…gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Artikel 244 Abs. 2 Zollkodex). Die Verordnungsbestimmung des Artikels 244 Zollkodex ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gemäß § 2 Abs…
…September 2001 eröffnet worden sei und den Konkursforderungen des Finanzamtes laut ON 18 des Anmeldungsverzeichnisses eine beim seinerzeitigen Masseverwalter durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung zugrunde liege, hätte das Finanzamt in der Lage sein müssen, seine Ansprüche bei der allgemeinen Prüfungstagsatzung im Schuldenregulierungsverfahren zu beziffern. Der Haftungsbescheid sei…
…beim zweiten Tatbestand des Art 244 Abs 2 ZK als Aussetzungsgrund die Gefahr eines "unersetzbaren Schadens" zu prüfen ist, braucht eine Sicherheitsleistung, wie Art 244 Abs 3 ZK bestimmt, nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten…
…Bestrafte nur zur Zahlung von so geringen Raten in der Lage ist, dass die gänzliche Entrichtung der Strafe in angemessener Zeit nicht erwartet werden kann. Es sind daher Raten auszumessen, die sowohl eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks gewährleisten als auch den Bestraften künftig von der…
…Lage bereits 2005 ersichtlich war und die Bw. als Beteiligte eine Rangrücktritterklärung abgeben hätte müssen. Im Jahr 2006 wurde zudem die Produktion zur Gänze eingestellt. Die Wertberichtigung wäre auch von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt worden. Auf Grund der Rangrücktrittserklärung habe die Forderung vor Eröffnung des…
…Berichtigung der Erbschaftsteuerfestsetzung gestellt wird. Dass eine Bürgschaft des Erblassers für eine fremde Schuld auch bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Schuldners nicht wie eine eigene Schuld des Erblassers zu behandeln ist, ergibt sich deutlich aus dem bereits zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7.9.2006…
…Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Artikel 244 Abs.2 ZK). Die Verordnungsbestimmung des Artikel 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR…
…eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß § 212a BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine…
…Höhe nach kann die Uneinbringlichkeit dem Grunde nach nicht in Frage stellen (Ruppe, UStG³, Einf Tz 131). Der Grund für die Uneinbringlichkeit ist gleichgültig. In Betracht kommen nicht nur die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, sondern auch ua. die Verjährung. Der Nachweis der Uneinbringlichkeit ist nicht erforderlich…
…der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Die zu Art. 232 ZK ergangene nationale Durchführungsbestimmung im Zollrechts-Durchführungsgesetz lautet: "§ 80…
…der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Die zu Art. 232 ZK ergangene nationale Durchführungsbestimmung im Zollrechts-Durchführungsgesetz lautet: "§ 80…
…Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Artikel 244 Abs.2 ZK). Die Verordnungsbestimmung des Artikel 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR…
…Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Artikel 244 Abs.2 ZK). Die Verordnungsbestimmung des Artikel 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR…
…gesamte durchgeführte Insolvenzverfahren, sondern auch die Bemühungen des Bw., mit den Gläubigern ins Reine zu kommen. Da das Finanzamt das nicht getan habe, könne es nunmehr im Nachhinein auch keinerlei Haftungen mehr gegen den Bw. geltend machen, die das Finanzamt im Schuldenregulierungsverfahren gegen den Bw…
…sei ein kleiner Teil des Obligos der Volksbank durch Zwangsmaßnahmen einbringlich geworden. Der Großteil der Forderung in Höhe von € 275.000,00 sei schließlich später endgültig ausgebucht worden. Fazit: Auch externe Gläubiger, nicht nur die Bw. selbst, hätten zum damaligen Zeitpunkt den Schuldner [RH]…
…Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte.(Artikel 244 Abs.2 ZK). Die Verordnungsbestimmung des Artikel 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR…
…braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. (Artikel 244 Abs. 2 ZK). Gemäß Artikel 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung …
…braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte.(Artikel 244 Abs. 2 ZK). Gemäß Artikel 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung …
…jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 9…
…verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist (§ 299 Abs. 2 BAO). Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides (Abs. 1) tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung (Abs. 1) befunden hat (§ 299 Abs…