Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BS, gegen den Bescheid der FS, vertreten durch MRG, betreffend Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge für den Zeitraum 2. November 2001 bis 31. Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. erhielt über Antrag…
…der Berufungsschrift unterstrichen.] Jedenfalls verfehlt sei die Anwendung des 20%igen Steuersatzes, weil aufgrund der Gemeinnützigkeit der begünstigte Steuersatz von 10% zu Anwendung gelangen müsse. (III.) Zur Lehrlingsausbildung: Nach Ansicht der Betriebsprüfung wären die Ausbildungsumlagen gemäß § 6 Abs 1 Z 11 UStG 1994 unecht befreit…
…Straße , an 5 Tagen in der Woche ausgebildet werde; der Berufsschulbesuch erfolge wöchentlich an einem Tag. Der Lehrling besuche die betriebliche Ausbildungsstätte von seinem Wohnort aus. Mit Bescheid vom 12. Juni 2007 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart den Antrag vom 11. Mai 2007 ab…
…Begründung führte das Finanzamt wie folgt aus: "Durch das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2002 wurde eine Schul-, und Heimfahrtbeihilfe nur für Schüler und Lehrlinge eingeführt. Da ihre Tochter R. eine Fachhochschule besucht und daher Studentin ist, besteht kein Anspruch auf Schul.- und Heimfahrtbeihilfe." Gegen diesen…
…Gesetzgeber diesen Zweck im Gegensatz zu bestimmten anderen Transferleistungen und Begünstigungen (Familienbeihilfe, Familienzuschlag, Schulfahrtbeihilfe, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Geburtenbeihilfe, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, Kleinkindbeihilfe) nicht exekutionsrechtlich geschützt bzw abgesichert (vgl. Ritz, BAO4, § 215 Tz 8). Von einer objektiv vom Gesetz nicht gewollten Belastung kann daher nicht die Rede…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes idF BGBl II 445/2001 zur Anwendung, wonach bei Schülern (und Lehrlingen) Ausbildungsstätten zwischen 25 und 80 km Entfernung als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen anzusehen seien, wenn für Zwecke der Ausbildung eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnt werde.…
… 2 Abs. 3 der Verordnung ist angeordnet, dass Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen gelten, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft…
…wonach Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen gelten, wenn Schüler oder Lehrlinge innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen. Im Jahre 2002 habe ich…
…Oststeiermark vom 29. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Lehrerin an einer kaufmännischen Berufsschule, an der Lehrlinge des Einzelhandels ausgebildet werden, und unterrichtet dort nach ihren eigenen Angaben die Fächer Politische Bildung, Wirtschaftskunde mit…
…zum Teil beschädigt, werden vor dem Einbau repariert; Ausleihen und Warten der Spezialwerkzeuge; Lehrlingsausbildungszeiten der operativen Mitarbeiter; Autos müssten von 2 Mann abgeholt und geliefert werden; Autos müssten wegen der Platzverhältnisse öfter als üblich rangiert werden; auf Grund von Beschädigungen (nächtliche Vandalenakte polizeilich gemeldet) wären…
…damit begründet, dass eine Lehrstellensuche für die Tochter der Berufungswerberin im Jahr 2002 in Österreich erfolglos gewesen sei. Daher sei man auf das Lehrstellenangebot einer Firma im benachbarten Passau (Bayern) eingegangen. Natürlich würden Lehrlinge, die in Deutschland beschäftigt seien, auch dort einer Berufsschule zugewiesen. Diese…
… 108f Abs. 4 EStG 1988 idF Steuerreformgesetz 2005 BGBl I 2004/57). Im vorliegenden Fall langte die Einkommensteuererklärung für 2004 am 7. Juli 2006 ebenfalls ohne Beilage betreffend Lehrlingsausbildungsprämie beim FA ein. Der Einkommensteuerbescheid 2004 erging am 17. Juli 2006 und erwuchs ebenfalls in Rechtskraft…
…Rechtsanwalt, 1010 Wien, Gonzagagasse 4, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung von Lehrlingsfreifahrten für den Zeitraum 1. April 2002 bis 30. November 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Für die damals minderjährige Tochter (geb…
…1010 Wien, Gonzagagasse 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung von Lehrlingsfreifahrten für den Zeitraum 1. April 2002 bis 30. November 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Für die Berufungswerberin (Bw.) wurde von den…
…nicht zu. Sie habe nach Abschluss der D mit 1.3.2004 eine neue Ausbildung in E begonnen und wohne zu diesem Zweck in E. Als K falle sie in die Kategorie "Lehrlinge". Durch die verschiedenen Praktika auf der F, die um 6.45 Uhr…
…Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, unterscheidet in ihrem § 2 Abs. 3 zwischen Lehrlingen und Schülern einerseits und Studenten andererseits. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in Zusammenhang mit § 34 Abs. 8 EStG 1988 eine Differenzierung zwischen Schülern und Studenten für geboten erachtet (vgl. etwa VwGH 22. 9…
…die Fußwegzeiten wie im Routenplanungssystem angegeben einzuhalten. Selbst laut Angaben der jugendlichen Lehrlinge seien die Angaben bezüglich eines Fußweges von 17 Minuten von der Haltestelle Adr.Bw sehr eng bemessen. Zum Nachweis der Krankheit wurde ein Auszug des Krankheitsverlaufes mit Herzinfarkt im Jahre 2004 und…
…Deren § 2 Abs. 3 enthält folgende Regelung für Schüler und Lehrlinge: "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des…
…woraus das mit 13. Dezember 2011 beginnende Dienstverhältnis hervorgehe. Da für Lehrlinge für die Dauer der Lehrzeit Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, ersuche sie um nochmalige Überprüfung und beantrage die Aussetzung der Einhebung. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. März 2012 mit folgender…
…sie aus, dass Lehrlinge, welche den Lehrabschluss dem Finanzamt meldeten, noch drei Monate die Familienbeihilfe länger erhielten. Die Lehrzeit der Tochter habe zwar nicht mit der Lehrabschlussprüfung geendet, werde aber durch diese Auslegung die Familienbeihilfe gestrichen, so sei das eine Ungleichbehandlung gegenüber Lehrlingen, welche mit…