…ist (vgl. VwGH 17.9.1997, 93/13/0033, ÖStZB 1998, 424). Bei Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten ist daher die Vorlage von Unterlagen, aus denen ein konkretes Leistungs-Gegenleistungs-Verhältnis ersichtlich ist, mit genauer Umschreibung der jeweils zu erbringenden Leistung hinsichtlich des Umfanges (z.B. die…
…anzusehen (vgl. Doralt/Renner, EStG8, § 2 Tz 167/1 und die dort zitierte Judikatur). Nach der zu Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Rechtsprechung ist es für die steuerliche Anerkennung daher erforderlich, dass die Leistungen über eine rechtlich bzw. sittlich gebotene familienhafte Beistandspflicht iSd. § 90 ABGB…
…sich zwangsläufig ergebende Verbindlichkeit gegeben sein. Bei Vorliegen einer derartigen Leistungsbeziehung ist somit anhand besonderer Kriterien zu klären, ob hiefür eine private oder betriebliche Veranlassung ursächlich gewesen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die betriebliche Veranlassung von Vereinbarungen bzw. Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen voraus…
…haben ihre Bedeutung vor allem im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. VwGH 6.10.1992, 89/14/0078). Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Personen anzustellen, wobei von deren üblichem Verhalten in vergleichbaren Situationen auszugehen ist (vgl. VwGH 1.12.1992…
…für den Betrieb der Bw. nicht fremdüblich im Sinne der angeführten Rechtsprechung. Aus allen diesen Gründen wurde auch das Kriterium der Fremdüblichkeit der strittigen Leistungsbeziehung im Berufungsfall nicht eingehalten. Insgesamt erfüllt die strittige Leistungsbeziehung zwischen den Ehegatten Z. daher keines der drei Kriterien der so…
…2001 monatelang beim Finanzamt zur Einsicht gelegen. Die im Dezember 2007 begonnene Prüfung könne also keine neu hervorgekommenen Tatsachen feststellen. Dem Finanzamt sei also seit dem Jahr 2001 die zwischen den Ehegatten Z gepflogene Praxis der Provisionsverrechnung bekannt gewesen. Es habe deshalb auch keine Veranlassung…
…0027/77, betr. Darlehensvertrag zwischen Ehegatten). Die bloße Mitteilung an das Finanzamt kann üblicherweise nicht als eine nach außen hin mit genügender Deutlichkeit in Erscheinung tretende Vereinbarung angesehen werden. Die (behauptete) Notwendigkeit einer Leistungserbringung durch einen nahen Angehörigen bewirkt für sich gesehen noch keine Publizität…
…die Ehegattin. Hätte der Bw. die Sprachdienstleistungen von einem Fremden machen lassen, hätte er das für diese Werkleistung vereinbarte Honorar in derartiger Höhe idR nachweislich auf das Konto dieses Fremden überweisen lassen und nicht bar übergeben. Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander…
…dass vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen die gleichen Formvoraussetzungen erfüllen, die unter Fremden üblich sind. Schriftform ist nicht zwingende Voraussetzung, es sei denn, es ist nach Art und Inhalt des Vertrags üblich, ihn in Schriftform abzuschließen. Der Umstand, dass zwischen Ehegatten entgegen den Vorschriften des…
…entspricht; vielmehr muss auch der Vollzug des Vertragsverhältnisses so erfolgen, wie es unter Fremden üblich ist. Wird etwa ein fremdüblicher Mietvertrag zwischen Ehegatten abgeschlossen, aber tatsächlich keine oder eine zu geringe Miete bezahlt, so ist dies dem Abschluss eines Mietvertrages mit denselben Konditionen gleichzuhalten (Lenneis…
…auf das gemeinsame Konto nicht überweisen können, unter Verweis auf ein gleiches Zugriffs- und Verfügungsrecht für seine Ehegattin und für sich selbst. Dazu ist festzustellen: Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüber stehenden Personen vorzunehmen, wobei von deren üblichem Verhalten in…
…üblich ist - zeitnah zur erbrachten Leistung erfolgt sei (VwGH 17.9.1997,93/13/0033, ÖStZB,424). Bei Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten sei daher die Vorlage von Unterlagen, aus denen ein konkretes Leistungs-Gegenleistungs-Verhältnis ersichtlich sei mit genauer Umschreibung der jeweils zu erbringenden Leistung hinsichtlich…
…nicht fremdüblich, wie auch dem Fehlen jeglicher Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeiten der Gattin des BW bei diesen Voraussetzungen erhöhte Bedeutung zukommt und die Leistungsbeziehung zwischen den Ehegatten somit in einer Gesamtbetrachtung einem Fremdvergleich nicht standhalten kann. Zudem ist aus Sicht des UFS festzuhalten, dass…
…95/13/0004). Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüber stehenden Personen vorzunehmen, wobei von deren üblichem Verhalten in vergleichbaren Situationen auszugehen ist (VwGH 1.12.1992, 92/14/0149). Die von der Ehegattin erledigten Arbeiten werden in der Vorhaltsbeantwortung (10…
…im gegenständlichen Fall die von Lehre und Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an schuldrechtlich exakt nachvollziehbaren Leistungsbeziehungen erfüllt wurden und ob Arbeiten erbracht wurden, die über die familienrechtliche Verpflichtung iSd. § 90 ABGB hinausgehen. Fest steht, dass dem behaupteten Dienstverhältnis zwischen den Ehegatten kein schriftlicher Dienstvertrag zugrunde liegt…
…als Privatmann und als Betriebsinhaber ein Zugriffs- und Verfügungsrecht hat, ist nicht fremdüblich. Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüber stehenden Personen vorzunehmen, wobei von deren üblichem Verhalten in vergleichbaren Situationen auszugehen ist (VwGH 1.12.1992, 92/14/0149). Die…
…im gegenständlichen Fall die von Lehre und Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an schuldrechtlich exakt nachvollziehbaren Leistungsbeziehungen erfüllt wurden und ob Arbeiten erbracht wurden, die über die familienrechtliche Verpflichtung iSd. § 90 ABGB hinausgehen. Fest steht, dass dem behaupteten Dienstverhältnis zwischen den Ehegatten kein schriftlicher Dienstvertrag zugrunde liegt…
…Naheverhältnisses der Vertragspartner ermöglicht wurden und wegen fehlender Fremdüblichkeit für steuerliche Zwecke nicht anzuerkennen sind. Es liegt daher kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis zwischen den Ehegatten C vor und die für den Prüfungszeitraum geltend gemachten Vorsteuerbeträge können nicht anerkannt werden." Im Arbeitsbogen des Prüfers befinden sich…
…ihr Ehegatte bereits seit Juni 2002 das Gebäude bezogen hatten und ein Bestandsverhältnis (unter Festlegung aller Rechte und Pflichten, auch hinsichtlich der Aufrechnungsbedingungen betreffend den Altbestand) daher ab diesem Zeitpunkt hätte begründet werden müssen, wurde erst am 1. Juni 2007, also fünf Jahre später zwischen…
…60 Monaten (5 Jahre). Eine erstmalige Mietzinszahlung erfolgte somit ab Juni 2007. 6. In dem zwischen den Ehegatten Anteilsinhaber und der Gesellschaft geschlossenen Mietvertrag vom 1. Juni 2007 wurde als Mietgegenstand das Wohnhaus in der A-Straße, samt dazugehörigen Garten im Ausmaß von insgesamt 1…