…1999 beigeschlossen, der zufolge die gesamte Lohn- und Gehaltssumme für den Lohnzahlungszeitraum März 1993 1.970.897,69 S betragen habe. Von diesem Gesamtbetrag seien 67,35 % (1,327.317,85 S) an Löhnen, Gehältern und Vorschüssen zur Auszahlung gelangt, während die restlichen 32,65…
…Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3 % der Lohn- und Gehaltssumme Betriebsausgaben darstellen und vertritt - wie bereits in der Berufung - die Auffassung, dass selbst dann, wenn die Leistungen aus dem Betriebsratsfonds steuerpflichtig wären, sie im Wege der Veranlagung - und nicht im Abzugswege - zu erfassen seien.…
…a sublit. dd EStG 1988, wonach bei leistungsorientierten Zusagen der Schwellenwert gemäß sublit cc ("10 % der Lohn- und Gehaltsumme") überschritten werden dürfe, "solange der Arbeitgeber vorübergehend höhere Beiträge zum Schließen einer unvorhergesehenen Deckungslücke leisten muss". Das heiße: Auch von Gesetzes wegen erfolge kein Verweis auf §…
…bis 20. November 2001 und 20. bis 27. Dezember 2001 dargestellt. Weiters wurde ausgeführt, dass die Gesellschaft jeweils zur Entrichtung der Löhne von der J-GmbH die zur Bezahlung erforderlichen Mittel erhalten habe. Mit Ausnahme des Finanzamtes hätten in den letzten Monaten vor der Konkurseröffnung…
…Erwirtschaftung dieser Löhne erforderlichen Umsätze, sondern wahrscheinlich noch weitere Umsätze außerhalb der Buchhaltung abgewickelt hat. In Hinblick auf die nachgewiesene wiederholte Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist auch die Annahme nahe liegend, dass nicht nur in den konkret niederschriftlich festgehaltenen Zeiträumen sowie am 20. und am 23…
…wurde schwerpunktmäßig eine Tarifentlastung der Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen durchgeführt (die Nullsteuergrenze wurde von € 10.000 auf € 11.000 angehoben). Darüber wurde eine jährliche Entlastung - abhängig von ihrer jeweiligen Einkommensstufe - für die Lohn- und Einkommensbezieher erreicht. Der Unabhängige Finanzsenat sieht in der vorgenommenen Berechnung…
…für das Güterbeförderungsgewerbe maßgebend. In diesem Kollektivvertrag sei in der Lohn- und Zulagenordnung unter Punkt C "Tages- und Nächtigungsgelder, Zulagen" folgender Dienstreisebegriff formuliert: "Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager, usw) werden Tages- und Nächtigungsgelder gewährt. Als Dienstort …
…noch Änderungen des Verlages und ein Anhang für das SchulbucheXtra - via Internet verlangt worden. Einen schriftlichen Vertrag gebe es zur Zeit nicht, aber es sei im Jahr 2003 mit Honoraren zu rechnen. Weiters soll noch ein Buch über Lohn- und Gehaltsverrechnung (G und P) in…
…der Sub-Unternehmer erfolgen nur pauschal, vage, sind nicht nachvollziehbar und entsprechen nicht den gesetzlich geforderten Voraussetzungen. Die Sub-Unternehmer beschäftigen ihrerseits keine Dienstnehmer, welche die behaupteten Leistungen erbringen hätten sollen, meldeten zeitnahe keine Lohn- und Umsatzsteuer, werden periodisch gewechselt ... Praktiken zur gezielten Steuerminimierung sind…
…abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde vom Bw. ergänzend im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Bei Arbeitsantritt habe ihm der Personalchef eine Sondervereinbarung, mit dem Inhalt, dass im Lohn eine Schmutz- und Gefahrenzulage in Höhe von 10% enthalten sei, übergeben. Dazu habe dieser bemerkt, dass "man nicht separat rechnen…
…beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer von den Lohnsteuervorteilen einerseits, die Einbeziehung dieser Geschäftsführervergütungen in die Bemessungsgrundlage für lohn- und gehaltsabhängige Abgaben andererseits stelle eine unsachliche Diskriminierung dar und verstoße somit gegen das Gleichheitsgebot. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt darauf, dass vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen…
…Rechtes auf Parteiengehör ergangen. Selbst wenn das Parteiengehör verletzt worden wäre, wäre die Nachholung des Parteiengehörs im Rechtsmittelverfahren zulässig. Löhne 2004: Die vorgelegte Aufstellung Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 2004 (lt. Lohnkonten) stimmt nicht mit dem dem Finanzamt übermittelten Lohnzettelpaket für 2004 überein. In der Aufstellung sind…
…die die Lohn- und Gehaltsverrechnung der Firma A macht (Akt Seite 73), wurden als Beträge für die steuerfreien Ersätze nach § 26 EStG 1988 folgende Beträge genannt: als Kilometergeld 13.636,85 € mit einem Kilometergeldsatz von 0,376 €/km und Diäten von 1.952…
…September 2006) vorgebracht: Die einbezahlten Pensionsbeiträge und die daraus entstandenen Zinsen seien im Bezugsmonat Jänner 2006 zur Auszahlung gebracht worden; das Finanzamt habe die Abgabennachforderung im falschen Veranlagungszeitraum festgesetzt. Nach der dem Schriftsatz beigelegten Lohn- und Gehaltsbestätigung für den Bezugszeitraum Jänner 2006 sind eine "Rückzahlung…
…sei hier lediglich ein Irrtum unterlaufen, dessen Ursache in fehlerhafter Lohnverrechnung, der aufgrund von Lohn- und Gehaltskürzungen komplizierten Abrechnung und der damaligen Unerfahrenheit der Lohnverrechnerin zu suchen sei. Die Bw. führt an, sie hätte die ihr vom Lohnsteuerprüfer vorgelegten Lohnsteueranmeldungen nicht unterschrieben, wenn sie gewusst…
…eines Dienstverhältnisses" vorlägen, bestehe keine DB- und DZ-Pflicht. Weiters erlaube sich die Bw anzumerken, dass der Ausschluss der Geschäftsführerin von den Begünstigungen der Lohnsteuerpflichtigen bei gleichzeitiger Einbeziehung der Vergütungen in die Bemessungsgrundlage für lohn- und gehaltsabhängige Abgaben eine unsachliche Diskriminierung darstelle. Außerdem bestünden bei…
…habe er sich freinehmen können. Zur Mehrarbeit Zeitraum Oktober 2000 sei die Lohn- und Gehaltsverrechnung 2000 für sämtliche Mitarbeiter korrekt betreffend L/DB/DZ/GKK und Kommunalsteuer. Es seien keine Mehrarbeitszeiten ersichtlich. Auch die Reisespesenabrechnungen und Montageberichte würden keine Mehrarbeit aufweisen. Die Sachkonten der Buchhaltung…
…DB- und DZ-Pflicht für die an ihn gewährte Vergütung. Weiters sei anzumerken, dass der Ausschluss von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern von den Begünstigungen der Lohnsteuerpflichtigen (insbesondere der §§ 67 und 68 EStG 1988) bei gleichzeitiger Einbeziehung der Geschäftsführervergütungen in die Bemessungsgrundlage für lohn- und gehaltsabhängige…
…DB-und DZ-Pflicht für die an sie gewährte Vergütung. Weiters erlauben wir uns anzumerken, daß der Ausschluß von wesentlich beteiligten Gesellschafterin-Geschäftsführerin von den Begünstigungen der Lohnsteuerpflichtigen (insbesondere § 67 und 68 EStG) bei gleichzeitiger Einbeziehung der Geschäftsführerinvergütungen in die Bemessungsgrundlage für lohn-und gehaltsabhängige…
…den Bestimmungen des Vertrages entsprechenden Einheit einschließlich der Kosten der Erschließung des Grundstückes enthalten sein sollten und eine Nachverrechnung von während der Bauzeit eingetretenen Lohn- und Materialpreiserhöhungen ausgeschlossen sein sollte. Zusätzlich zum Nettokaufpreis hatte der Käufer die Umsatzsteuer aus den Baukosten in einem betragsmäßig begrenzten…