 25ff GewStG und für die Zerlegung (§ 30ff GewStG), von Bedeutung. Einen ausdrücklich anders definierten und erweiterten Betriebsstättenbegriff enthält die Bestimmung des…
…Mehrfachbesteuerung", da die Geschäftsführungsbezüge bei der B1-GmbH bzw. der M-GmbH noch der Lohnsummensteuer unterzogen worden seien. Auch könne im gegenständlichen Fall nicht von einer missbräuchlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen gesprochen werden. Dies habe auch das Bundesministerium für Finanzen in seiner Stellungnahme vom 18. November…
…und RV/132-06/05/97, der Bw. in der Sachentscheidung unter Hinweis auf Abschnitt 34 Abs. 4 der GewSt-Richtlinien sowie der abgeführten Lohnsummensteuer Recht gegeben habe. Da der VwGH mit dem Erkenntnis vom 28.6.2000, Zlen. 98/13/0096 und 99/13…
…die verfügte amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens als unbillig erachtet, da aufgrund der langen Verfahrensdauer die umsatz-, lohnsummensteuerrechtlichen und DB-rechtlichen Behandlungen der Zahlungen nicht mehr rückabgewickelt werden können, so ist dem zu entgegnen: Eine Unbilligkeit der Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…